Klingelschilder und die DSGVO: Kommando zurück!

Autor: Andre Wolf

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Klingelschilder und die DSGVO: Kommando zurück!
Klingelschilder und die DSGVO: Kommando zurück!

Erinnert ihr euch noch an die depperte Klingelschildgeschichte? In Wien sollten 220.000 Klingelschilder aufgrund einer Beschwerde entfernt werden.

Denn angeblich dürften aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Namen von Mietern mehr auf den Klingelschildern stehen. Anlass hierzu war die Beschwerde eines (EINES!) Mieters, weil sein Name auf dem Klingelschild stand.

Solche Meldungen waren natürlich gefundenes Fressen für so manche Verlage, die ganze Story reichte sogar bis nach Deutschland, wo dann vermischt mit Halbwissen im Boulevard Schlagzeilen wie „Deutschland droht ein Klingelschild-Chaos“ auftauchten (vergleiche).

Wir haben damals schon geschrieben:

A) Aussagen wie „Namen an Klingelschildern sind nach DSGVO verboten“ sind schon mal Schwachsinn, denn jeder hat natürlich das Recht, den eigenen Namen auf das Klingelschild zu schreiben.

B) Die Anweisung für Wiener Wohnen kann nicht auf andere Länder und Städte übertragen werden (die Frage ist, ob im Falle von Wiener Wohnen die Anweisung nicht bereits eine Fehlinterpretation ist). Ferner: Auch wenn mehrere Medien es schreiben  es gab kein Verfahren, keine Klage und kein Urteil.

C) Aussagen wie „Vermieter müssen die Namen an den Klingelschildern der Mietwohnungen entfernen“ sind völliger Bullshit, speziell dann, wenn die Mieter ihre Namen selbst angebracht haben.

D) Bei klassischen Klingelschildern, die numerisch am Haus angebracht sind und keinerlei Struktur des Hauses erkennen lassen, findet keine Datenverarbeitung statt, der man zustimmen hätte müssen.

Und das hat man in Wien mittlerweile auch erkannt

Wie so oft, wenn Themen dann nicht so interessant sind, gibt es weniger Meldungen. Und so dürfte bestimmt auch nicht jedem bekannt geworden sein, dass der Klingelschildumbau in Wien mittlerweile wieder gestoppt wurde.

Aus einer Pressemitteilung der Stadt Wien erfährt man, dass der Hintergrund der Maßnahme von Wiener Wohnen eine Expertenempfehlung gewesen sei, deren Hintergrund wiederum die neuen DSGVO-Richtlinien sowie eine Beschwerde eines Gemeindebau-Mieters gewesen seien. Der Namensschildertausch habe Anfang November begonnen, aufgrund einiger Beschwerden gegen dieses Vorgehen wurde die Aktion jedoch abgebrochen. Die entstandenen Kosten trage Wiener Wohnen. Da die rechtliche Lage diesbezüglich noch nicht klar sei, würden die Namen weiterhin auf Schildern angegeben. Die Mieterinnen und Mieter, die dies nicht möchten, könnten sich bei Wiener Wohnen melden.

Ergo …

Klingelschilder bleiben erhalten. Vor allem dann, wenn man generell darauf besteht, dass der eigene Name auf dem Klingelschild zu lesen ist.

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