Fährt man ohne Führerschein wirklich besser? Laut einem Bericht von „wize.life“ ist das so!
Hierbei geht es aber nicht um das Fahrkönnen, sondern darum, dass der Führerschein nicht entzogen werden kann, wenn man ihn nicht dabei hat. HINWEIS: Der Inhalt bezieht sich hierbei nur auf Deutschland! Die Website, die sich in dem Bericht auf den Anwaltsblog „Nierenz & Batz“ bezieht, zeigt einen fiktiven Fall, bei dem einem Autofahrer bei einer Polizeikontrolle der Führerschein wegen seiner geröteten Augen abgenommen wird. Nun kann der Betroffene, der im Artikel „Willi Brause“ genannt wird, sein Fahrzeug nicht lenken, bis das Ergebnis des verordneten Drogentests vorliegt.
Screenshot des Statusbeitrages auf Facebook von wize.life, zu dem wir diverse Anfragen erhielten
In dem Fallbeispiel wäre das Ergebnis NEGATIV, und darum ist es ja eigentlich ein Problem, das „Willi“ sein Fahrzeug trotzdem nicht lenken darf.
Nun wird erklärt, dass so ein Szenario verhindert werden kann, indem man seinen Führerschein einfach zu Hause lässt!
Die Polizei kann einem ja nicht nehmen, was nicht vor Ort ist, die Beamten können höchstens ein Fahrverbot für diesen Tag aussprechen.
Für eine Entziehung der Fahrerlaubnis wäre ein Antrag beim Staatsanwalt nötig, dessen Bearbeitung etwa eine Woche in Anspruch nimmt.
Danach bleibt einem eine Woche Zeit, auf das Schreiben des Staatsanwalts zu reagieren, bzw. einen Rechtsanwalt zu beauftragen, den Antrag, und/oder etwaige Einsprüche seitens des Lenkers zu Prüfen.
Bis dahin würden die Ergebnisse des Drogentests wahrscheinlich schon vorliegen, und (vorausgesetzt diese sind negativ) man hat sich gute drei Wochen ohne Führerschein erspart.
Kann man sich auf diese Aussagen verlassen?
Da dieser Eintrag von einer „Rechtsanwalts- Homepage“ kommt, muss da ja eigentlich auch was dran sein.
Laut „bussgeldkatalog.org“ einer Webseite des „Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.“ ist diese Aussage WAHR.
Quelle: bussgeldkatalog.org
Als Wortlaut:
Haben sie den Führerschein also nicht zur Hand, kann dieser auch nicht abgenommen werden!
ANMERKUNG DES AUTORS:
Dieser Artikel behandelt die Gesetzeslage in DEUTSCHLAND!
Dieser Artikel ist nicht auf die österreichische Justiz übertragbar!
Es wurde bei Anwälten nachgefragt, wie die Lage in Österreich aussieht – sobald dies klar ist, wird ergänzt.
Bekannt ist bis jetzt nur, dass sich das Bußgeld in Österreich auf 36€ beläuft.
Autor: Michael Q.
Artikelbild: Shutterstock
Weil du diesen Bericht zu Ende gelesen hast…
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