Ist es strafbar, wenn ich meinen Netflix-Account teile?

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Autor: Ralf Nowotny

Netflix-Account sharen: Strafbar?
Artikelbild: Shutterstock / Von sitthiphong

Eine Praxis, die mittlerweile fast normal ist: dem besten Freund oder Freundin die Zugangsdaten des eigenen Netflix-Accounts geben.

Doch nur, weil etwas häufig praktiziert ist, ist es noch lange nicht erlaubt. So wurde uns die Frage gestellt, ob man denn bestraft werden würde, wenn man seinen Netflix-Account mit der besten Freundin teilt.

Die Anfrage zu Netflix
Die Anfrage zu Netflix

„Ich wollt mal fragen ob das richtig ist.. also wenn ich ein Netflix Account habe und meine Daten an meine beste Freundin z.b. gebe, werd ich dafür bestarft? Meine sowas mal gelesen oder gehört zu haben.
Wisst ihr was darüber??“

Die Rechtslage

Im Prinzip ist es so, dass man mit dem kostenpflichtigen Erwerb eines Netflix-Accounts die Leistung erwirbt, die Filme und Serien des Services sehen zu dürfen. Auch darf man diese zusammen mit anderen z.B. auf dem TV schauen. Da man diesen Service aber für sich persönlich erwirbt, ist es nicht wirklich legitim, den Zugang anderen einfach so zu gewähren.

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Netflix ist allerdings bewusst, dass in Familien gerne jeder was anderes zu unterschiedlichen Zeiten schaut: Deswegen darf innerhalb eines Haushaltes der Account geteilt werden, auch können mehrere Accounts für mehrere Familienmitglieder angelegt werden, damit z.B. das 6-jährige Kind sich keine Horrorserien anschauen kann.

Die Weitergabe des Netflix-Accounts

Nun verdient natürlich Netflix an den Accounts, irgendwie müssen die Lizenzen für die Filme und Serien, geschweige denn die Serverkosten und das ganze Umfeld bezahlt werden. Deswegen ist der Service auch deutlich in den AGB:

Auszug aus den Netflix-AGB
Auszug aus den Netflix-AGB

Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Während Ihrer Netflix-Mitgliedschaft gewähren wir Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, um auf den Netflix-Dienst zuzugreifen und Netflix-Inhalte anzusehen.

Oder kurz: Der Account ist nicht übertragbar, darf also nicht mit dem Freund oder der Freundin geteilt werden, auch wenn diese nur um die Ecke wohnt.

Das Teilen eines Netflix-Accounts mit einer anderen Person, die nicht im selben Haushalt wohnt, ist somit zwar nicht direkt strafbar (im Sinne des Strafgesetzbuches), stellt aber einen Verstoß gegen die AGB von Netflix dar, die dagegen vorgehen könnten.

Unternimmt Netflix etwas dagegen?

Dem Service entgehen durch solche Account-Piraterie monatlich rund 169 Millionen Euro. Die Zahl verwundert nicht, laut einer Umfrage von Chip und Civey teilen sich 84 Prozent aller Netflix-Nutzer ihren Account mit mindestens einer anderen Person.

Dem Thema widmete sich der Service auch in einem Interview im Oktober 2019, welches auf Youtube einsehbar ist. Demnach überlege Netflix zwar verschiedene Methoden, das Account-Sharing einzuschränken, wie beispielsweise regelmäßige Passwort-Rücksetzungen oder SMS-Codes an Account-Inhaber, doch lägen noch keine konkreten Pläne vor.

Der Grund, warum der Konzern dabei so vorsichtig ist:
Viele Nutzer könnten dadurch abgeschreckt werden, wenn sie sich jedesmal neu identifizieren müssen. Auch mit der geografischen Position eines Zuschauers, welche durch die IP ermittelt werden kann, ist es schwierig, wenn beispielsweise der Nutzer immer in der Bahn den Service nutzt oder immer wieder pendelt.

So ist es schwierig, ein Account-Sharing eindeutig an einer IP festzumachen. Was aber schnell unterbunden werden kann, ist der Handel mit Netflix-Accounts, der auch im Internet zu finden ist, denn es fällt auf, wenn plötzlich mehrere Nutzer aus verschiedenen Teilen der Welt gleichzeitig einen Account nutzen.

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Aber auch die drohende Konkurrenz macht den Konzern vorsichtig:
Mit Disney+ startet im März 2020 auch in Deutschland ein Dienst, der mehr als konkurrenzfähig ist. So wird man auch erst einmal abwarten, wie der Disney-Konzern mit Account-Sharing umgehen wird, bevor man eigene Maßnahmen ergreift.

Fazit

Das Account-Sharing verstößt zwar eindeutig gegen die AGB von Netflix, jedoch sind bisher keine Fälle bekannt, in denen der Service hart durchgegriffen hätte. So ist es jedem selbst überlassen, gegen die AGB zu verstoßen, jedoch muss man über kurz oder lang damit rechnen, dass sich das Netflix nicht auf Dauer gefallen lassen wird, da deren Einnahmebußen durch Account-Sharing ohnehin schon sehr hoch sind.

Es ist also nicht wirklich direkt strafbar, aber zumindest unfair… und man weiß nicht, ob und wann Netflix tatsächlich Maßnahmen ergreift und dann der eigene Account plötzlich gesperrt ist.

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