Faktencheck: Hautärmel für Tattoos in Pflegeberufen?

Autor: Tom Wannenmacher

Im Moment bekommen wir diverse Anfragen zu einem Facebook-Statusbeitrag, der wie folgt lautet: “Ab 1. Dezember Pflicht. Hautärmel für Tattoos in Pflegeberufen”

Dieses Image wird aktuelle wieder auf Facebook geteilt. Der Grund dafür dürfte sein, dass wir in wenigen Tagen den 1.12.2017 haben.
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Stimmt diese Aussagen?

Nein. Natürlich nicht. Hierbei handelt es sich um ein Image, welches bereits im Jahre 2015 veröffentlicht wurde. Damals jedoch noch in Verbindung mit einer Facebook-Seite, die sich “Nys-Gesundheitsbeauftragte der PARTEI” nannte bzw. nennt, denn diese Seite gibt es noch immer auf Facebook.
Aktueller Screenshot der genannten Facebook-Seite:
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Im Titelbild selbst erkennt man das Logo von “Die Partei”

Wer ist “Die Partei”?

Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (kurz Die PARTEI) ist eine 2004 von Redakteuren des Satiremagazins Titanic gegründete deutsche Kleinpartei mit parodistischem Charakter.

Sprich es handelt sich um “Satire”!

Auch dieser Statusbeitrag lässt darauf schließen:

Des Weiteren haben wir eine Expertenmeinung eingeholt:

Was soll dieses angebliche Gesetz denn besagen? Dass alle mit Tattoos sich die Cover-Sleeves anziehen müssen? Das geht aus hygienischen Gründen schon nicht. Pflegende dürfen nichts langärmliges tragen, aber dann solche langärmligen Sleeves?

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