Kein Fake! Explosion zerreißt Hand eines jungen Mannes

Autor: Andre Wolf

Wir stehen wieder kurz vor Silvester, und seit heute (29.12.) hat der Böllerverkauf in Deutschland wieder begonnen. Pünktlich dazu taucht auch auf einmal wieder ein altes Video auf.

Dieses Video zeigt einen jungen Mann, der an einem Fluss steht. Er zündet einen dieser Kracher an und bevor er wirklich die Möglichkeit hat, diesen in Richtung Fluss zu werfen, explodiert der Böller in seiner Hand. Die Explosion ist so stark, das sie ihm die Hand zerfetzt und er mit hysterischem Geschrei aus dem Bild läuft.

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Dieses Video wird bereits seit einem Jahr auf Facebook geteilt, jedoch ist es aufgrund seiner neuen Nähe zu Silvester wieder öfter vorzufinden. Es trägt die Statusbeschreibung:

ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG !!!!
Polnische Böller wieder unterwegs, die sind echt nicht zum spaßen!!!
P.S. Der Junge hat wahrscheinlich seine halbe Hand verloren, man sieht Blut, als der Junge lief…
Teilen und Markieren !!!!

Wir gehen an dieser Stelle nicht von einem Fake aus. Explosion und verhalten des Jungen Mannes, sowie auch die in Ansätzen erkennbare Verletzung der Hand in den Standbildern lassen hier keine Zweifel zu.

Hinweis! Wir werden dieses Video nicht verlinken! Wer der Ansicht ist, es anschauen zu müssen, kann mit den Suchworten  „Dude blows his hand off with a bootleg firework“ fündig werden.


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Herkunft und Alter

Das Video ist bereits seit einigen Jahren immer Netz zu finden, die meisten Uploads und Darstellungen weisen auf Ende März 2012 zurück, die beiden ältesten davon sind ein Fundort auf Youtube vom 29.03.2015 durch einen russischen Uploader (“Петарда взорвалась в руке.”Feuerwerkskörper explodierte in der Hand.) und nur einen Tag zuvor auf Liveleak durch einen nach eigenen Angaben ebenfalls russischen Uploader, der zu dem Video die Angaben hinterlässt, es habe sich bereits am 01. November 2011 ereignet und habe in Groß Britannien stattgefunden.

Diese Angaben sind jedoch unbestätigt und daher mit Vorsicht zu genießen.

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Feuerwerkskörper sind gefährlich

So wie auch das Video jedes Jahr erneut zu Silvester auftaucht, warnt auch die Polizei wieder vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerkskörpern:

POL-HF: Polizei warnt vor unsachgemäßen und fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

29.12.2015 – 10:58

Herford, Vlotho, Spenge, Enger, Hiddenhausen, Bünde, Rödinghausen, Kirchlengern, Löhne (ots) – Immer wieder wird die Neujahrsfreude getrübt durch Unfälle und Brände, die durch den unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden. Die Polizei Herford weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die gesetzlichen Regelungen beim Umgang mit Feuerwerk hin.

Demnach besteht ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk insbesondere in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen. Die Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerk durch Jedermann gilt nur an Silvester und Neujahr.

Die gesetzlichen Regelungen im Detail:

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr überlassen und nur am 31. Dezember und 1. Januar von diesen Personen auch abgebrannt werden.
  • Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf generell nur von besonders qualifizierten Personen mit Erlaubnis erworben und abgebrannt werden.
  • Für das Führen von Gas- und Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit benötigt man grundsätzlich einen „Kleinen Waffenschein“. Das Schießen mit solchen Waffen in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet. Auch das Verschießen von pyrotechnischer Munition am 31.12. oder 01.01. ist nicht erlaubt.

Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.

Die Polizei warnt zudem vor dem Kauf von nicht gekennzeichnetem Feuerwerk. Feuerwerkskörper müssen mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer oder aber mit einer BAM Zulassungsnummer versehen sein. Außerdem muss jeder pyrotechnische Gegenstand eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung haben. Weisen Feuerwerkskörper diese Merkmale nicht auf oder sind die aufgedruckten Zeichen gefälscht worden, handelt es sich um illegales Feuerwerk. Hinweise hierauf können auffällige Schreibfehler oder eine fehlende Gebrauchsanleitung sein. Die illegalen Feuerwerkskörper sind nicht kontrolliert worden und hierdurch besonders gefährlich. Beim Umgang, insbesondere beim Abbrennen mit nicht gekennzeichnetem Feuerwerk, kann es zu schweren Unfällen kommen, die lebensgefährlich werden können.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Herford
Leitungsstab/Pressestelle

(mal) Michael Albrecht
Telefon: 05221 888-1250
E-Mail: [email protected]

(Quelle: Polizei Pressemeldung)

Biber stirbt durch missbräuchliche Nutzung von Feuerwerkskörpern

Die Gefahr durch Feuerwerkskörpern mag immer wieder belächelt werden, dennoch ist sie vorhanden. In den letzten Tagen gab der Pressedienst des NABU Berlin folgende Mitteilung heraus, in der deutlich wird, wie unbedarft teilweise mit Feuerwerkskörpern umgegangen wird:

Junger Biber stirbt durch Böllerattacke

Tragische Folge eines zweifelhaften Freizeitspaßes

Am Montag (21.12.2015) erreichte das NABU-Wildtiertelefon die Nachricht über den Fund eines toten Bibers im Schlosspark Königs-Wusterhausen nahe Berlin-Schönefeld. Der NABU Berlin appelliert zum jährlichen Verkaufsstart für Silvester-Böller Rücksicht auf Haus- und Wildtiere zu nehmen – besser noch gar keine Knallkörper zu zünden.
Fund eines toten Bibers
Das Tier sei äußerlich unversehrt, berichteten die Finder, eine ortsansässige Jägerfamilie. Der tote Bieber wurde im Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) untersucht. Neben routinemäßigen pathologischen Untersuchungen wurden auch die Trommelfelle des Bibers genauer untersucht, da die Finder mitgeteilt hatten, dass Kinder Silvesterböller zwischen die auf dem Wasser schwimmenden Stockenten warfen. „Der gefundene Biber ist ein etwa sechs Monate altes weibliches Jungtier. Es wies beidseits zerstörte, gerissene Trommelfelle auf. Leber und Gehirn zeigten eine schockbedingte Stauung der Blutgefäße. Die Todesursache ist Ertrinken, da sich in der Lunge und im Magen viel Wasser befanden“, berichtet Gudrun Wibbelt, Veterinär-Pathologin und Wissenschaftlerin am IZW.
Biber ist ertrunken
Aufgrund des pathologischen Befundes zeichnet sich für Gudrun Wibbelt ein klares Bild ab. „Das Jungtier muss einer enormen Druckwelle ausgesetzt worden sein. Diese führte zu einem Schock. Da sich die junge Biberin zur Zeit des Zwischenfalls im Wasser befand, ist sie ertrunken. Es ist hochwahrscheinlich, dass ein Silvesterböller die Druckwelle ausgelöst hat“. Carmen Baden, Pressesprecherin des NABU-Berlin, ergänzt: „Dieser Fall soll zum Nachdenken anregen, welche tragische Wirkung ein „lustiges Böllerwerfen“ haben kann – nicht nur auf Haustiere, sondern vor allem auch auf Wildtiere“.

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