Internetzensur Deutschland vs. Nordkorea – die Zweite

Autor: Kathrin Helmreich

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Diese Aussage über Internetzensur polarisierte schon einmal im Januar diesen Jahres die Gemüter – wie stichhaltig ist diese Aussage denn nun?

Zensiert Deutschland vielleicht inzwischen strenger als die „Demokratische Volksrepublik“, die, ihrem Namen zum Trotz, Menschenrechte mit Füßen tritt?

Es geht um folgenden Statusbeitrag, der aktuell auf Facebook geteilt wird und sinngemäß mit seinem Vorgänger identisch ist:

image

In Deutschland sind mehr als 6000 YouTube-Videos [,] aufgrund der aktuellen Gesetzgebung [,] gesperrt! Außerdem stehen über 900 Bücher auf dem Index.

Dadurch hat Deutschland im Eiltempo Nordkorea abgehängt und steht weltweit auf Platz 1 beim Thema Internetzensur!!!“

Vielleicht hat man mal vage etwas von „Medien auf dem Index“ in Deutschland gehört oder gelesen – allzu schnell ist dann auf „gefällt mir“ geklickt und – als kritischer Bürger hat man schließlich eine gewisse Aufklärungspflicht – ungeprüft geteilt.

Eine Aussage, die dazu angetan ist, Verschwörungstheorien und wohlfeiler Empörung Vorschub zu leisten. Mimikama hat sich bereits im Januar an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gewandt und einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Die Vorsitzende, Frau Martina Hannak, antwortete uns persönlich, detailliert und nachvollziehbar, wie im folgenden Beitrag ersichtlich ist.

Also: Ist die Aussage wahr oder falsch?

Der Reihe nach:

Indizierung von Internetangeboten (Telemedien)

„Die Listen der indizierten Telemedien… sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht öffentliche Listen. Die Daten dürfen ausschließlich von Herstellern nutzerautonomer Filterprogramme zur Filterung verwendet werden.“

Die Bundesprüfstelle (BPjM) pflegt diese Daten deshalb in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in das so genannte BPjM-Modul… ein, das interessierten Herstellern von Filterprogrammen zur Einbindung in ihre Filtertechnologien zur Verfügung gestellt wird.

Wichtig ist, zu beachten, dass das BPjM-Modul nur solche Internetangebote erfassen kann, über die die BPjM nach einem vorliegenden Antrag / einer Anregung entscheiden konnte.“
(*Zitat Martina Hannak, Vorsitzende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, auf Anfrage von Mimikama.)

Zum 30.11. 2017 waren insgesamt 4.880 Online-Angebote indiziert. Dies bedeutet jedoch lediglich, dass Ihre Einbindung in das BpjM-Modul erfolgt ist; einer „Sperre“ kommt das also keinesfalls gleich, da sie auf Anträgen bzw. Anregungen beruht und nicht vom Gesetzgeber verordnet ist. Die betreffenden Inhalte sind Erwachsenen prinzipiell weiterhin zugänglich.

Ist ein Video „in Deutschland nicht verfügbar“, liegt die Ursache dafür in den allermeisten Fällen in Lizenzstreitigkeiten zwischen der Plattform und der Musikrechteverwaltungsgesellschaft GEMA.

Die Aussage, dass „allein 6000 YouTube-Videos gesperrt“ seien, ist als tendenziös zu verstehen und unter dem suggerierten Aspekt einer staatlichen Kontrolle unhaltbar.
Und Nordkorea? YouTube ist, wie Facebook und Twitter, dort seit 2016 offiziell gesperrt. Damit kann natürlich auch kein Video auf irgendeinem „Index“ landen. Die Aussage ist also rein formal richtig, aber bewusst tendenziös und in einen völlig falschen Kontext gestellt.

…Außerdem stehen über 900 Bücher auf dem Index.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien führt im Fall von Trägermedien eine öffentlich einsehbare Liste, sprich einen (Index) mit als jugendgefährdend eingestuften Werken, die auf Datenträgern vorliegen. Die Printmedien Gesamtliste (Bücher, Broschüren, Comics) enthält 426 Titel (Stand. 30.11.2017)

Dieser Index betrifft allerdings lediglich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Erwachsene sind die betreffenden Werke weiter erhältlich.

Die Indizierung hat nicht das generelle Verbot eines Mediums zur Folge. Sie verhindert, dass Kinder und Jugendliche mit jugendgefährdenden Medien konfrontiert werden. Zugleich geben Indizierungen Eltern und anderen Erziehenden wichtige Anhaltspunkte für die Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen.“ [1]

Diese Aussage ist also rein formal ebenfalls falsch.

Aber steigen wir trotzdem noch einen Schritt weiter in die Materie ein. Es gibt nämlich nicht nur von der Bundesprüfstelle indizierte, sondern auch vom Staatsanwalt beschlagnahmte (Print)medien. Wie sieht es hier aus?

„Hiervon zu unterscheiden ist eine Beschlagnahme von Medien. Medien, die beschlagnahmt sind, unterliegen einem absoluten Verbreitungsverbot. Hierfür sind die Strafgerichte zuständig. Die Indizierung stellt keine Beschlagnahme dar.“
(*Zitat Martina Hannak, Vorsitzende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, auf Anfrage von Mimikama.)

Die Statistik der Bundesprüfstelle führt auch „beschlagnahmte Medien“, sprich Datenträger, deren Besitz und Verteilung wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Pornografie, Verbreitung verfassungswidriger Propaganda und anderer Straftatbestände gesetzlich verboten sind und zwar altersunabhängig, soweit bekannt. Diese sind allerdings nach Straftatbeständen und nicht nach Art des Mediums eingeteilt. Eine Zahl für Printmedien (Bücher) zu nennen, ist in diesem Fall also nicht möglich.

„Eine vollständige Auflistung aller durch Strafgerichte beschlagnahmten Printmedien gibt es hingegen nicht. Die Bundesprüfstelle veröffentlich in ihrem amtlichen Mitteilungsblatt Beschlagnahmebeschlüsse, soweit sie hiervon Kenntnis erlangt.“
(*Zitat Martina Hannak, Vorsitzende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, auf Anfrage von Mimikama.)

Schaut man sich die Gründe für die Beschlagnahme an, wird schnell deutlich, dass nicht „Volksverdummung“ bzw. Abschneidung von wichtigen Informationen das Ziel der Maßnahme ist.

Dadurch hat Deutschland im Eiltempo Nordkorea abgehängt und steht weltweit auf Platz 1 beim Thema Internetzensur!!!“

Im Ranking bezüglich der Pressefreiheit findet man Deutschland auf Platz 16. Nordkorea belegt seit der Erhebung und Aufbereitung der Daten 2002 durchgängig den vorletzten und letzten Platz, diesen auch wieder im vergangenen Jahr 2017. [2]

Nordkorea ist weitgehend vom globalen Internet sowie unabhängigen ausländischen Nachrichtenquellen abgeschottet, Staatsbedienstete genießen Sonderrechte. Es existiert ein einziger Mobilfunkanbieter, allerdings sind sowohl Auslandsgespräche als auch die mobile Nutzung des Internets und die Anfertigung von Videoaufnahmen verboten. Die „Ausstrahlungskriterien“ des einzigen Fernsehsenders sind geradezu haarsträubend. So werden beispielsweise Spiele im Rahmen der Fußball-WM, die durch ein „feindliches“ Land gewonnen werden, nicht ausgestrahlt. [3]

Diese Behauptung ist schlicht und einfach an den Haaren herbeigezogen. Spätestens hier sollte jedem klar sein, dass es dem Verbreiter nicht um Fakten geht, sondern um bewusste Irreführung und Stimmungsmache.
Autor: Dagmar K. – mimikama.org
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