„Maskenpflicht“ beim Einkaufen!

Autor: Mimikama

Artikelbild  Maskenpflicht" von eugenegurkov / Shutterstock.com
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Informationen zum neuen Erlass der Maskenpflicht – Hier erklären wir Euch, wie das funktioniert, wo man sie braucht, was getan und getragen werden darf.

In Österreich hat es einen Erlass zur Maskenpflicht beim Einkauf gegeben. In Deutschland gibt es derzeit diese Regelung nicht, jedoch hat die Stadt Jena eine solche Verordnung erlassen (siehe hier).

Es ist ganz verständlich – die Unsicherheit in der Bevölkerung ist groß. Was darf man, was muss man tun?!
Warum werden laufend neue Erlässe verkündet. Wem kann man glauben? Hier sollte man sich an die offiziellen Nachrichten und an offizielle Seiten halten und nicht irgendwelchen Postings in sozialen Medien Glauben schenken.

Blicken wir hier auf Österreich:

Die österreichische Bundesregierung muss laufend die Gesetze und Erlässe nachbessern und richtet sich hier immer aktuell an den neuen Fallzahlen und Erkenntnisständen neu aus. Wir gehen dabei in diesem Artikel primär auf die Maskenpflicht in Österreich ein.

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Die Maskenpflicht wird als notwendig beschrieben, um ein unkontrolliertes und massives Ausbreiten einer Infektion mit dem Coronavirus und der verbundenen Krankheit COVID-19, entgegenzuwirken und um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Die Maskenpflicht soll eine Maßnahme sein, um eine massive, besonders aber rasante Ausbreitung zu verhindern und besonders Risikopatienten zu schützen. Wobei man mittlerweile weiß, dass es nicht nur alte und vorerkrankte Personen so hart treffen kann, dass sie intensivmedizinische Betreuung und künstliche Beatmung benötigen, um wenn überhaupt, überleben zu können.

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MASKENPFLICHT: WAS SAGT DER NEUE ERLASS AUS UND AB WANN GILT ER?

Am 31. März 2020 wurde der neue Erlass der österr. Bundesregierung bekannt gegeben, dass in größeren Geschäften (genaugenommen ab 400 m²) eine „mechanische Schutzvorrichtung“ – sprich Maske getragen werden muss.
Zuerst hieß es ab dem 1. April gelte die Maskenpflicht, dann wurde die Frist auf 6. April 2020 nachgebessert, für jene Geschäfte, die noch nicht aufgrund möglicher Engpässe über Gratis-Masken für ihre Kunden verfügen.

WELCHE MASKEN GIBT ES JETZT UND WOFÜR SIND SIE GEEIGNET?

Es gibt unterschiedliche Masken für unterschiedliche Zwecke.

Die einen schützen die Mitmenschen vor einer Ansteckung durch Tröpfcheninfektion. Die anderen schützen den Träger selber – diese Schutzmasken sollten jedoch dem medizinischen Personal und vorerkrankten Menschen vorbehalten bleiben.

Zum einen sprechen wir von einem „MNS-MASKEN – Mund-Nasen-Schutz“. Das sind jene Masken, die wir in den Supermärkten seit 1.4.2020 bekommen. Diese Masken werden im Medizinbereich verwendet und dienen dazu, den Patienten vor einer (Tröpfchen)-Infektion durch den Träger zu schützen.

Und genau darum geht es in den Supermärkten. Andere Menschen zu schützen, falls man selber (unwissend) mit dem Coronavirus infiziert ist. Also eine mechanische Schutzvorrichtung.

Das andere sind wie gesagt die „“filtering face piece – FFP Masken“ zum Eigenschutz. Diese werden in 3 Schutzklassen eingeteilt. Hier helfen nur ausreichend laut WHO, die FFP3 (am besten) und die FFP2 Masken. Diese sind allerdings für Otto-Normal-Verbraucher nur mehr schwer zu bekommen und sollten wie gesagt dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.

Bitte passen sie bei Käufen im Internet auf. Hier gibt es leider viele schwarze Schafe, die falsch deklarierte Masken, meist weit überteuert, verkaufen! Hier gibt es klare und strenge Richtlinien, wie sie zu tragen sind. Sie sind nicht wieder zu verwenden und nur für einige Stunden sicher.

MASKENPFLICHT: WOHER BEKOMMEN KUNDEN DIESE MNS-MASKEN?

Die Masken müssen von Super- und Drogeriemärkten ab 400m², gratis an ihre Kunden ausgegeben werden.
Wenn vorhanden bereits ab 1.4.2020, spätestens aber am 6.4.2020.

Kleinere Geschäfte sind ausgenommen davon, jedoch ist es in aller Interesse auch dort eine Maske zu tragen.

FALLEN AUCH KINDER UNTER DIE MASKENPFLICHT?

Muss man sein Kind in den Supermarkt mitnehmen, da man es nicht alleine lassen kann, so müssen auch Kleinkinder eine Maske tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Säuglinge.

KANN ICH SELBER MASKEN MITBRINGEN? DARF ICH AUCH ANDERE HILFSMITTEL VERWENDEN?

Natürlich kann man im Zuge der Maskenpflicht auch selber Masken, sofern vorhanden mitbringen. Man kann aber auch Schals (diese müssen allerdings sehr gut sitzen und dürfen nicht laufend aus dem Gesicht rutschen) oder selbstgenähte Masken verwenden. Jedoch muss man wissen, dass sie nicht als Selbstschutz dienen, aber die Möglichkeit einer Ansteckung unserer Mitmenschen verringern.

Hier ist darauf zu achten, dass diese aus einem dickeren Stoff, am besten zweilagig genäht sind. Auch Einlagen aus Vliesstoffen/Molton bieten sich an. Am besten ist ein dickerer Baumwollstoff (diese Masken müssen nach jedem Tragen ausgekocht oder bei mind. 90 Grad gewaschen mehrere Stunden gut durchgetrocknet werden).

In jedem Fall gilt auch hier, wie bei den Masken, die man im Geschäft ausgehändigt bekommt, sie müssen gut anliegen beim Tragen und dürfen nicht aus dem Gesicht rutschen.

WIE VERWENDE ICH DIE MASKEN AUS DEM SUPERMARKT RICHTIG?

Die Masken haben zwei Seiten. Meist eine weiße Innenseite und eine bunte (grün, blau, …) Außenseite. In der Regel haben sie rechts und links ein Gummibändchen, welches hinter beiden Ohren fixiert wird. Auf der oberen Seite ist ein Metallstreifen eingearbeitet, den man mit zwei Fingern auf der Nase zusammendrückt, damit sie gut anliegen.

Die Maskenpflicht macht es nicht allen einfach: Ist man Brillenträger, ist es ratsam, die Brille über der Maske zu tragen, um ein Anlaufen der Brillengläser zu vermeiden.

MASKENPFLICHT: WAS MUSS MAN BEIM TRAGEN BEACHTEN:

Für nicht medizinisches Personal ist das Tragen oft sehr ungewohnt und unangenehm. Man schwitzt, es kitzelt unter der Maske.

Es gilt das Gleiche wie ohne Maske. Die Hände haben momentan nichts im Gesicht zu suchen. Auch und schon gar nicht UNTER der Maske.

Hygiene – besonders der Hände (Händewaschen mind. 30 Sekunden mit Seife und warmen Wasser und/oder Händedesinfektion) ist auch mit Maske genauso wichtig wie zuvor.

BITTE entsorgt die Masken und Einweghandschuhe nicht im Einkaufswagen oder am Boden auf dem Parkplatz, wie man es jetzt häufig erlebt, sondern entsorge sie in bereitgestellten Abfalleimern. Im Sinne des nächsten Kunden und auch zuliebe den MitarbeiterInnen der Geschäfte.

OFFIZIELLE INFORMATIONEN:

WKO – Wirtschaftskammer Österreich zum Erlass der Schutzmaskenpflicht (hier wird auch der Unterschied der jeweiligen Masken anhand von Bildern erklärt): news.wko.at

Sozialministerium – Erlass, Leitlinien zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen

Autoirn: Irina Fetter-Ilwof
Artikelbild  Maskenpflicht“ von eugenegurkov / Shutterstock.com
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