Müssen Hartz-IV Empfänger sich künftig auf Drogen testen lassen?

Autor: Tom Wannenmacher

Im Moment erreichen uns sehr viele Anfragen zu einem Bericht auf Facebook indem steht, dass Hartz-IV Empfänger sich künftig auf Drogen testen lassen müssen.

Viele Nutzer sind durch diese Überschrift aufgebracht und wollen wissen, ob diese Aussage stimmt.

Es geht um diesen Statusbeitrag:

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Unsere Recherche ergab, dass die Aussage nur bedingt stimmt.

Leider ist so, wie so oft, dass viele Nutzer NUR die ÜBERSCHRIFT lesen und den Bericht gar nicht anklicken. Daher fehlt Ihnen die wichtige Information, dass solche Tests rechtens sind, aber nur, wenn es einen begründeten Verdacht auf Sucht oder Drogenmissbrauch gibt.

Siehe Ausschnitt aus dem Bericht:

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Der Bericht selbst wurde am 3.9.2014 von der “Huffingtonpost” veröffentlicht.

Zu diesem Thema gab es auch eine Agenturmeldung der dpa-AFX (03.09.2014)

Bundesagentur: Pro Jahr rund 20 000 Drogentests bei Jobsuchern

NÜRNBERG (dpa-AFX) – Arbeitsagenturen und Jobcenter bitten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) pro Jahr rund 20 000 Jobsucher um einen Drogentest. Es gehe dabei allerdings nicht nur um Drogen wie Amphetamin, Cannabis, Kokain und Ecstasy, sondern auch um Alkohol, erläuterte ein Bundesagentur-Sprecher am Mittwoch. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung (Mittwoch). Das Blatt hatte berichtet, die Agentur habe derzeit die Beschaffung von 88 000 Drogentest ausgeschrieben.

Der Darstellung, die Beschaffung der Tests stehe im Zusammenhang mit einer groß angelegten Drogentest-Aktion der Jobcenter, widersprach der Sprecher allerdings. „Drogentests gibt es bei Arbeitsagenturen und Jobcentern schon seit vielen Jahren“, betonte er. Mit der ausgeschriebenen Menge von 88 000 solle der Bedarf für die kommenden vier Jahre gedeckt werden. Grundsätzlich würden nur Jobsucher getestet, bei denen es Zweifel gebe, dass sie drogenfrei sind.

Solche Nachweise verlangten etwa Flughäfen oder Busunternehmen, erläuterte der Sprecher. Grundsätzlich seien solche Drogentests freiwillig, sie erhöhten aber für bestimmte Stellen die Jobchancen der Arbeitslosen.

Fazit:

Die Überschrift “Hartz-IV-Empfänger müssen sich künftig auf Drogen testen lassen” stimmt nur bedingt. Es werden nur Jobsucher getestet, bei denen es Zweifel gebe, dass sie drogenfrei sind und grundsätzlich seien solche Drogentests freiwillig, sie erhöhten aber für bestimmte Stellen die Jobchancen der Arbeitslosen.


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