„Wenn ein Motorradfahrer im Stau…“

Autor: Kathrin Helmreich

Nein, so beginnt kein Witz, sondern eine ernstzunehmende Statusnachricht auf Facebook.

Jedes Jahr aufs Neue erhalten wir Anfragen zu diesem Thema. Es geht um ein Bild bzw. einen Text, der immer wieder neu veröffentlicht wird. Es ist eine Bitte an Autofahrer, Motorradfahrer im Falle eines Staus Platz zu machen, damit sie sich durchschlängeln können.

Doch ist das überhaupt gesetzlich erlaubt? Dürfen Motorradfahrer einfach durch Staus rollen?

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Bild im Klartext:

Liebe Autofahrer,

Bitte habt dafür Verständnis, wenn ein Motorradfahrer im Stau weiterrollen muss und lasst ihn durch.
Damit zeigt Ihr wahre Größe!

Wenn er steht, hat er Asphalttemperaturen von über 50°C unter den Füßen, die pralle Sonne auf Helm und Kleidung, sowie einen bis über 130°C heißen Motor in Kniehöhe unter sich.
Deshalb wurde es den Bikern in den Niederlanden ausdrücklich erlaubt mit Warnblinklicht Staus zu durchfahren.

Danke (ihr dürft gerne teilen)

Das Hindurchschlängeln ist verboten

Zumindest in Deutschland, hier ist der Gesetzestext eindeutig (§5 Abs.1 StVO). Praktisch gesehen stellt vor der StVO dass Hindurchschlängeln im Stau ein unzulässiges Überholen von Rechts dar, als welches es auch geahndet werden kann. Ferner wird auch der seitliche Mindestabstand beim Überholen leicht unterschritten.

Rechtsseitig darf man nur in ganz bestimmten Fällen an Fahrzeugen vorbeifahren, zum Beispiel dann, wenn sich in mehreren Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden, sowie wenn im linken Fahrstreifen eine Kolonne steht oder mit höchstens 60 km/h fährt, darf auf dem rechen Fahrstreifen mit einem Geschwindigkeitsunterschied von maximal 20 km/h mehr überholt werden.

Die Möglichkeit, nun ganz links zu überholen, um dem unzulässigen Rechtsüberholen zu entgehen, wird von Verkehrsexperten abgewiesen. Auch wenn diese Variante legal ist, so bleibt zu wenig Platz für den Überholvorgang und es ist daher wesentlich riskanter, auf der linken Spur links zu überholen.

Auch die Standspur ist, falls nicht anders ausgeschildert, nicht der richtige Weg zum Vorankommen im Stau.

Es kommt also darauf an, wo man lebt. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass es dort andere Gesetze gibt:

In Österreich:

In Österreich sieht die Situation wieder ganz anders aus. Hier ist es, unter gewissen Umständen, gestattet, an einem Stau vorzufahren. Ein interessanter Text zu dem, was legal und was illegal zu dem Thema in Österreich ist, findet sich auf der österreichischen Seite Bikerwelt.

In der Schweiz:

In der Schweiz gilt es im übrigen wie in Deutschland: Das Vorfahren/Schlängeln in Staus auf der Autobahn ist verboten.

In den Niederlanden:

In den Niederlanden darf man sich in einem Stau mit einem Bike durchschlängeln, solange die Geschwindigkeit zwischen Autos und Bike 10 km/h NICHT überschreitet. Wenn die Autos also stillstehen, darf auch das Bike nur 10 km/h fahren, wenn die Autos mit 30 km/h unterwegs sind, darf das Bike 40 km/h fahren.
Das Warnblinklicht ist übrigens gesetzlich dann nicht vorgeschrieben. Siehe: Infopolitie.nl

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