Nicht zahlen! Gerichtsbeschluss der Justiz ist eine plumpe Fälschung.

Autor: Tom Wannenmacher

Im Moment dürften etliche Mitbürger/innen einen angeblichen Gerichtsbeschluss erhalten, welcher von der österreichischen Justiz stammen soll!

Es handelt sich dabei um eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 373,49 €.  Angeblich habe mal zahlreiche Mahnungen ignoriert und dies wird nun als Zahlungsverweigerung angesehen. Man sehe nun keine andere Möglichkeit mehr, als bei der Hausbank eine Vorpfändung zu erwirken. Danach habe man keinen Zugriff mehr auf sein Bankkonto.
Jedoch könne man dies vermeiden! Man soll den genannten Geldbetrag, in Höhe von 373,49 € auf ein Konto der belgischen Belfius Bank (der SWIFT Code der BELFIUS BANK SA/NV in Brüssel, Belgien ist GKCCBEBB) mit der IBAN BE50068930675318 überweisen.

Das Schreiben ist eine Fälschung:

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Anhand des vorliegenden Schreibens ist nicht erkennbar, wer der Gläubiger dieser Forderung sein soll. Liegt ein Titel vor? Was soll Vertragsgegenstand sein? Wie lange dauert die Zahlungsfrist? All das bleibt im Dunklen.
Bereits auf der ersten Seite kann man erkennen, dass es sich um einen schlampig erstellten Fake handelt, denn es gibt keine Adresse “Tachlauben” in 1010 Wien, sondern es gibt eine “Tuchlauben”.
Zudem findet sich neben „Justiz“ München als Ort der beglaubigenden Geschäftsstelle, wie passt das zu Wien?
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Zum anderen ist die Ländervorwahl von Österreich 0043 und nicht 044. Diese Ländervorwahl gehört zu England, die Nummer ist aus Bristol. Die Nummer ist zudem von „Wem gehört die Nummer“ als gefährlich eingestuft, sie wird wohl für diverse ähnliche Fakes verwendet.
Ähnliches gilt für „Anwältin Gabi Schütter“, die u.a. vom Verbraucherdienst e.V. und von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit einer ähnlichen Betrugsmasche erwähnt wird. Während die Deutsche Anwaltsauskunft zu diesem Namen keinen Treffer liefert.
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Auf der Seite 2 steht am Beginn: “Amstgericht” und nicht “Amtsgericht
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Des weiteren steht hier “Zwangsvollsterckung” und nicht “Zwangsvollstreckung
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Insgesamt enthält das Schreiben zu viele Tippfehler (wir haben nicht alle aufgelistet), um seriös zu wirken. Von den anderen Ungereimtheiten ganz zu schweigen.
Ganz unten, am Ende des ersten Blattes wird auf § 28 und 33 BDGS verwiesen, österreichische Justiz und deutsches Bundesdatenschutzgesetz? Unlogisch. Auf Blatt 2 wird auf § 845 der deutschen Zivilprozessordnung verwiesen.
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Der Erlagschein

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Empfänger ist “Prozess Kasse”, welche angeblich ein Konto in Belgien besitzt. Was noch auffällig ist, ist die Tatsache, dass der angebliche Gläubiger den Betrag auf ein “Spenden” Konto einbezahlen soll.
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Moment! PROZESS KASSE und ein Konto in Belgien?

Bereits Anfang September 2017 haben wir über dieses “Unternehmen” berichtet. Damals wurde folgendes Schreiben versendet:
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Was uns hier auffällt ist, dass der Amtsgerichtstempel hier IDENT ist. Es dürfte sich hierbei um ein fertige Grafik handeln, die bei solchen Schreiben immer wieder verwendet wird. Auch die IBAN BE50068930675318, die als Empfänger genannt wird, ist identisch. Näheres dazu findet sich bei Watchlist Internet zum Thema Prozess Kasse.
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Müssen Sie die Forderung des Amtsgerichts bzw. von Prozess Kasse begleichen?

Nein, Sie müssen denn genannten Betrag nicht auf das Konto von Prozess Kasse überweisen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund. Dass es unseriös ist, können Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:

  • Sie erhalten grundlos ein Schreiben der Justiz Österreich bzw. Prozess Kasse. Es ist betrügerisch, denn unter Vorspielung falscher Tatsachen fordern Dritte ungerechtfertigt Geld von Ihnen.
  • Das Schreiben weist grobe Unstimmigkeiten auf. Beispielsweise nennt das Schreiben eine Anschrift von Prozess Kasse in Wien, die Telefonnummer des Unternehmens hat jedoch die englische Vorwahl 0044, während sich das Bankkonto in Belgien befindet, etc.. Die im Schreiben angeführten Paragraphen verweisen auf das deutsche Bundesdatenschutzgesetz und die deutsche Zivilprozessordnung.
  • Prozess Kasse weist nicht darauf hin, wer die Mandantin für die Forderungseintreibung ist. Das ist eine Information, die in jedem Inkassoschreiben vorkommen muss.

Lektorat: Beate L.

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