Phishingradar: Neue Präventivmaßnahme

Autor: Andre Wolf

Mit einer angeblich neuen Präventivmaßnahme, zu der um Hilfe gebeten wird, werden derzeit PayPal-Kunden in die Falle gelockt.

Die angedeutete Präventivmaßnahme ist jedoch eine Betrugsmasche, mit welcher den Empfängern dieser E-Mail ihre Daten aus der Tasche gezogen werden, um diese im Anschluss missbräuchlich zu verwenden. Optisch ist diese E-Mail im Corporate Design von PayPal aufgebaut, im Aufbau richtet sie sich nach den typischen E-Mails, wie sie durch PayPal versendet werden. Der Inhalt lautet im barrierefreien Klartext:

Guten Tag,

da in letzter Zeit sich immer mehr unserer Kunden über nicht autorisierte Zahlungen beschweren, werden wir ab sofort regelmäßige Präventivmaßnahme einleiten. Wir versuchen damit ausschließlich ihr Zufriedenheit und damit die Sicherheit ihres Kontos weiterhin aufrecht zu halten.

Aus diesem Grund müssen Wir Sie bitten sich einem fünfminütigen Datenabgleich in unserem Kundenportal zu unterziehen, um die rechtmäßige Identität von diesem Konto festzustellen. Sobald unser System Ihre Identität autorisiert hat, können Sie Ihr Konto ohne Einschränkungen weiter benutzen. Andernfalls sind Wir gezwungen Das Konto so lange einzufrieren.

Bitte bedenken Sie das es sich hier ausschließlich um eine Präventivmaßnahme handelt und Ihnen hierbei keine Kosten für Sie anfallen werden.

Zur Info: Diese E-Mail stammt natürlich nicht von PayPal. PayPal ist daran auch nicht beteiligt, sondern der Name und auch das Corporate Design werden missbräuchlich verwendet!

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Es handelt sich bei dieser E-Mail natürlich um einen Phishingbetrug. Sowohl diese Variante, wie auch die vielen ähnlich aufgebauten Mails, verweisen auf Webseiten, die um die Eingabe persönlicher Daten bitten. Daher bitte diese Mail direkt löschen und nicht den Anweisungen folgen! Hierzu noch unsere Mimikama-Phishingtipps. Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen:

Eine Sicherheitssoftware kann präventiv helfen! Bei aller Vorsicht kann es dann und wann natürlich trotzdem vorkommen, dass man Opfer einer Phishing-Attacke wurde und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgegeben hat.

Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln!

Damit Du im Fall der Fälle tatsächlich weißt, wie im Ernstfall vorzugehen ist, folgt hier unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

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