Aufgeblähte Inkassoforderungen stoppen!
Autor: Tom Wannenmacher
AUFGEBLÄHTE INKASSOFORDERUNGEN. SCHADENMINDERUNG STATT WILD WEST. Dies berichtet die Verbraucherzentrale.
Eine nicht eingelöste Lastschrift, weil Gehalt oder Sozialleistung noch nicht auf dem Konto waren. Ein Zahlendreher bei der Überweisung oder eine Rechnung, die wegen verspäteter Zustellung erst beglichen wurde, als das Zahlungsziel schon verstrichen war. 4,99 Euro für ein Spiele-App-Abo im Internet, bei dem die Zahlungsaufforderung im E-Mail-Postfach übersehen wurde.
So verschieden die Ursachen für nicht beglichene Forderungen, so gängig die Praxis beim Inkasso: Da werden nicht nur hohe, sondern auch doppelte Entgelte für das Einschalten von Inkassobüro und Anwalt massenhaft in Rechnung gestellt. Nicht selten, dass die Ursprungsforderung auf das Mehrfache in die Höhe schnellt. Die Verbraucherzentrale NRW hat jetzt den Onlineshop Zalando, das Telekommunikationsunternehmen 1 & 1, den Energieversorger Vattenfall und den Pay-TV-Anbieter Sky aufgefordert dafür zu sorgen, dass die von ihnen beauftragten Inkassounternehmen nicht abkassieren, wie sie wollen.
Dies könne nicht im Interesse der Gläubiger sein, denen an einem seriös agierenden Forderungsmanagement gelegen sein müsse. Die Verbraucherzentrale NRW hat zudem Aufsichtsbeschwerden und Klagen gegen Inkassounternehmen wegen überhöhter Entgelte, doppeltem Abkassieren sowie Drohinkasso eingeleitet.
Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig überweist oder fällige Forderungen schuldig bleibt, muss mit Kosten wie Gebühren oder Verzugszinsen rechnen.
Das Geschäft mit offenen Rechnungen ist lukrativ: Weil viele Unternehmen – insbesondere Online-Händler – nicht dafür aufgestellt sind, diese einzutreiben, beauftragen sie für diese Dienste Inkassofirmen. Die kümmern sich für die Gläubiger dann um den Zahlungseinzug beim säumigen Kunden. Und lassen sich die immer gleichen Dienste des einfachen Masseninkassos einträglich entlohnen – obgleich sie keine höheren Kosten verlangen dürfen, als ein Rechtsanwalt für diese Leistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen kann.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind dafür jedoch nur maximal 27 Euro gerechtfertigt, was der unteren Grenze der Anwaltsgebühr entspricht.
In der Obhut von Inkassobüros wachsen Forderungen nicht nur leicht auf das Mehrfache an.
Um der Geldschneiderei durch den Einsatz von Inkassobüro und Anwalt einen Riegel vorzuschieben, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt große Auftraggeber von Inkassodienstleistern angeschrieben.
Gegen zwei Inkassounternehmen hat die Verbraucherzentrale NRW Beschwerde bei deren Aufsichtsbehörden in Hamburg und Berlin eingeleitet. Außerdem konnte sie mit einer Klage gegen das Inkassobüro Euro Collect GmbH aktuell vor dem Landgericht Düsseldorf (AZ.: 12 O 227/16 vom 26.04.2017, nicht rechtskräftig) einen Erfolg verbuchen: Die Richter untersagten dem Unternehmen mit einer Meldung an die SCHUFA zu drohen, wenn angebliche Forderungen nicht beglichen werden. Außerdem: In einem Erläuterungsblatt mit der Überschrift „Eingehungsbetrug (§ 263 StGB)“, auf dem ein dicker roter Stempel mit dem Aufdruck „Vorsicht! Betrugsverdacht“ prangt, zur Zahlung aufzufordern, wurde ebenfalls als unzulässige Praxis einkassiert.
Mehr zum Thema:
www.verbraucherzentrale.nrw/inkassounternehmen
www.verbraucherzentrale.nrw/mahnungen
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