Kindesentziehung durch Beamte der Bundespolizei verhindert

Autor: Janine Moorees

Köln/Bonn – Die Tante des Kindes hatte im Auftrag des Vaters versucht, ein 5-jähriges Mädchen mit nach Moskau zu nehmen, obwohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht geklärt war.

Bei der polizeilichen Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass das Mädchen als vermisst gemeldet und zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben war.

Das Mädchen und dessen Begleitperson wurden zur Aufklärung des Sachverhalts mit zur Dienststelle genommen. Anschließend wurde das Kind bis zur Übergabe an die Mutter in die Obhut des zuständigen Jugendamtes gegeben.

Gegen die Tante des Kindes wurde wegen Entziehung Minderjähriger Anzeige erstattet.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei minderjährigen Kindern, die nicht in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten reisen, besonders intensive Kontrollen vorgenommen werden, um Vorfällen von Kindesentziehungen entgegenzuwirken. Es ist ratsam, dass für einen solchen Fall eine von den Erziehungsberechtigten ausgestellt Vollmacht mitgeführt und diese bei einer polizeilichen Kontrolle unaufgefordert vorgelegt wird.

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