Ärgernis: Falsche Verwendung von Nebelschlussleuchten

Ein Moment Ihrer Zeit für die Wahrheit.

In einer Welt voller Fehlinformationen und Fake News ist es unser Auftrag bei Mimikama.org, Ihnen zuverlässige und geprüfte Informationen zu liefern. Tag für Tag arbeiten wir daran, die Flut an Desinformation einzudämmen und Aufklärung zu betreiben. Doch dieser Einsatz für die Wahrheit benötigt nicht nur Hingabe, sondern auch Ressourcen. Heute wenden wir uns an Sie: Wenn Sie die Arbeit schätzen, die wir leisten, und glauben, dass eine gut informierte Gesellschaft für die Demokratie essentiell ist, bitten wir Sie, über eine kleine Unterstützung nachzudenken. Schon mit wenigen Euro können Sie einen Unterschied machen.

Stellen Sie sich vor, jeder, der diese Zeilen liest, würde sich mit einem kleinen Beitrag beteiligen – gemeinsam könnten wir unsere Unabhängigkeit sichern und weiterhin gegen Fehlinformationen ankämpfen.

So kannst Du unterstützen:

PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady oder Patreon: für regelmäßige Unterstützung.

Autor: Andre Wolf

Ärgernis: Falsche Verwendung von Nebelschlussleuchten
Ärgernis: Falsche Verwendung von Nebelschlussleuchten

Wer kennt ihn nicht? Diesen stechenden Schmerz im Auge, weil das voranstehende Fahrzeug an der Ampel die Nebelschlussleuchte an hat.

Oder wenn auf der Landstraße das voranfahrende Fahrzeug bei leichtem Nebel und eingeschalteter Leuchte ein Dauerärgernis darstellt. Ja, das dürfte nahezu jeder kennen. Und gleichzeitig: Herzlich willkommen im November, dem klassischen Nebelmonat.

Derzeit dürften wieder genug Fahrzeuge unterwegs sein, in denen die Nebeschlussleuchte falsch verwendet wird. Die falsche Verwendung zeigt sich in den meisten Fällen in der übervorsichtigen und viel zu häufigen Verwendung, die entsprechend durch das Blenden eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.

Daher wollen wir an dieser Stelle gerne ein wenig Präventivarbeit leisten und damit den Straßenverkehr sicherer machen.

Ab wann darf ich die Nebelschlussleuchte nutzen?

Für Deutschland gilt hier der § 17 Absatz 3, Satz 5 der StVO:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ergo: Nur bei Nebel (nicht bei lediglich Regen oder Schnee) und weniger als 50m Sichtweite. Das entspricht übrigens in Deutschland dem Abstand zwischen den Leitpfosten am Rand von Straßen. Wer also beispielsweise zwei Leitpfosten weit sehen kann, braucht keine Nebelschlussleuchte einsetzen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob man sich innerorts, außerorts oder auf einer Autobahn befindet: sobald die Sichtweite unter 50m fällt, darf die Leuchte eingeschaltet werden. DARF, denn es gibt keine Pflicht zur Nutzung. Jedoch müssen die Nebelschlussleuchten wieder ausgeschaltet werden, sobald die Sicht besser wird.

Interessant ist an dieser Stelle jedoch das Zusammenspiel mit dem  § 3 Absatz 1 der StVO, denn hieraus erfährt man, dass bei einer Sichtweite von unter 50m die Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden darf (sofern nicht andere Regeln vorliegen):

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Das bedeutet: Wenn man sich schon dazu entscheidet, auf einer Autobahn Nebelschlussleuchten einzusetzen, sollte man sich konsequenterweise auch an die 50 km/h halten. Denn entweder empfindet man die Sichtweite für weniger als 50 m oder eben nicht.

In Österreich sieht das ein klein wenig anders aus. Hier erlaubt das Kraftfahrgesetz in § 99, Absatz 5 eine Nutzung bei mehr als nur Nebel als Sichtbehinderung:

Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; Fernlicht darf außer während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden. Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht zu verwenden.

Die Verkehrsexperten des ÖAMTC raten zudem, die Nebelschlussleuchte wieder abzuschalten, sobald ein Fahrzeug aufschließt, da der Hintermann sonst geblendet wird.

Egal ob Deutschland oder Österreich: Bei ungerechtfertigter Verwendung der Nebelschlussleuchte droht Bußgeld (in Österreich eine Verwaltungsstrafe)!

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.