Jobbewerbung: Facebook-Spionage unzulässig

Autor: Kathrin Helmreich

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Informationen von sozialen Medien sollen irrelevant für Anstellung sein

Die EU-Datenschutzrichtlinien werden verschärft, um Menschen vor Benachteiligungen aufgrund des Gebrauchs von sozialen Medien zu schützen. Denn oft überprüfen Arbeitgeber die Profile und das Posting-Verhalten ihrer Bewerber, bevor sie diese einstellen.

Das europäische Recht soll das in Zukunft verhindern.

Von nun an benötigen Vorgesetzte eine rechtlichen Grundlage, um Daten von Bewerbern im Social Web zur Beurteilung heranzuziehen. Die Daten, die von Plattformen wie Facebook aufgegriffen werden, müssen relevant für die Arbeitsleistung sein.

So geben es von der EU-Datenschutzbehörde veröffentlichte Richtlinien vor. Um zum Gesetz zu werden, müssen die einzelnen Staaten allerdings noch eine nationale Anpassung vornehmen.

Mehr Transparenz

Über 60 Prozent der Unternehmen nutzen soziale Medien, um die potenziellen Kandidaten zu überprüfen, bevor sie eine Entscheidung im Anstellungsprozess fällen. Die Datenschutzbehörde der EU erstellt selbst keine Gesetze. Aber weil sie die Durchführung der Gesetze überprüft, spielt sie eine äußerst einflussreiche Rolle in diesem Vorgang.

„Die Meinung der Kontrollbehörde ist nicht verbindlich, aber doch wichtig für die Gesetzgebung. Sie werden die Wahrnehmung der Regeln seitens der nationalen Datenschutzbehörden beeinflussen“,

meint Phil Lee, Datenschutzspezialist bei der Anwaltskanzlei Fieldfisher.

Laut Lee sollen anstellende Firmen keine öffentlichen Inhalte von Bewerbern zu ihrem eigenen Nutzen verwenden dürfen.

Bewerber müssen also schon frühzeitig informiert werden, ob das Unternehmen das Social-Media-Profil in ihre Entscheidung miteinbezieht.

Man ist allerdings nicht verpflichtet, die Anfrage des möglichen Arbeitgebers anzunehmen.

Keine Überwachung

Die sogenannte EU-Datenschutz-Grundverordnung soll am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Durch dieses Gesetz müssen viele große Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung der Regeln zu garantieren. Die Alternative dazu ist eine Strafzahlung in Höhe von vier Prozent des globalen Umsatzes, was im Schnitt rund 20 Mio. Euro sind.

Das Gesetz deckt auch andere Bereiche von Anstellungsverhältnissen ab. Zum Beispiel dürfen Firmen ihre Angestellten nicht verpflichten, tragbare Geräte zur Überprüfung der Gesundheit zu verwenden. Das wäre sogar mit Zustimmung des Angestellten unzulässig.

Die Regulierungsbehörde spricht sich auch gegen digitales Monitoring aus, darunter fällt das Überwachen von Web-Aktivitäten oder Daten aus Bewegungstrackern.

Alle Software-Pakete, die Bildschirmaufnahmen, Entschlüsselungen oder Webcam-Aufnahmen ermöglichen werden „wahrscheinlich keine legale Grundlage finden“, meint die Datenschutzbehörde.

Die neuen Regelungen verbieten Arbeitgebern auch, zu viele Informationen ihrer Angestellten mit Kunden zu teilen – zum Beispiel Lieferdienste, die dem Kunden den Namen, Standort und ein kleines Foto des Lieferanten schicken.

Die Richtlinien beziehen sich auf alle Situationen, in denen eine Arbeitsbeziehung gegeben ist.

So sollen auch Arbeitnehmer ohne formellen Arbeitsvertrag geschützt werden.

Quelle Vorschaubild: Alexey Boldin / Shutterstock.com

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