Platz für Flüchtlinge benötigt: Mieterin gekündigt!

Autor: Tom Wannenmacher

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Empörung macht sich unter den Facebook-Nutzern breit. Der Auslöser war ein Statusbeitrag auf Facebook indem es hieß, dass einer Dame die Wohnung gekündigt wurde, da Gemeinnützige die Wohnung für Asylwerber brauchen.

Um dessen Statusbeitrag geht es:

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Screenshot: Facebook

Verfasst wurde der Artikel selbst von der “Kronen Zeitung” in Österreich.

Hier heisst es u.a. (Auszug Krone.at)

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Screenshot: Krone.at

Hiermit dürfen wir Ihnen bekannt geben, dass Ihr Mietvertrag per 30. April 2015 ausläuft und nicht verlängert werden kann, da diese Wohnung dringend zur Wohnversorgung von Flüchtlingen benötigt wird. Die weitere Vergabe obliegt der Diakonie Salzburg.“ Der 72- jährigen Mieterin Waltraud Z. fielen fast die Augen aus dem Kopf, als sie dieses Einschreiben der Heimat Österreich – u.a. sind die Caritas und das Bistum St. Pölten Gesellschafter – am 11. August im Postkastl fand.

sowie…

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Screenshot: Krone.at

„Es ist unglaublich, wie wir behandelt wurden“

Für seine Mutter, die in der geförderten Wohnung rund 230 Euro Miete bezahlt, eine karge Mindestpension bekommt und pikanterweise auch noch 20 Jahre für die Heimat Österreich gearbeitet hat, ist das alles ein bisschen viel. Deshalb kümmert sich der Sohn um ihr Schicksal: „Es ist unglaublich, wie wir behandelt wurden. Meine Mutter hat bereits in einer Wohnung der Heimat Österreich in der Franz- Josef- Straße dieselben Probleme gehabt. Bei der Diakonie hat es jetzt geheißen, es sind so viele Menschen auf der Straße, man müsse Verständnis haben. Ich hab dann gefragt: Und wenn meine Mutter dann dazu kommt, wem ist dann geholfen?“

Bereits am 31. August 2014 mussten Nachbarn – Flüchtlinge aus Nepal – ihre Wohnung räumen und Platz machen: „Die haben dann in aller Eile die Zimmer geräumt, weil sie nicht verstanden hatten, was zu tun ist, und Angst vor der Polizei hatten. Ihnen wurde mit dem Staatsanwalt gedroht. Unverständlich, wie Menschen, die geflüchtet sind, wieder rausgeworfen werden“, erzählt Wolfgang Z.

Was ist an diesem Artikel dran?

Auf der Webseite “Diakonie-Flüchlingsdienst” haben wir dazu eine Pressemeldung / Stellungnahme und Klarstellung im Bezug auf den Artikel in der Kronen Zeitung gefunden.

STELLUNGNAHME und KLARSTELLUNG zum Artikel in der Kronenzeitung vom 4.September 2014

„Für Flüchtlinge Frau gekündigt“

Seit Dezember 2012 besteht eine Vereinbarung zwischen der Stadt Salzburg, der GSWB, der Heimat Österreich, der KGL und dem Diakonie Flüchtlingsdienst (INTO Salzburg) zur Vermittlung von Integrationsstartwohnungen. Diese wurden früher vom Österreichischen Integrationsfonds verwaltet und an Flüchtlinge vergeben. INTO Salzburg kann anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte nach bestimmten Kriterien in diese Wohnungen zuweisen. Zu diesen Kriterien gehört unter anderem, dass die Personen den Hauptwohnsitz in Salzburg haben, ihre Asylanerkennung oder die Erteilung des subsidiären Schutzes zur Antragstellung höchstens 36 Monate her sein darf und ein bestehendes Dienstverhältnis. Außerdem werden diese Wohnungen auf 3 Jahre befristet, da sie als Starthilfe für anerkannte Flüchtlinge dienen sollen.

Der Diakonie Flüchtlingsdienst hat bei dieser Wohnungsvergabe die Aufgabe übernommen Anträge von der Zielgruppe anzunehmen, die BewerberInnen bei der Antragstellung und anderen Fragestellungen zu unterstützten. Die weitere Verwaltung der Wohnungen hat der jeweilige Gemeinnützige Wohnbauträger über und INTO Salzburg wird von diesen verständigt, wann wieder eine Wohnung frei wird, die man mit Personen auf der Warteliste nachbesetzen kann.

Die Wohnung, die in dem Artikel der Kronenzeitung erwähnt wurde und in der Frau Z. wohnt, gehört zu diesem Wohnungspool. Vor einigen Wochen wurde mein Kollege, der für die Vergabe der Wohnungen zuständig ist, von der Heimat Österreich kontaktiert, und es wurde angefragt, ob es möglich wäre, dass Frau Z. in der Wohnung bleiben könnte und wir dafür eine andere Wohnung zugewiesen bekommen würden, sobald eine in selber Größe frei werden würde. Wir haben dem zugestimmt und somit schien für uns das Thema erledigt.

Letzte Woche bekam ich einen Anruf von dem Sohn der Frau Z., dabei ging es jedoch nicht um seine Mutter, sondern um die im Artikel erwähnten Flüchtlinge aus Nepal. Diese mussten tatsächlich aus der Wohnung ausziehen, da die Befristung von 3 Jahren abgelaufen war. Dass die Herren nicht verstanden hätten, warum sie aus der Wohnung ausziehen mussten, wie im Artikel der Krone erwähnt, ist für uns nicht nachvollziehbar, da Ihnen dies schon von Beginn an immer wieder kommuniziert wurde, und die beiden deshalb auch bei uns in der Beratungsstelle waren.

In diesem Zusammenhang wurde von meiner Seite auch versucht Herrn Z. zu erklären, dass wir die Wohnungen auf 3 Jahre befristen müssen, und die WohnungsmieterInnen angehalten werden sich in diesem Zeitraum eine Finalwohnung zu suchen. In diesem Gespräch ging es nicht um die Mutter von Herrn Z., denn da war schon vor Wochen geklärt, dass diese in der Wohnung bleiben konnte.

Im Artikel in der Krone wird immer fälschlich von Wohnungen für AsylwerberInnen gesprochen. Bei der Zielgruppe für diese Wohnungen handelt es sich jedoch um anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, also Personen die sicher oder mit großer Wahrscheinlichkeit in Österreich dauerhaft bleiben können. Somit stimmt es auch nicht, dass der Wohnbauträger pro Person 19 EURO vom Bund bekommt, da dies nur für AsylwerberInnen gilt. Wie schon oben beschrieben, müssen die KlientInnen für die Antragstellung ein Dienstverhältnis nachweisen und somit bezahlen die KlientInnen die Miete für diese Wohnungen selbst.

Quelle und Verweis: http://fluechtlingsdienst.diakonie.at/goto/de/aktuelles/presse/stellungnahme-zum-artikel-in-der-kronenzeitung-vom-4_september-2014-

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