Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Neue Regeln für Facebook, Instagram und Co!

Autor: Tom Wannenmacher

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Neue Regeln für Facebook, Instagram und Co!
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Neue Regeln für Facebook, Instagram und Co!

Hasskommentare, Beleidigungen und kriminelle Drohungen sind im Internet an der Tagesordnung. Jetzt sollen sich Nutzer besser wehren können – mit neuen Regeln für Facebook, Instagram und Co.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz regelt das Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda auf Internet-Plattformen. Auf Beschwerden und Meldungen von Nutzern muss innerhalb von 48 Stunden reagiert werden. Strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.
Die Unternehmen müssen außerdem halbjährlich einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

Nun wurde das Gesetz um eine Meldepflicht für Netzwerke erweitert. Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen müssen nun neben einer Löschung auch dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden.

Einfacher Weg zur Beschwerde

Bisher mussten Links oder Screenshots teilweise kopiert und an anderer Stelle wieder eingefügt werden, um eine Beschwerde einzureichen. Das Justizministerium fordert hier eine unkomplizierte, benutzerfreundliche Vorgehensweise, lange Klickwege sollen vermieden werden. Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten sollen direkt von den entsprechenden Postings aus erfolgen können.

Löschen von Posts

Meldet man einen Beitrag, ist noch lange nicht gesagt, dass dieser auch gelöscht wird. Umgekehrt gibt es auch immer wieder Fälle, in denen die Nutzer mit der Löschung ihrer Posts nicht einverstanden sind. Nun soll es in beiden Fällen möglich sein, vom Netzwerk eine Überprüfung der Entscheidung zu verlangen. Facebook und Co. müssen dann eine Begründung herausgeben, warum ein Post gelöscht wurde oder nicht.

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Offenlegung vor Gericht

Landet ein Fall vor Gericht, so wird es nun einfacher, erforderliche Daten zu erhalten als bisher. Die Netzwerke werden nun dazu verpflichtet, die Identität des Beleidigers offenzulegen, wenn eine Gericht dies erlaubt.

Kritik aus der Tech-Branche

Das bisherige NetzDG wurde bereits kritisiert, weil es staatliche Aufgaben an die Konzerne übertrage.
Was die aktuelle Änderung angeht, so würden unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben damit nicht ausgeräumt werden.

„Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz“, so Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom. „Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht – für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland.“

Bitkom würde einen kompletten Neuanfang im Kampf gegen Hasskriminalität bevorzugen.

Quelle: zeit.de
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