Inzestverbot aufheben? Zwei Thesen in einem Bild

Autor: Andre Wolf

Inzestverbot aufheben? Von kaum anderen Politikern gibt es Zitat-Bashing-Bilder als jener der Grünen. Das fängt an bei Zitaten, die unter umständen gar nicht getätigt wurden (siehe hier), bis hin zu Aussagen, deren Kontext zur Verständnislage fehlt. Man muss in der Tat nicht mit jeder Forderung d’accord sein, gerade bei sensiblen Themen. Jedoch sollte man gerade bei sensiblen Themen auf Korrektheit achten.


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Zitat-Bashing: man nimmt einen Satz aus einem Gesprächsverlauf heraus, folgert den den Umkehrschluss und legt diesen der besagten Person in den Mund. Manchmal wird diese Methode komplett durchgezogen (wohlgemerkt auch gerne von Boulevardzeitungen), manchmal reicht es auch aus, Zitate aus ihrem Zusammenhang zu reißen, so dass sie nackt dastehen und eventuell fehlgedeutet werden können. Diese Fehldeutung soll mit Zitat-Bashing oftmals bewusst herbeigeführt werden.

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In diesem Bild spielen zwei verschiedenen Aussagen zusammen, welche an vielen Stellen bereits aufgegriffen wurden und welche auch belegbar sind.

Moment! Das haben wir doch schon mal wo gelesen!

Stimmt. Und zwar nahm sich das “Anonymous Kollektiv” dem Thema an und verfasste einen Aufsatz zu dem Thema. Darin stellt das Kollektiv zunächst die Rechtsgrundlage für das Inzestverbot für jedermann nachvollziehbar dar.

§173 StGB mit der Strafandrohung mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.

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Anschließend bezieht sich der Verfasser (das Kollektiv) auf eine Pressemitteilung der Augsburger Grünen Jugend, die augenscheinlich mit der Rechtslage ein Problem habe und dies NUN ändern wolle.

Im Verlauf des Artikels werden die grünen Politiker als Pädokriminelle bezeichnet, gefolgt von einem Zitat aus der Pressemitteilung der grünen Jugend. Auch wird dem Leser vor Augen geführt, dass es bereits im Jahre 2012 vom grünen Politiker Hans – Christian Ströbele einen Vorstoß in derselben Richtung gegeben habe. Gefolgt von 2 Quellenangaben kommt der Artikel recht schnell zum Ende.

Zur Info noch von uns:

§ 173 – Beischlaf zwischen Verwandten…

  1. Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft….
  2. Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen….
  3. Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Was ist da jetzt dran?

Schauen wir dazu mal auf die zwei Quellen:

Der erste Link führt uns zur Webseite der Grünen Jugend Augsburg, was aber da schon recht schnell ins Auge fällt ist rechts ein deutlich sichtbarer Kasten in dem für den geneigten Besucher der Internetpräsenz ein Hinweis hinterlegt ist:

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Neue Webseite? Sind wir etwa zu spät dran?

Schauen wir weiter sehen wir direkt unter der Überschrift „Liebe legalisieren!“ – Grüne Jugend Augsburg gegen das Inzestverbot einen weiteren kleinen Kasten, ebenfalls grün hinterlegt:

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Moment, der Text des Kollektivs von gestern spricht eine deutliche Sprache die Grüne Jugend Augsburg will „NUN“ – jetzt, heute, auf der Stelle – dagegen vorgehen, bezieht sich aber auf eine Pressemitteilung von 2012?

Auch der verlinkte Artikel aus der Augsburger Allgemeinen ist von 2012. Ebenso wie die von Ströbele getätigte Aussage aus dem Jahre 2012 stammt.

”Zwei erwachsene Menschen sollten selbst entscheiden können, ob sie miteinander Geschlechtsverkehr haben – vorausgesetzt, sie lieben sich, es geschieht freiwillig und es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis…”

Beide nicht sonderlich aktuell, also folgen wir mal vorsichtig dem Link zur neuen Webseite der Grünen Jugend Augsburg, vielleicht ergibt sich da ja etwas, was das „NUN“ rechtfertigt.

Erfreulicher Weise ist dort eine Suchoption eingefügt, so dass wir mit dem Suchbegriff „Inzest“ vielleicht ein paar Treffer erzielen können, schließlich soll das Thema der Grünen Jugend Augsburg ja durchaus am Herzen liegen.

Doch leider folgt, nach Eingabe des Suchbegriffes auch gleich die nächste herbe Enttäuschung, lediglich der bereits auf der alten Internetseite veröffentlichte (und vom Kollektiv verlinkte) Text ist erneut hinterlegt, nichts wirklich aktuelles, nichts aus 2016, 2015, 2014, 2013 erst der Text von 2012. Rechtfertigt das ein „nun“ – was ja durchaus auf einen aktuellen Bezug hindeutet?

Ist denn wenigstens das veröffentlichte Zitat so richtig?

Unabhängig von der Wortwahl in Richtung der Grünen Jugend, lautet die Antwort Jain – das Zitat stammt aus der Pressemitteilung allerdings ist die Pressemitteilung eine Stellungnahme zu einer ursprünglichen Presseerklärung vom selben Tag und das Zitat stammt aus der ursprünglichen, nicht aus der aktuelleren, in welcher noch einmal darauf hingewiesen wird, dass selbst die ursprüngliche Pressemitteilung keine Befürwortung von Inzest gewesen sei, sondern es lediglich darum ging die Strafbarkeit abzuschaffen.

Den weiteren Wortlaut kann man immer noch unter dem obigen Link, oder auf der aktuellen Webseite der Grünen Jugend Augsburg finden.

Fazit:

”Zwei erwachsene Menschen sollten selbst entscheiden können, ob sie miteinander Geschlechtsverkehr haben – vorausgesetzt, sie lieben sich, es geschieht freiwillig und es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis…” Das war Ströbeles Satz des Anstoßes. Über diesen darf natürlich diskutiert werden. Beide stellen fordern die Abschaffung der Strafbarkeit und genau das darf gerne politisch diskutiert werden.

Autor: Jens H, mimikama.org (Update Andre)

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