Kartellamt beschränkt vorerst Facebook-Datensammlerei

Autor: Ralf Nowotny

Artikelbild: Ink Drop / Shutterstock.com
Artikelbild: Ink Drop / Shutterstock.com

Wer Facebook beitritt, stimmt damit zu, dass die eigenen Daten von allen möglichen Seiten gesammelt werden.

Dies ist auch einer der Gründe, warum Facebook ein so wirtschaftlich mächtiges Unternehmen geworden ist: Die gesammelten Daten sind für die Industrie und die Wirtschaft Gold wert.
Doch vom Kartellamt gab es nun einen harten Dämpfer: Facebook muss diese Datensammelwut in Deutschland stark einschränken!

So berichtet das Bundeskartellamt:

Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden.

Bildlich gesehen ist Facebook also eine Krake, die ihre Arme überall hin ausstreckt und sich bei den Nutzerdaten nicht auf die Angaben auf der eigenen Plattform beschränkt.
Möglich ist dies, da viele Seiten nicht nur Like-Buttons haben, sondern auch die für Nutzer unsichtbaren „Facebook-Analytics“ installiert sind.
Die Folge: Facebook bekommt Daten von Seiten, die eigentlich gar nicht zu Facebook gehören, und verknüpft diese Daten mit dem Nutzerkonto.

Die Entscheidung

So drückt es das Bundeskartellamt aus:

(i)     Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.

(ii)    Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

Kurz gesagt:
Facebook darf nicht mehr automatisch alle Daten sammeln und mit dem Facebook-Konto verknüpfen. Stattdessen muss der Nutzer freiwillig zustimmen, dass die Daten genutzt werden.

Nun muss sich Facebook überlegen, wie dies in der Praxis aussehen wird. Entsprechende Lösungsvorschläge muss Facebook dem Kartellamt innerhalb von vier Monaten vorlegen, innerhalb von 12 Monaten müssen die Maßnahmen umgesetzt werden.

Noch nicht endgültig

Wie unter anderem „Welt“ berichtet, hat Facebook bereit angekündigt, Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Begründet wird dies damit, dass das Kartellamt den starken Wettbewerb durch andere Anbieter in Deutschland unterschätze, zudem sei dies eine Sonderregelung, die dann nur für Facebook gelten werde, nicht für andere Plattformen, wodurch sich Facebook benachteiligt sieht.

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