Prügelvideo aus Russland schockiert Facebook-User

Autor: Tom Wannenmacher

Wieder einmal wurde auf Facebook ein Prügelvideo veröffentlicht. Zu erkennen sind zwei Mädchen, die sich auf russisch unterhalten. Das eine Mädchen schlägt zu und hält es an den Haaren fest.

Das Video selbst wurde am 1.12.2014 auf Facebook veröffentlicht. Leider steht im Moment noch nicht fest um was es genau geht und vor allem WOHER das Video stammte. Da sich die Mädchen auf russisch unterhalten nehmen wir an, dass dieses Video in Russland aufgenommen wurde!

UPDATE 9.12.2014 / 10:59 Uhr

Mittlerweile haben wir erfahren, dass dieses Video im August 2014 auf einer russischen Webseite aufgetaucht ist. Aufgenommen wurde das Video in Krasnodar, einer Großstadt in Russland.  Bei dem Opfer handelt es sich um die 16jährige Ian. Die Mutter bekam das Video zu sehen und versucht bis heute erfolglos, es aus dem Internet zu verbannen. Für die Polizei jedoch war das Video ein gutes Beweismittel. (Quelle: http://www.ntv.ru/novosti/1199741/#ixzz3LONBlU8X)

Um diesen Statusbeitrag geht es:

image

Das Video wurde am 1.12.2014 veröffentlicht und mittlerweile über 250.000 aufgerufen.

Als Statusbeitrag wurde gepostet:

Leute, ich bitte euch teilt dieses Video was das Zeug hält!
SCHAUT NICHT WEG!
Diese Menschen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Und nicht nur Sozialstunden, lasst uns das Video in die Nachrichten bringen!!!
Viele andere Seiten ziehen auch mit.
Danke.

Statusbeitrag wurde nachträglich bearbeitet!

Wobei dieser Statusbeitrag erst am 6.12.2014 bearbeitet wurde. Vom 1.12.2014-6.12.2014 stand nämlich::

image

Jugend heutzutage. Katastrophe wo ist die Erziehung hin? Das wird ja immer schlimmer.

Wahrscheinlich war dem Ersteller des Statusbeitrages die Interaktion mit den Nutzern zu gering und er forderte die User am 6.12.2014 auf, das Video zu teilen.

Leider steht jedoch nicht im Statusbeitrag WANN und WO bzw. WOHER das Video stammte.

Ein Video ohne Detailangaben!

Wir haben recherchier und wurden (im Moment) nicht fündig. Wir können nicht sagen woher das Video stammte und was hier genau vorgefallen ist.

Was wir aber bereits wissen ist, dass solche AUFRUFE wie:

“Leute, ich bitte euch teilt dieses Video was das Zeug hält!
SCHAUT NICHT WEG!
Diese Menschen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Und nicht nur Sozialstunden, lasst uns das Video in die Nachrichten bringen!!!
Viele andere Seiten ziehen auch mit.
Danke.”

einen PRIVATEN FAHNDUNGSAUFRUF darstellen.

Nicht nur der ERSTELLER des STATUSBEITRAGES, sondern auch jene Nutzer die diese Beiträge TEILEN, machen sich STRAFBAR!

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei, das BKA, die Staatsanwaltschaft usw. dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
    AUSZUG VON “GGR-RECHTSANWÄLTE”

Kann man solche privaten Fahndungsaufrufe bedenkenlos teilen, verlinken oder kopieren und selbst veröffentlichen?

Nein, man sollte davon die Finger lassen! Auch derjenige, der solche privaten Fahndungsaufrufe teilt, verlinkt oder kopiert und selbst veröffentlicht kann sich ebenfalls strafbar machen – hier kommt insbesondere der Tatbestand der Üblen Nachrede in Frage – und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzen. Auch in diesem Fall drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.

Auch diejenigen, die bspw. über Facebook solche Fahndungsaufrufe kommentieren, sollten sich in ihrer Wortwahl beherrschen, da solche Kommentare häufig nur vor Beleidigungen strotzen.

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BITTE HIER WEITERLESEN—> Video GGR’KAMA: Private Fahndungsaufrufe auf Facebook

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