Rock am Ring Abbruch: Kostenerstattung möglich?

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Autor: Andre Wolf

Das Rock am Ring Festival wurde am letzten Wochenende aufgrund schwerer Unwetter und mehrerer verletzter Menschen abgebrochen. Bei Blitzeinschlägen sind bereits am Freitagabend Menschen verletzt worden, am Samstag musste das Festival für mehrere Stunden unterbrochen werden und anschließend wurde das Festival für Sonntag komplett abgebrochen.


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Die Pressemitteilung des Veranstalters:

+++ Sonntag, 05. Juni 2016: ABGESAGT +++

„Das Open Air Festival Rock am Ring muss vorzeitig nach dem zweiten Veranstaltungstag beendet werden. Aufgrund der Unwetterwarnung für den Sonntag entzog die Verbandsgemeinde Mendig heute die Spielgenehmigung für den finalen Festivaltag am Sonntag. In Verantwortung für das Wohlergehen der Fans akzeptieren die Veranstalter diese Entscheidung. Am ersten Festivaltag waren mehr als 80 Besucher durch Blitzeinschläge zum Teil schwer verletzt und in Krankenhäuser eingeliefert worden. Aufgrund der Gefahrenlage werden die Fans gebeten, nach Beendigung der Auftritte die Heimreise bis spätestens Sonntagmittag 12 Uhr anzutreten.
Die Veranstalter bedauern die Entscheidung außerordentlich, bitten die Fans jedoch um Verständnis in dieser Notsituation.
Marek Lieberberg Konzertagentur, in Zusammenarbeit mit Live Nation“

Doch nach dem Spiel ist vor dem Spiel: die Ticketpreise von mindestens 170 € sind nicht gerade wenig, viele haben sich auf das Festival lange gefreut und bekamen nun mindestens einen ganzen Tag nicht mit. Daher stellt sich nun die Frage: kann man sich den Kaufpreis erstatten lassen, bzw. eine Teilrückerstattung verlangen?

MIMIKAMA

Karsten Gulden von “Gulden Röttger Rechtsanwälte” sagt dazu:

Ein grundsätzlicher Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nicht. Die Rock am Ring AGB sehen eine Rückerstattung nur bei einer Komplettabsage vor.

Da es aber zu einem Abbruch gekommen ist und die Besucher nur einen Teil des Konzerts verfolgen konnten, besteht m.E. die Möglichkeit einer Teilrückerstattung. Ein Knackpunkt ist dabei, dass nicht der Veranstalter, sondern die Gemeinde Mendig die weitere Durchführung abgesagt hat.

Zu empfehlen wäre den Parteien, dass sie sich außergerichtlich einigen, bspw. durch eine Gutschrift für die nächste RaR Veranstaltung 2017.

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