McDonalds nun WELTWEIT erledigt? Und im Deutschen Reich verboten?

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

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McDonalds nun WELTWEIT erledigt?

Ja! Zumindest, wenn man dem „Galaxiengesundheitsrat“ glauben darf. In einem Artikel, der am 11.01.2016 in den „Informationen für eine bessere Welt“ veröffentlicht wurde.
Dort heißt es unter anderem:

Anfang dieses Jahres kündigte der Fast-Food-Riese die Schließung von 350 unterdurchschnittlichen Standorten an und vor kurzem vermeldeten sie die Schließung von 350 Restaurants in den USA, Japan und China. Die Schließungen umfasst sowohl Franchises und firmeneigene Standorte ( McDonalds und Coca Cola in der Krise ).
Während diese Zahl einem nicht sehr groß erscheint, im Vergleich zu den insgesamt rund 14.300 Standorten, sind die legendären „Golden Arches“ (M-Symbol von McDonalds) unter Beschuss.


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Anschließend geht der Verfasser auf die Umsatzrückgänge zu Anfang 2015 ein und sieht darin eine Fortsetzung des Kampfes, aufgrund der härter werdenden Konkurrenz in Europa und den USA.
Besonders interessant wird es als der Verfasser berichtet, dass McDonalds im „Deutschen Reich“ seit der verkündeten Staatsverfassung vom 28.01.2011, aufgrund seiner lebensverachtenden Ausrichtung verboten worden und McDonalds auch bei den „Stammesgeschwistern der russländischen Föderation“ nicht mehr wohl gelitten sei.
Abgeschlossen wird der Artikel mit einem „Zitat“ aus den klingenden Zedern Russlands.
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Ein Text gewordenes Überraschungsei

Das ist wie ein Überraschungsei – viele Dinge in einem, deshalb teilen wir es mal in verschiedene Abschnitte auf, ich hoffe ich finde alle.

  1. Die Zahlen, wo kommen die her?
  2. Das „Deutsche Reich“ und die Staatsverfassung von 2011
  3. Wie funktioniert eigentlich ein Zitat?

Zu 1. den Zahlen

Diese findet man durchaus in dem renommierten Finanzmagazin Fortune in einem Artikel, der am 22.04.2015 online gestellt wurde. Demnach hat McDonalds tatsächlich 700 umsatzschwache Filialen weltweit geschlossen. Allerdings eben 2015 und nicht, wie es der Artikel des „Galaxiengesundheitsrates“ vermittelt für dieses Jahr, also 2016, geplant. Ebenfalls nicht ganz richtig ist die angegebene Zahl der McDonalds Restaurants – 14.300. 14.300 Filialen hat McDonalds allein in den USA, weltweit sind es 32.500 (Stand 2015).
Richtig sind hingegen die Angaben hinsichtlich des Umsatzrückganges (11%) und der Rückgang der Gewinne (30%) im ersten Quartal 2015.
Für 2016 gab McDonalds im Übrigen bekannt allein in Asien 1.500 neue Filialen eröffnen zu wollen.

Zu 2. „Deutsches Reich“ und Staatverfassung von 2011

Hier können wir es kurz machen bei dem Seitenbetreiber handelt es sich um einen, durchaus mit Phantasie gesegnetem, Reichsbürger. Nein, weit mehr als das, er ist „Seine Majestät der Kaiser des Staatenbundes der Königreiche Wedenland Dr. … von Wedenland“, „König … von Wedenland“, „Majestät … von Wedenland“ oder „Prof. Dr. … von Wedenland“ usw.) und selbsternannter König eines Scheinstaats „Königreich Preuszen im Staatenbund Königreiche Wedenland“ (auch „deutschländische Föderation Deutsches Reich / Königreich Wedenland“) im niedersächsischen Munster. Er behauptet, an einer „Staatlichen Fakultät zu Preuszen oder Akademie der wedischen Kultur / Druiden Fakultät“ tätig zu sein.
Wie gesagt, durchaus mit Phantasie gesegnet, von dieser hat er auch bei der Erstellung und Begründung seiner Staatsverfassung Gebrauch gemacht. Schon alleine die Begründung warum das Grundgesetz nicht mehr gültig ist, hat einen gewissen Schmiss.
Hinzu kommt, dass er Veganer ist, was grundsätzlich nichts Schlimmes oder Verwerfliches ist, schließlich soll jeder selber entscheiden, was er essen will und mag, aber daraus erklärt es sich dann, dass in seinem „Deutschen Reich“ McDonalds wegen der lebensverachtenden Ausrichtung verboten worden ist. Das ist schon ziemlich schlüssig, so für sich gesehen, natürlich lässt sich McDonalds davon auch ziemlich arg beeindrucken, vielleicht.

Zu 3. Was genau ist eigentlich ein Zitat?

Im herkömmlichen Sinne ist ein Zitat ein kurzer Ausschnitt aus einem längeren Text, auf den der Verfasser im Anschluss länger in seinem eigenen Text eingeht, ihn erläutert oder kommentiert. Eine Seite aus einem Buch ist kein Zitat, dabei handelt es sich um eine Kopie. Dafür bedarf es der Einwilligung des Urhebers, ansonsten macht man sich der Urheberrechtsverletzung strafbar. Außerdem bedarf es stets einer Quellenangabe, aber diese entbindet nicht von der Einwilligung durch den Verfasser (bei einer 1:1 Kopie).

Wir gehen aber einfach mal davon aus, dass der Hinweis „Hierzu ein Zitat aus den klingenden Zedern Russlands“ die Quellenangabe sein soll, auch wenn es sich per Definition eben nicht um ein Zitat handelt, zum einen, weil es für ein Zitat schlichtweg zu lang ist und zum anderen, weil der Verfasser sich mit dem Inhalt in seinem Text nicht weiter gedanklich auseinandergesetzt hat. Auch gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass die entsprechende Einwilligung des Autors vorliegt.
Das weltweite Aus für McDonalds scheint sich nach der geplanten Errichtung von weiteren 1.500 Filialen in Asien dann doch noch eine Weile hin zu ziehen.
Quellen:

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