Hohe Festnetzrechnung nach Software-Angriff auf Router

Autor: Tom Wannenmacher

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Hohe Festnetzrechnung nach Software-Angriff auf Router: Verbraucherzentrale Sachsen rät zu Software-Aktualisierungen

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Symbolbild

468 Euro sollte Familie L. aus dem westsächsischen Crimmitschau für die Nutzung ihres Festnetzanschlusses im November 2014 zahlen, während sich die Rechnung sonst nur auf 40 – 50 Euro monatlich belief. Im Einzelverbindungsnachweis sind gute 14 Stunden Auslandsgespräche zu 410 Euro ausgewiesen, die die Familie nie geführt hat.

„Höchstwahrscheinlich steckt dahinter ein Hackerangriff auf den Router“, vermutet Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Sicherheitslücken an den Geräten bieten das Einfallstor, über das Hacker aus dem Internet heraus in die Software des Routers eindringen und diesen gewissermaßen fernsteuern. So können sie beispielsweise stundenlange oder wiederholte kostspielige Ferngespräche auslösen. Ein Virenschutz des PC kann solche Angriffe auf den Router nicht abwehren.

Weil die Gespräche nachweislich vom Anschluss der Familie ausgelöst worden sind, beharrt der Anbieter auf Bezahlung. Familie L. hingegen sieht sich für die durch sie nicht veranlassten Gespräche nicht in der Zahlungspflicht. „Zu Recht“, so Henschler und erläutert: „Nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes hat ein Anbieter keinen Entgeltanspruch gegen den Nutzer, wenn diesem die Inanspruchnahme nicht zugerechnet werden kann und er dies nachweist.

“Zwar hat ein privater Anschlussinhaber, wie der Bundesgerichtshof im Jahre 2010 entschieden hat (Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08), alle technischen Maßnahmen zu treffen, die einem Durchschnittsnutzer zuzumuten sind. Allerdings sei es Nutzern nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neusten Stand der Technik anzupassen (BGH Urteil vom 19.7.2012, Az. III ZR 71/12). Eine Pflicht des Nutzers, sich regelmäßig nach verfügbaren Software-Updates zu erkundigen, ist demnach äußerst zweifelhaft“, schließt Henschler aus dieser Rechtsprechung.

Eigenständige Kontrolle der Routersicherheit

Eine eigenständige Kontrolle der Routersicherheit ist für Verbraucher mit eigenem Router in jedem Falle ratsam.

Teilweise aktualisieren Diensteanbieter Router zwar aus der Ferne. Vielfach aber stellen sie neue Aktualisierungs-Software nur auf ihrer Homepage zum selbstständigen Download durch die Nutzer bereit.

Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich regelmäßig nach möglichen Updates direkt beim Anbieter zu erkundigen sowie sich im Internet über etwaige Meldungen zu aktuellen Sicherheitslücken zu informieren.

Wer Sicherheitslücken seines Routers vermeidet, entgeht den meist nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit dem Anbieter über hohe bzw. unklare Rechnungsposten.

Pressinformation der Verbraucherzentrale Sachsen

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