Keine Angst vor hohen Handykosten im EU-Ausland

Autor: Andre Wolf

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Die Europäische Kommission hat einen neuen Ansatz zur fairen Nutzung der neuen Roaming-Regeln ab Juni kommenden Jahres beschlossen. Er sieht weder eine zeitliche Begrenzung noch eine Begrenzung nach Datenvolumen vor.

Stattdessen soll es Schutzklauseln auf Basis des Wohnortes der Mobilfunkkunden geben, um einen Missbrauch zu verhindern, wenn die Roaming-Gebühren wie geplant zum 15. Juni 2017 fallen.

In einer Pressemitteilung schreibt die Europäische Kommission:

Dem neuen Ansatz wird der Wohnsitz im oder andere enge Verbindungen eines Mobilfunkkunden mit dem Land zugrunde liegen, in dem der Mobilfunkanbieter seinen Sitz hat. Ziel ist es, dass Reisende ihre SIM-Karte aus dem EU-Mitgliedsland, in dem sie leben oder in dem sich hauptsächlich aufhalten, im EU-Ausland so wie zu Hause nutzen können.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärte dazu: „Das Parlament und der Rat haben unserem Vorschlag zur Abschaffung der Roaming-Gebühren für Reisende in der EU zugestimmt. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, niedrige Preise für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Europa sicherzustellen und die Möglichkeiten neuer mobiler Dienste voll auszuschöpfen. Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher würden sich nicht mit weniger zufriedengeben.“

Schutzfunktion gegen Missbrauch

Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: „Die Maßnahmen der Kommission zur Abschaffung der Roaming-Gebühren nutzen den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dank des heute vorgelegten Entwurfs der Vorschriften können wir die Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 für all jene, die regelmäßig in der EU reisen, abschaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Betreiber gegen einen Missbrauch der Bestimmungen gewappnet sind.“

Der beschlossene Zeitplan bleibt bestehen: Die Roaming-Gebühren beim Reisen in der EU werden wie beschlossen am 15. Juni 2017 EU-weit abgeschafft. Dafür wird die Europäische Kommission ihren endgültigen Vorschlag bis 15. Dezember 2016 annehmen, nach Feedback der Regulierungsbehörden, der Mitgliedstaaten und aller interessierten Parteien.

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