Private Fahndungsaufrufe? Besser NICHT!

Autor: Andre Wolf

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler und veröffentlichen aufgrund ihrer persönlichen Beobachtungen gerne mal private Fahndungsaufrufe. Weißer Bulli hier, blauer Lieferwagen da …

Das eigene Fahrrad gestohlen, das Auto weg, Nachbarskinder von Unbekannten angesprochen… Situationen, die viele bewegen, auf Facebook eine private Fahndung zu starten und vermeintlich damit auch die Polizei unterstützen zu wollen.

Natürlich gibt es da auch erfolgreiche Beispiele, doch mit solche privaten Fahndungsaufrufe begibt man sich auch in die Gefahr, Unbeteiligte zu treffen.

Viele Menschen veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln!

Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.

In dem folgenden Video möchten wir einige Punkte herausheben und zeigen, welche Gefahr von privaten Fahndungsaufrufen ausgeht.

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Ein Beispiel: Es hat mit Facebook nichts zu tun. Es ist allgemeine Rechtslage. Und es geht nur um PRIVATE Aufrufe.

Wenn es eine Straftat gegeben hat, und eine Person deswegen gesucht wird, gibt es auch eine offizielle Fahndungsmeldung der Polizei. Diese kann und soll geteilt werden.

 

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