Internetzensur Deutschland vs. Nordkorea

Autor: Kathrin Helmreich

Diese Aussage über Internetzensur polarisiert die Gemüter – doch was steckt wirklich dahinter?

„In Deutschland sind mehr als 6000 YouTube-Videos auf Grund der aktuellen Gesetzgebung gesperrt, sowie über 900 Bücher stehen auf dem Index.

Dadurch hat Deutschland still und heimlich Nordkorea im Eiltempo abgehängt und steht weltweit in der Internetzensur auf Platz 1.“

Eine Aussage, die dazu angetan ist, Verschwörungstheorien und wohlfeiler Empörung Vorschub zu leisten.

Es geht um folgenden Statusbeitrag, der aktuell auf Facebook geteilt wird:

MIMIKAMA

Vielleicht hat man mal vage etwas von „Medien auf dem Index“ in Deutschland gehört oder gelesen – allzu schnell ist dann auf „gefällt mir“ geklickt und – als kritischer Bürger hat man schließlich eine gewisse Aufklärungspflicht – ungeprüft geteilt.

Also: Ist die Aussage wahr oder falsch?

Der Reihe nach:

Indizierung von Internetangeboten (Telemedien)

 „Die Listen der indizierten Telemedien ….. sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht öffentliche Listen. Die Daten dürfen ausschließlich von Herstellern nutzerautonomer Filterprogramme zur Filterung verwendet werden.“

Die Bundesprüfstelle (BPjM) pflegt diese Daten deshalb in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in das so genannte BPjM-Modul ……. ein, das interessierten Herstellern von Filterprogrammen zur Einbindung in ihre Filtertechnologien zur Verfügung gestellt wird.

Wichtig ist, zu beachten, dass das BPjM-Modul nur solche Internetangebote erfassen kann, über die die BPjM nach einem vorliegenden Antrag / einer Anregung entscheiden konnte.

(*Zitat Martina Hannak, Vorsitzende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, auf Anfrage von Mimikama.)

 

Mit Stand 30.11. 2017 waren insgesamt 4.880 Online-Angebote indiziert. Dies bedeutet jedoch lediglich, dass Ihre Einbindung in das BpjM-Modul erfolgt ist; einer staatlichen „Sperre“ kommt das also keinesfalls gleich, da sie auf Anträgen bzw. Anregungen von Bürgern beruht und nicht vom Gesetzgeber verordnet ist. Die betreffenden Inhalte sind Erwachsenen prinzipiell weiterhin zugänglich.

Ist ein Video „in Deutschland nicht verfügbar“, liegt die Ursache dafür in den allermeisten Fällen in Lizenzstreitigkeiten zwischen der Plattform und der Musikrechteverwaltungsgesellschaft GEMA.

Die Aussage, dass „allein 6000 YouTube-Videos gesperrt“ seien, ist als tendenziös zu verstehen und unter dem suggerierten Aspekt einer staatlichen Kontrolle unhaltbar.

Und Nordkorea?

YouTube ist, wie Facebook und Twitter, seit 2016 offiziell gesperrt. Damit kann natürlich auch kein Video auf irgendeinem „Index“ landen.

Die Aussage ist also rein formal richtig, aber bewusst tendenziös und in einen völlig falschen Kontext gestellt.

“ … sowie über 900 Bücher stehen auf dem Index … „

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien führt im Fall von Trägermedien eine öffentlich einsehbare Liste, sprich einen Index mit als jugendgefährdend eingestuften Werken, die auf Datenträgern vorliegen. Die Printmedien Gesamtliste (Bücher, Broschüren, Comics) enthält 426 Titel (Stand. 30.11.2017).

Dieser Index betrifft allerdings lediglich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Erwachsene sind die betreffenden Werke mit Einschränkungen weiter erhältlich. Mehr zu den Rechtsfolgen einer Indizierung findet sich hier.

„Die Indizierung hat nicht das generelle Verbot eines Mediums zur Folge. Sie verhindert, dass Kinder und Jugendliche mit jugendgefährdenden Medien konfrontiert werden. Zugleich geben Indizierungen Eltern und anderen Erziehenden wichtige Anhaltspunkte für die Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen.“ [1]

Diese Aussage ist also rein formal ebenfalls falsch.

Aber steigen wir trotzdem noch einen Schritt weiter in die Materie ein. Es gibt nämlich nicht nur von der Bundesprüfstelle indizierte, sondern auch vom Staatsanwalt beschlagnahmte (Print)Medien. Wie sieht es hier aus?

„Hiervon zu unterscheiden ist eine Beschlagnahme von Medien. Medien, die beschlagnahmt sind, unterliegen einem absoluten Verbreitungsverbot. Hierfür sind die Strafgerichte zuständig. Die Indizierung stellt keine Beschlagnahme dar.“

(*Zitat Martina Hannak, Vorsitzende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, auf Anfrage von Mimikama.)

Die Statistik der Bundesprüfstelle führt auch „beschlagnahmte Medien“, sprich Datenträger auf, deren Besitz und Verteilung wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Pornografie, Verbreitung verfassungswidriger Propaganda und anderer Straftatbestände gesetzlich verboten sind und zwar altersunabhängig. Informationen zu Rechtsfolgen bei straftatbestandsrelevanten oder beschlagnahmten Medien finden sich hier. Diese sind allerdings nach Straftatbeständen und nicht nach Art des Mediums eingeteilt. Eine Zahl für Printmedien (Bücher) zu nennen, ist in diesem Fall also nicht möglich. Es befinden sich allerdings insgesamt nur rund 820 Titel auf dieser Liste.

„Eine vollständige Auflistungaller durch Strafgerichte beschlagnahmten Printmedien gibt es hingegen nicht. Die Bundesprüfstelle veröffentlich in ihrem amtlichen Mitteilungsblatt Beschlagnahmebeschlüsse, soweit sie hiervon Kenntnis erlangt.“
(*Zitat Martina Hannak, Vorsitzende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, auf Anfrage von Mimikama.)

Schaut man sich die Gründe für die Beschlagnahme an, wird schnell deutlich, dass nicht „Volksverdummung“ bzw. Abschneidung von wichtigen Informationen das Ziel der Maßnahme ist.

“ … Dadurch hat Deutschland still und heimlich Nordkorea im Eiltempo abgehängt und steht weltweit in der Internetzensur auf Platz 1.“

Im Ranking bezüglich der Pressefreiheit findet man Deutschland auf Platz 16. Nordkorea belegt seit der Erhebung und Aufbereitung der Daten 2002 durchgängig den vorletzten und letzten Platz, dies auch wieder im vergangenen Jahr 2017. [2]




Nordkorea ist weitgehend vom globalen Internet sowie unabhängigen ausländischen Nachrichtenquellen abgeschottet, Staatsbedienstete genießen Sonderrechte. Es existiert ein einziger Mobilfunkanbieter, allerdings sind sowohl Auslandsgespräche als auch die mobile Nutzung des Internets und die Anfertigung von Videoaufnahmen verboten. Die „Ausstrahlungskriterien“ des einzigen Fernsehsenders sind geradezu haarsträubend. So werden beispielsweise Spiele im Rahmen der Fußball-WM, die durch ein „feindliches“ Land gewonnen werden, nicht ausgestrahlt. [3]

Diese Behauptung ist schlicht und einfach an den Haaren herbeigezogen. Spätestens hier sollte jedem klar sein, dass es dem Ersteller des Statusbeitrages nicht um Fakten geht, sondern um bewusste Irreführung und Stimmungsmache.
Autor: Dagmar K.; mimikama.org
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