Verletzt Polen das Rechtsstaatprinzip?

Autor: Kathrin Helmreich

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Polnisches Justizministerium macht Daten von Sexualstraftätern öffentlich einsehbar

Die öffentliche Datenbank soll zum Beispiel verhindern, dass verurteilte Sexualverbrecher zur Arbeit mit Kindern eingestellt werden.

Wie die Tagesschau berichtet, sind in Polen ab sofort Daten wie Name, Foto, persönliche Angaben und Informationen über begangene Strafhandlungen von Sexualtätern online auf der Internetseite des polnischen Justizministeriums einsehbar.

Dadurch werden öffentlich rund 800 verurteilte Sexualverbrecher, bei denen es sich vorrangig um Täter in Fällen von Pädophilie sowie brutaler Vergewaltigung handelt, “an den Pranger gestellt”.

Das Ministerium folgt dem Beispiel der USA und versucht so, Kriminelle besser zu kontrollieren und Verbrechen vorzubeugen.

„Das Recht auf den Schutz unserer Kinder steht über der Anonymität von Verbrechern“,

sagte Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro.

Bestimmten Institutionen und Behörden steht ein noch umfangreicheres Register zur Verfügung. Insgesamt sollen 2600 Sexualtäter das Register füllen.

Das Ministerium hält vor allem auch Schuldirektoren an, ihr Personal vor der Einstellung mithilfe der Datenbank genauestens zu überprüfen und droht mit Geld- und Haftstrafen für das Einstellen von verurteilten Sexualverbrechern.

Wahre Gerechtigkeit?

Die EU ist nicht überzeugt und klagt gegen die polnische Justizreform, denn man verstoße gegen das Rechtsstaatprinzip.

Gegen Polen wurde vor wenigen Wochen ein Sanktionsverfahren erlassen.

Die Justizreformen Polens “um mit Schwerkriminellen fertig zu werden” machen schon seit geraumer Zeit Schlagzeilen.

Betrachtet die Regierung die Thematik tatsächlich zu subjektiv oder erfordert die heutige Zeit tatsächlich “derartige” Maßnahmen?

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