Junge wurde verprügelt. Täter verurteilt.

Autor: Tom Wannenmacher

Gestern erreichten uns diverse Anfrage per E-Mail, in dem wir auf ein Video hingewiesen wurden, welches auf Facebook die Runde macht.

Zu sehen ist ein Junge, der mit dem Rücken an einer Mauer steht und zusammengeschlagen wurde. Anfragende ersuchen uns um Aufklärung, denn solchen Opfern muss geholfen werden.

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Veröffentlicht wurde das Video (abermals) am 14.2.2017 auf Facebook.

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Vorweg: Der Vorfall fand bereits im März 2014 statt. Es handelt sich also um keinen aktuellen Falle aus dem Jahr 2017.  Wir haben bereits um Jahr 2016 darüber berichtet.

Nach unseren damaligen Informationen handelt es sich hier um Christoph M. aus Marl. Christoph M. wurde auf dem Weg zur Schule von dem Täter, der bereits polizeibekannt ist, in die Enge gedrängt und verprügelt. Freunde des Täters haben die gefilmt und auf Facebook veröffentlicht. Das ganze fand Mitte MÄRZ 2014 statt.

Anzeige wegen Körperverletzung

Die  Eltern von Christopher haben damals Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Die Polizei ermittelte.

Im September 2016 wurde der Täter zu 40 Arbeitsstunden und 200 EUR Schmerzensgeld verurteilt.

Zusatzhinweis: Hetze und Privater Fahndungsaufruf!

Aus unserer Sicht, ist das erneute Hochladen bei Facebook völliger Schwachsinn denn es wird wieder gehetzt was das Zeug hält. Die dadurch entstandene Hetze folgt daher nur sehr zweifelhaften Zielen.

Durch das immer wieder erneute Hochladen entsteht eine Hetze!

Was die Ersteller jedoch nicht bedenken ist, dass sie sich mit solchen Seiten, Gruppe, Statusbeiträge, Teilungen usw. STRAFBAR machen.
Das gilt auch für jene Nutzer die Kommentare abgeben, wie “Lasst und treffen und den Typen fangen” usw.

Allgemeine Information zu dem Thema HETZE!

JA, es ist definitiv sehr schlimm was hier passiert ist und auch wir haben uns unseren Teil gedacht, als wir uns die ersten Sekunden des Videos angesehen haben.

ABER PRIVATE PROFILE, SEITENBETREIBER und GRUPPEN begeben sich hier auf ein sehr dünnes Eis wenn sie zu so einer Hetze aufrufen!

Diese Hetze sind strafrechtlich zu bewerten

Warum?

Es ist ein PRIVATER FAHNDUNGSAUFRUF UND DIESER KANN STRAFBAR SEIN.

Leider vergessen dies die meisten Nutzer und Ersteller wenn sie so etwas posten!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! “Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln

Das muss man zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
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