Gerichtsurteil: Keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen

Autor: Tom Wannenmacher

Unanfechtbares Gerichtsurteil, welches bundesweit gilt!

Nun ist es offiziell und alle Behauptungen, die immer wieder auf Facebook die Runde machen, sind damit ungültig. Es geht um Statusbeiträge wie: “Mit diesem Bargeld-Trick lässt man die GEZ ins Leere laufen”  oder “Mit diesem Trick kommst du um die nervige GEZ-Gebühr herum….”. Wir  haben u.a. hier berichtet. Am 14.6.2017 hat “Justiz-Online” nachstehende Pressemitteilung veröffentlicht: Beitragspflichtige Rundfunkteilnehmer haben keinen Anspruch darauf, die fälligen Rundfunkbeiträge beim WDR in bar zu bezahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch heute zugestellten Beschluss vom 13. Juni 2017 entschieden.

Nach der Beitragssatzung des WDR – wie auch nach den Beitragssatzungen der anderen Landesrundfunkanstalten – können Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos (in Form einer SEPA-Lastschrift, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung) entrichten. Unter Verweis auf diese Bestimmung lehnte der WDR eine vom Kläger angebotene Barzahlung festgesetzter Beiträge für April bis Juni 2015 ab.

Hiergegen wandte sich der Kläger, der der damaligen GEZ bis zum Jahr 2012 eine Einzugsermächtigung erteilt und im Jahr 2014 bereits unter Berufung auf die seiner Meinung nach gegebene Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erfolglos in zwei Instanzen gegen Beitragsbescheide für frühere Zeiträume geklagt hatte. Er macht geltend, das Bundesbankgesetz definiere Eurobanknoten als einziges unbeschränktes Zahlungsmittel. Daraus ergebe sich ein Recht, jegliche Forderung in bar erfüllen zu dürfen.

Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab.

Den Antrag des Klägers, die Berufung gegen dieses Urteil zuzulassen, hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts jetzt abgelehnt. Es sei bereits zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz das vom Kläger angenommene grundsätzliche Verbot enthalte, einen zwingend bargeldlosen Zahlungsverkehr anzuordnen. Jedenfalls stünden aber weder diese Vorschrift noch Grundrechte einer entsprechenden Anordnung im Bereich der Massenverwaltung entgegen. Sie sei vielmehr durch die Ziele der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenminimierung gerechtfertigt.

Es liege auch und gerade im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers, von ihm letztlich mitzutragende Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Diese im Steuer- und Sozialversicherungsrecht anerkannten Maßstäbe seien für die Einziehung von Rundfunkbeiträgen gleichermaßen einschlägig. Demgegenüber sei die damit verbundene Belastung des Einzelnen jedenfalls dann kaum nennenswert, wenn er – wie der Kläger – über ein Girokonto verfüge.

Ob die Anordnung, wie etwa bei der Kfz-Steuer, auf Bundesrecht oder wie beim Rundfunkbeitrag auf Landesrecht beruhe, sei entgegen der Auffassung des Klägers ohne Bedeutung.

Der Beschluss ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 2 A 1351/16 (I. Instanz: VG Köln 6 K 7425/15) (Quelle)

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.