Justitia hat eine Waage. Frans K. wird vorgeworfen, Hunde sexuell zu missbrauchen.

Autor: Tom Wannenmacher

Justitia hat auch ein Richtschwert und verbundene Augen. Diese Augen sind verbunden, um ohne Vorurteile zu richten. Die Waage, welche sie in der Hand hält, ist leicht geneigt und sagt aus, dass sie im Zweifel für den Angeklagten spricht.
Ihr wird oftmals nachgesagt, die Augenbinde mache sie blind für die Wahrheit. Nun, Justitia kann Wahrheiten nicht sehen, sie kann nur nach dem richten, was ihr zugetragen wird.

Wie auch im folgenden Fall um Frans K.

Frans K. wird vorgeworfen, Hunde sexuell zu missbrauchen, dies geschieht bei Facebook auf die klassische „Bild teilen“ Variante.

Frans K. wird vorgeworfen, Hunde sexuell zu missbrauchen, dies geschieht bei Facebook auf die klassische „Bild teilen“ Variante.

Hinweis: ZDDK / Mimikama kann nicht prüfen, ob die Aussage des Bildes wahr ist, oder ob sie nicht wahr ist! Dies ist (war) Aufgabe der niederländischen Justiz.

Wir von ZDDK / Mimikama beziehen auch grundsätzlich Stellung gegen jegliche Art von sexuellen Missbrauch, egal ob an Mensch oder Tier!
Wir können jedoch nicht die Aufgabe von Polizei und Gericht übernehmen.

Was wir jedoch können, ist zu zeigen, dass man sich durch Teilen einer solchen (oder ähnlichen) Behauptung auf juristisch sehr dünnem Eis bewegt. Und dazu nehmen wir diese Meldung als Anlass.

Zu den bisher eindeutigen Angaben ( siehe dazu http://www.ad.nl/ad/nl/1039/utrecht/article/detail/3417468/2013/03/29/frans-k-op-vrije-voeten-stil-protest-uit-naam-dode-honden.dhtml ):
Herr K. stand im März 2013 vor einem Gericht in Utrecht, wo er sich der Tötung von zwei Hunden verantworten musste.

Vorausgegangen sind auch schon Meldungen in niederländischen Medien (auch Anfang 2013), dass Herr K. die Tiere sexuell missbraucht hätte.
Es ist auch erwiesen, das Frans K. Ende März 2013 zu 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurde.

Ob das nun richtig oder falsch entschieden ist, das können und dürfen wir uns nicht anmaßen zu beurteilen.

Fakt ist, dass Frans K. bis heute kein verurteilter Tierschänder ist!

Und damit sind wir bei der Problematik des Bildes angekommen. Das Bild schreibt eindeutig
„HE IS A DOG RAPIST“
Damit tätigt es eine Aussage, die nicht rechtsgültig bewiesen und verurteilt wurde.
Die niederländischen Kollegen von Hoaxmelding schrieben am 16. März 2013 dazu:

Opmerking: Hoaxmelding distantieert zich nadrukkelijk van oproepen tot geweld jegens deze man. Ik verzoek om daarmee in reacties rekening te houden.
Oorspronkelijk bericht 16/3: En hoe serieus die verdenkingen ook zijn, hij is – voorzover bekend – niet opgepakt Er ontstaat op dit moment (za 16/3) een klopjacht op deze man op internet. Zijn foto’s, zijn huis, adres, werk, etc. worden gepubliceerd. Bedreigingen worden geuit die er niet om liegen. Hoaxmelding is tegenstander van een volksgericht op internet, waarbij nu zelfs het risico bestaat dat er echt iets gebeurt.
Doe hier niet aan mee, deel dit bericht niet en wacht de acties van de politie af.

Ohne mein Niederländisch zu sehr zu strapazieren:

Hoaxmelding bittet darum, keine Fahndungsaufrufe oder sonstige Reaktionen gegen den Mann zu starten. Hoaxmelding schrieb auch, sie seien gegen eine Verurteilung im Internet und bitten darum, dieses Bild nicht zu teilen.

(Quelle: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=153575098136596&set=a.136096896551083.28547.130426727118100&type=1 )

Das französische Forum von Hoaxbuster.com behandelte diese Thema Anfang April 2013

En revanche, il semble n’y avoir pour l’instant aucun fondement à l’affirmation selon laquelle il aurait violé des chiens – affirmation faite essentiellement sur le net, et qui a contraint la police à assurer sa protection.

Auch hier wurde geschrieben, dass es seinerzeit keine Grundlage für die Behauptungen gäbe und die Behauptungen aus dem Netz kämen.

Und auch wir gehen mit unseren Kollegen im Ausland konform:

Es ist gefährlich, unbewiesene Anschuldigungen zu behaupten und zu teilen! Noch dazu, wenn ein Bild schon fast 1 Jahr alt ist.

Solche Vorwürfe können im Ernstfall gegen einen verwendet werden und es flattert eine Anzeige ins Haus, denn sie können durchaus den Tatbestand der Verleumdung erfüllen.

Fachanwalt für Urheber und Medienrecht, RA Gulden (unser Partner in Rechtsangelegenheiten)
informiert zu dem Thema:

Momentan halten sich die Strafanzeigen wegen Rechtsverletzungen, die über soziale Plattformen begangen werden, noch in Grenzen.  Dies liegt jedoch nicht an der fehlenden Masse der Rechtsverletzungen, sondern an der Zurückhaltung der Opfer, auch strafrechtlich gegen die entsprechenden Täter vorzugehen. Nun soll nicht jede Äußerung einer strafrechtlichen Verfolgung unterzogen werden.

Und auch:

Wenn man so will, kann man Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Nötigung und Bilderklau als Top Five der Social-Media- Straftaten bezeichnen.

(Quelle https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/beleidigungen-koennen-beleidigungen-verleumdungen-und-ueble-nachreden-auf-facebook-strafrechtlich-belangt-werden.html )

An dieser Stelle möchten wir auch gern unseren, hiermit verwandten, Artikel nochmals in Erinnerung rufen:

Fast 10.000 Facebook-Nutzer jagen einen mutmaßlichen Vergewaltiger:

https://www.mimikama.org/allgemein/fast-10-000-facebook-nutzer-jagen-einen-angeblichen-vergewaltiger/

Justitia mag zwar blind sein, aber letztendlich zählen nur Justitias Entscheidungen.

 

Autor: Andre, Mimikama.at

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