Henriettes Kinderbasar zum X-ten Mal …

Autor: Andre Wolf

Eltern sind entsetzt – Henriettes Avatar lacht: die Seite “Henriettes Kinderbasar” ist und bleibt ein Streitthema. Angeblich sind mittlerweile nahezu 2000 Anzeigen gegen die Seite bei der Polizei eingegangen. Doch die Polizei wird nichts machen können, denn: die Seite selbst – der Seitenbetreiber selbst – hat gegen kein Recht verstoßen.


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Mittlerweile haben wir bereits mehrfach darauf hingewiesen, was auf der Seite geschieht und auf welche Art man der Seite das Wasser abgraben kann. Und bevor wieder IRGENDWELCHE Missverständnisse aufkommen:

  • wir verteidigen die Seite nicht
  • wir stecken nicht hinter der Seite
  • wir haben keinen Kontakt zu den Betreibern
  • Ja, wir verurteilen es, wenn die Bilder durch Fans schmähend kommentiert werden
  • wir wollen Euch zeigen, wie ihr diese Seite ersticken könnt

Nochmal in aller Deutlichkeit und als Wiederholung: Die Facebookseite “Henriettes Kinderbasar” ist bereits mehrfach in den Fokus der Medien gerückt [1] [2], da hier Kinderbilder “geteilt” werden: es findet kein Reupload, keine Veränderung und auch keine abwertende Kommentierung seitens des Seitenbetreibers statt. Es werden auch weder Urheberrechte, noch Persönlichkeitsrechte durch diese Seite gebrochen. Die Methode, welche Henriettes Kinderbasar nutzt, ist völlig legal! Technisch und auch juristisch gesehen TEILEN die Seitenbetreiber Kinderbilder, welche von den Eltern/Großeltern auf Facebook geladen wurden und den Status ÖFFENTLICH tragen.

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Bald 2000 Anzeigen: Polizei kann nichts machen!

Aus einem Artikel der Krefelder WZ erfährt man, dass nahezu 2000 Anzeigen gegen die Seite eingegangen seien [3]. Doch die Polizei wird hier nicht ansetzen können, da kein Straftatbestand erfüllt ist. Wo man lediglich ansetzen kann, das ist der ethisch-moralische Ansatz:

ist es fair gegenüber den Eltern – und speziell den Kindern – den virtuellen Pranger zu nutzen und in dieser Deutlichkeit Kinderbilder zu teilen? Hier muss man klar zwischen technisch-juristisch Machbarem und ethisch-moralischem Verhalten unterscheiden. Und genau darum geht es, wenn man der Seite etwas vorwerfen möchte.

„Jedes Kind hat schließlich ein Recht am Bild“

So heißt es ebenso in der Krefelder WZ. Das ist völlig korrekt, nicht nur jedes Kind, generell jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. In diesem Falle haben jedoch bereits die Eltern für ihre Kinder über das Recht am eigenen Bild verfügt, indem sie ein Bild auf Facebook hochgeladen haben und diesem Bild den Status “öffentlich” verpasst haben. Wenn nun dieses Bild unverändert und ohne schmähende Kommentierung geteilt wird, wurde dieses Recht nicht durch Dritte verletzt.

Problemfall Kommentare

Juristisch problematisch wird es in dem Moment, in dem sich Kommentatoren im Ton vergreifen. Davon raten wir nicht allein ab, sondern verurteilen diese Art der Schmähungen auch. Der Ansatz wäre also, wenn man schon den Weg zur Polizei geht, eben diese Verschmähungen ins Visier zu nehmen, da diese eine Angriffsfläche bieten.

Zum Abschluss nochmal ganz deutlich:

Liebe Eltern, IHR könnt das selbst beenden!

Wenn ihr wollt, dass Henriettes Kinderbasar verschwindet, dann dreht dem Basar den Hahn ab, indem ihr keine Kinderbilder mehr mit dem Status “öffentlich” postet. Es sind in allen dort dargestellten Fällen die Eltern SELBST, welche die Fotos hochgeladen haben und den Status “öffentlich” gewählt haben.

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Henriettes Kinderbasar macht nichts anderes, als im Rahmen der “teilen” Funktion auf Facebook Bilder zu teilen. Damit zeigt die Seite,was mit Bildern, die den Status öffentlich innehaben, auf Facebook möglich ist. Ihr habt das selbst in der Hand, dass diese Bilder von der Seite verschwinden: ändert die Privatsphäreneinstellung! In dem Moment, wo ihr den Status von “Öffentlich” auf “Freunde” ändert, ist es vorbei mit der Teilerei:

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Thema Kinderbilder auf Facebook

Natürlich bleibt es allen Eltern selbst überlassen, Bilder von ihren Kindern auf Facebook zu posten, aber achtet bitte um Himmels willen auf die Privatsphäreneinstellung. So informiert Facebook über die Einstellung “öffentlich”:

Informationen, die du öffentlich teilst: Wenn du Informationen „Öffentlich“ teilst (z. B. wenn du in der Zielgruppenauswahl „Öffentlich“ auswählst), werden diese als öffentliche Informationen betrachtet. Wenn du etwas teilst und keine Zielgruppenauswahl oder eine andere Privatsphäre-Einstellung angezeigt wird, sind diese Informationen ebenfalls öffentlich.[1]

Sowie:

Personen, die nicht bei Facebook angemeldet sind, können dennoch Dinge sehen, die du mit dem öffentlichen Publikum geteilt hast, wie auch deine öffentlichen Informationen (z. B. deinen Namen, dein Profilbild, dein Titelbild, dein Geschlecht und deine Netzwerke).[2]

Hinweis an dieser Stelle von uns nochmal: ZDDK / Mimikama steht in keiner Verbindung zu der Seite! Und wir gehen auch davon aus, dass es im Sinne von Henriettes Kinderbasar ist, wenn Henriettes Kinderbasar von alleine aufgrund eines Mangels an öffentlichen Kinderbildern erstickt.

Also, liebe Eltern, es liegt an Euch, wie Eure Kinder auf Facebook verteilt werden können! Begreift, was auf dem “Kinderbasar” geschieht, begreift, wie der Basar funktioniert. IHR seid der Basar.

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