Melden Sie uns illegale Facebook-Inhalte! Der virtuelle Briefkasten eines Anwaltes.

Autor: Tom Wannenmacher

Jene Rechtsanwaltskanzlei, welche vor wenigen Tagen Strafanzeige gegen Facebook-Manger wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gestellt hat, bietet ein neues Service an. Es geht um einen virtuellen Briefkasten.

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Es gibt also die Anwaltskanzlei JUN, die Strafanzeige gegen Facebook-Manager gestellt hat. Diese wiederum hat einen virtuellen Briefkasten ins Leben gerufen. Und zwar für Facebook Fälle wo es um das Thema HETZE geht.

Auf der Webseite selbst kann man folgendes lesen:

Melden Sie uns illegale Facebook-Inhalte!

Wir haben eine Seite eingerichtet, auf der Sie uns Inhalte melden können, die nach Ihrer Meinung gegen geltendes Recht verstoßen könnten. Gründe dafür könnten beispielsweise sein:

  • Rassistischer Aufruf zu Gewalt/Aufstacheln zum Hass (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
  • Verletzung der Menschenwürde durch rassistische Beschimpfung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
  • Androhung oder Vortäuschung der Androhung einer schweren Straftat (§ 126 StGB)
  • Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB)
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)

Inhalt melden

Wir leiten die Inhalte nach rechtlicher Prüfung an Facebook weiter und fordern schriftlich zur Löschung auf. Sollten rechtswidrige Inhalte trotz Kenntnis der Facebook-Verantwortlichen auf der Seite verbleiben, übergeben wir den Fall an die deutsche Staatsanwaltschaft.

Wir verbringen derzeit viele Stunden damit potenziell strafbare Inhalte auf Facebook aufzuspüren, auszuwerten und an Facebook zu melden. Die Fülle der dabei zu Tage tretenden Fälle ist bezeichnend, die verschwindend geringe Quote der Löschungen durch Facebook ist jedoch noch bestürzender. Wir sind davon überzeugt, dass diese Praxis von Facebook nicht auf Dauer straflos fortgesetzt bleiben wird.

Das Formular selbst ist wie folgt aufgebaut:

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Darf der Anwalt das überhaupt?

Wir haben bei unserer Rechtsanwaltskanzlei nachgefragt:

imageKarsten Gulden von “Gulden Röttger Rechtsanwälte”:

Aus berufsrechtlicher Sicht besteht hier kein Problem.

Man sollte jedoch bedenken, dass jeder einzelne Internetuser, der einen strafbaren Inhalt entdeckt, diesen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft DIRKET melden kann, wenn man auf Facebook die strafbaren Inhalte nicht entfernt.

Der Umweg über den virtuellen Briefkasten des erwähnten Anwaltes bringt dem User selbst keine Vorteile. Unseres Erachtens ist dies ein unnötiger Zwischenschritt.

Direkt melden!

Wenn DU direkt melden möchtest, dann kannst du dies gerne hier tun.

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