Mahnungen statt Produktproben: Vorsicht vor „probenheld. de“

Autor: Kathrin Helmreich

Bei diesen Mahnungen handelt es sich um Abzocke! / Artikelbild: fizkes - Shutterstock.com
Bei diesen Mahnungen handelt es sich um Abzocke! / Artikelbild: fizkes - Shutterstock.com

Kostenlose Produktproben? Leider nein – dieses Portal verleitet Nutzer mit einem Trick zur Registrierung.

Aktuell wird in verschiedenen Medien vor einem fiesen Online-Anbieter gewarnt. Es handelt sich hierbei um die Webseite „probenheld. de“.

Wir haben am 26. April 2019 bereits darüber berichtet, gehen aber nochmals aus gegebenen Anlass auf die Masche dieser Trickbetrüger ein:

Die Webseite „probenheld. de“ wirbt mit kostenlosen Proben. Um regelmäßig Pakete mit spannenden Inhalten zu bekommen, muss sich der Nutzer registrieren, danach kann man die angeblich kostenlosen Probepakete bestellen.

Bereits seit 2018 verzeichnet die Verbraucherzentrale einen Anstieg an Beschwerden von Nutzern, die nach der Registrierung keine Produktproben erhielten, sondern Mahnungen zu ihnen unbekannten Abos.

Dabei handelt es sich aktuell um Forderungen eines Seitensprung-Portals – also von völlig anderen Unternehmen.

Michèle Scherer, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, rät:

„Betroffene, die eine Mahnung erhalten haben, sollten sich auf keinen Fall unter Druck gesetzt fühlen und vorschnell bezahlen. Es ist wichtig, erst genau zu prüfen, ob ein Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist.“

Entscheidend dafür kann beispielsweise die Beschriftung des Bestell-Buttons sein.

„Online-Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese nach dem Gesetz gut lesbar mit den Worten ‚zahlungspflichtig bestellen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.“

Im Streitfall muss der Anbieter beweisen, dass sein Bestellbutton zur fraglichen Zeit korrekt beschriftet war.

Wer sich verunsichert fühlt, ob eine Mahnung rechtskräftig ist, oder nicht, kann sich zum Beispiel an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

Terminvereinbarung Verbraucherzentrale Brandenburg
E-Mail-Beratung Verbraucherzentrale Brandenburg

Weitere Informationen zum Portal „Probenheld“ findest du unter diesem Link.
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