Neues Pflegegesetz: Hautärmel für Tattoos in Pflegeberufen?

Autor: Tom Wannenmacher

Im Moment bekommen wir viele Anfragen zu einem Facebook-Statusbeitrag, der wie folgt lautet: “Neues Pflegegesetz durchgewunken, wirksam ab 1.12.2015! Wer sich nicht dran hält, bekommt die fristlose Kündigung. Fakt!”

Zu erkennen auch dieses Bild:

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Stimmt diese Aussagen?

Sehen wir uns zuerst einmal die Seite an, die diesen Statusbeitrag veröffentlicht hat:

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Name der Seite: Nys-Gesundheitsbeauftragte der PARTEI / PolitikerIn
Fans: 360 (8.9.2015/09:27 Uhr)
Impressum: Keines vorhanden
Webseite: Keine vorhanden
Quelle der Behauptung: Keine vorhanden
Abgebildete Frau (Image): Das Bild dürfte von einer Webseite aus Amerika kopiert worden sein. Diese Dame ist ein Modell für einen Webshop. Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz!?

Im Titelbild zu erkennen das Logo von “Die Partei”

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Wer ist “Die Partei”?

Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (kurz Die PARTEI) ist eine 2004 von Redakteuren des Satiremagazins Titanic gegründete deutsche Kleinpartei mit parodistischem Charakter.

Sie nimmt seit 2005 an Bundestags-, Landtags-, Europa-, Kommunal- und Bürgermeisterwahlen teil. Die Teilnahme an der Bundestagswahl 2009 wurde ihr durch den Wahlausschuss des Deutschen Bundestags aus umstrittenen Gründen verweigert. Allerdings wurde Die PARTEI zu den folgenden Landtagswahlen und zur Bundestagswahl 2013 vom Bundeswahlausschuss wieder zugelassen. Ihre besten Ergebnisse auf Landesebene erreichte sie mit 1,9 Prozent bei der Bürgerschaftswahl in Bremen 2015 sowie mit 0,9 Prozent der Zweitstimmen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2011 und bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg 2015. In mehreren Bezirken von Berlin und Hamburg erzielte sie mehrere Prozent der Erst- und Zweitstimmen. Mandate erlangte sie bisher bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2013 in Lübeck, bei den Kommunalwahlen 2014 in Bayern (Dollnstein), Nordrhein-Westfalen (Essen, Mönchengladbach und Krefeld), Baden-Württemberg (Karlsruhe, Tübingen und Freiburg) und Sachsen-Anhalt (Halle (Saale)) sowie bei der Europawahl in Deutschland 2014.

Die PARTEI erfüllt zwar die juristischen Anforderungen des Parteiengesetzes, ihre Ernsthaftigkeit wird jedoch gelegentlich in Frage gestellt. Sie ahmt unter anderem Merkmale und Wahlkampfmethoden anderer Parteien nach und nimmt vereinzelt auch an deren Veranstaltungen teil.
[Quelle: Wikipedia]

Sprich es handelt sich um “Satire”!

Auch dieser Statusbeitrag lässt darauf schließen:

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Des weiteren haben wir ein Expertenmeinung uns eingeholt:

Was soll diese angebliche Gesetz denn besagen? Das alle mit Tattoos sich die Cover-Sleeves anziehen müssen? Das geht aus hygienischen Gründen schon nicht. Pflegende dürfen nichts langärmliges tragen, aber dann solche langärmligen Sleeves?

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