Impressumspflicht für Facebook-Seiten

Autor: Tom Wannenmacher

Jede Facebook-SEITE, die ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen präsentieren, benötigen ein Impressum. Dies gilt zumindest für Deutschland und Österreich.

Auch Facebook-Seiten die einen Zeitungs-, Zeitschriften- oder Nachrichtendienst ähnlichen Charakter haben benötige, nach dem Mediengesetz, ebenfalls ein Impressum.

Sichtbarkeit des Impressums

Ein Impressum muss…

  • einfach erkennbar und
  • unmittelbar erreichbar sein.

Was bedeutet das?

Ein Nutzer darf nicht öfters als 2 Mal klicken müssen, bis er zum Impressum des Seitenbetreibers gelangt.

Wo muss ein Impressum aufscheinen?

Hier muss man unterscheiden zwischen der Desktop-Ansicht und der Mobilen Facebook Version.

Tabs, die sich unter der Titelbild befinden, werden nur von Anwendern gesehen, die z.B. mit Ihrem Standrechner online sind.
Ist man mit dem Smartphone online, dann werden diese in der Mobilen Version NICHT angezeigt.

Was nun?

Die beste und auch eine vernünftige Lösung ist, wenn man dafür die „Info-Box“ und, um auf Nummer sicher zu gehen, auch noch den Tab dazu verwendet.

Schritt 1: Die Info-Box

Diese befindet sich unter dem Profilbild und ist in allen Versionen sichtbar.

In der Infobox befindet sich die „Kurze Beschreibung“ der jeweiligen Seite.

In diese schreibt man folgendes:

[Zum Impressum]

In der „Ausführlichen Beschreibung“ schreibt am Anfang des Textfeldes ebenfalls:

[Zum Impressum]

Ebenfalls in die „Ausführliche Beschreibung“ kommen die vollständigen Impressumsangaben.

Screenshot – Schritt 1:

impressum

Schritt 2 – als eigenen Tab unter dem Titelbild

Wir möchten nochmals erwähnen, dass „Tabs“ in der Mobilen Version NICHT angezeigt werden. Diese stehen nur Nutzern zur Verfügung, die z.B. mit Ihrem Standrechner online sind.

Damit man ein Impressum als eigenen Tab anlegen kann, muss man diesen mittels einer APP einbinden. Wer hier keine Programmierkenntnisse oder einen Webdesigner an der Hand hat, der sollte auf eine kostenlose APP, wie z.B. jene von der Rechtsanwaltskanzlei „Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum“ ausweichen.

Mit nur ein paar Klicks, fügen Sie Ihrer Facebook-Seite ein vollständiges Impressum hinzu.

Verweis: https://www.facebook.com/Lampmann.Haberkamm.Rosenbaum/app_212994938800633

Nachdem Sie der Schritt-für-Schritt Anleitung gefolgt sind, erscheint automatisch dieser Tab unter Ihrem Titelbild.

impressum_tab

Anmerkung: Ein bereits einer Seite hinzugefügtes Impressum kann ganz leicht bearbeitet werden, indem Sie die Impressum-Seite Ihrer Facebook-Seite aufrufen. Als Administrator dieser Facebook-Seite sehen Sie direkt oben den Link zur Bearbeitung Ihres Impressums.

Information: Je nach Kategorie wird bei der Mobilen Version immer ein anderes Feld angezeigt. Es kann hier auch sein, dass nicht die „Kurzübersicht“ sondern z.B. die „Unternehmensübersicht“ angezeigt wird.

Gerne sehen wir uns dies, im Zuge der „Bedenkenlos klicken“ Prüfung, genauer an und erstellen Ihnen ein Rechtssicheres Impressum!

 

 

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