Mildes Urteil für Facebook-Hetzer.

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Autor: Tom Wannenmacher

Facebook ist kein rechtsfreier Raum! Nun wurde ein Facebook-Nutzer nun wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 5.000 EUR (200 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt.

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Der Nutzer hat Anfang August 2014 in einer Facebook-Gruppe antisemitische und volksverhetzende Beiträge veröffentlicht! Darunter Beiträge wie:

Der Bauhelfer veröffentlichte in der Zeit vom 02. bis 09.08.2014 im Rahmen einer Diskussion auf einer offenen Facebook-Gruppe mit Hilfe seines Notebooks folgende Äußerungen im Internet. Er wusste, dass diese Beiträge von vielen anderen Facebook-Nutzern gelesen werden können und auch tatsächlich gelesen wurden:

Nach all diesen Lügen zweifle ich langsam an der Wahrheit des Holocaust!!(…)

Aber wie sagen die verfluchten Zionisten so schön? Alles Fake! Alles Propaganda! Wo sind die Beweise?(…)

… FUCK ISRAHEL, Scheiß Kindermörder! Abgefucktes ParasitenPack! Dreckiges Rattenvolk.(…)

Sogesehen haben die Juden am HC des 2. Weltkrieges auch selber schuld. Vor allem die im Warschauer Ghetto…(…)

Fuck ISRAHELL! Abgefucktes Dreckspack! möchtegern „auserwählte“ … Verfluchtes Parasitenvolk! Fuck Israhell! Fuck Kindermörder!(…)“

Der Angeklagte – so das Gericht – stellte mit diesen Äußerungen den während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas in Abrede bzw. bagatellisierte diesen. Mit solchen Äußerungen kann der öffentliche Friede gestört werden, was der Angeklagte in Kauf nahm.


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Der Angeklagte war in vollem Umfang geständig.

Er gab vor Gericht an, dass er mit seinen Äußerungen auf Facebook lediglich auf Provokationen von anderen Facebook-Nutzern im Zusammenhang mit der Leugnung der schuldhaften Tötung von Palästinensern durch Israelis reagieren und diese ebenfalls provozieren wollte. Tatsächlich würde er nicht am Holocaust zweifeln.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten.

In der Verhandlung wurden Screenshots vorgelegt, auf denen einzelne von anderen Facebook-Nutzern gepostete Troll-Beiträge zu lesen waren. „Dass der Angeklagte seine Äußerungen nicht wirklich ernst, sondern vorwiegend provozierend meinte, findet zudem eine mögliche Grundlage in dem von ihm am Ende eines seiner Beiträge gesetzten Emoticons in Form eines augenzwinkernden Smileys“, so das Urteil.

Bei der Höhe der Strafe hat die Richterin berücksichtigt, dass der Angeklagte geständig und einsichtig war und zu den Äußerungen durch Troll-Beiträge provoziert wurde.

Es hielt ihm zugute, dass nur 34 Leser dokumentiert wurden und wegen des geringen Verbreitungsgrades der Äußerungen des Bauhelfers das Potential für die Störung des öffentlichen Friedens gering war. Der Angeklagte ist bereits vorbestraft, wenn auch nicht einschlägig.

Urteil des Amtsgerichts München vom 09.07.2015, Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht München

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