Kandidiert der TV – Richter Hold für das Amt des Bundespräsidenten?

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

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Es ist im Moment in aller Munde, die Kandidatur von Alexander Hold, dazu gibt es Anfragen an uns also klären wir es auf.

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Er hat viel gemacht im TV, lange Jahre war er Fernsehrichter und hat nachgestellte Fälle entschieden. Bei der WOK WM ist er durch den Eiskanal geschliddert und beim Stockcar Race durch die Halle geschleudert.

Mit Stefan Raab und Joey Kelly hat er sich einige sportliche Duelle geliefert, die Rede ist von dem studierten Juristen und Richter Alexander Hold. Er war nicht nur im TV der Richter, er war es auch am Landgericht und dem Amtsgericht in Kempten.

2008 wurde er auf der Liste der Freien Wähler in Kempten in den Stadtrat gewählt. Seit 2014 ist er dort Fraktionsvorsitzender, für die Freien Wähler zog er 2013 in den Bezirkstag Schwaben ein.

Eben jene Freien Wähler haben ihn jetzt zu ihrem Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten auserkoren, aber geht das überhaupt?

Art. 54 GG


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Kurz gesagt – Ja, geht.

Lange Variante:

Für die lange, oder längere, Variante brauchen wir lediglich Art. 54 Grundgesetz und davon nur den Absatz 1, der da lautet..

Art. 54

  • Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.

Hier stehen die Voraussetzungen unter denen man zum Bundespräsidenten gewählt werden kann:

„Wählbar ist jeder Deutsche (a), der das Wahlrecht zum Bundestage (b) besitzt und das vierzigste Lebensjahr (c) vollendet hat.“ Ich war so frei und habe (a), (b) und (c) eingefügt, die kennzeichnen die genauen Voraussetzungen für eine/n Kandidaten/in für das Amt des Bundespräsidenten. Legen wir also einfach mal diese Anforderungen an das Profil von Alexander Hold.

  • Jeder Deutsche – Alexander Hold wurde am 11.03.1962 in Kempten geboren und ist deutscher Staatsangehöriger
  • Wahlrecht zum Bundestage – Alexander Hold ist volljährig und besonders wichtig, er ist voll geschäftsfähig, er ist nicht entmündigt, also voll wahlberechtigt für die Wahl zum Bundestag
  • Das vierzigste Lebensjahr vollendet – wie erwähnt Alexander Hold wurde am 11.03.1962 geboren, er ist demnach 54 Jahre alt, alt genug für die Wahl.

Alle drei Anforderungen an einen Kandidaten, die von Art. 54 Abs. 1 GG vorgegeben sind, werden von Alexander Hold erfüllt, er passt demzufolge in das Beuteschema des Art. 54 Abs. 1 GG und kann als Kandidat zur Wahl antreten.

Quellen:

Vom TV-Gericht ins höchste Staatsamt: Alexander Hold will Bundespräsident werden

Grundgesetzt: https://dejure.org/

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