Hass im Netz – erste Strafbefehle auf Kommentare

Autor: Andre Wolf

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Wer denkt, dass Kommentieren und Haten auf Facebook konsequenzlos sein kann, liegt sehr falsch damit. In letzter Zeit häufen sich Meldungen, dass aufgrund von Kommentaren und Posts gegen Facebooknutzer ermittelt wird.

Auf Facebook hat sich ein gewissen Verständnis von Kommentierfreiheit eingeschlichen, welches in so manchen Teilen nicht mit dem Gesetz konform ist, sowie oftmals auch Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt. Wut, Hass, Propaganda: Grenzen werden überschritten und das auch noch, nach eigenem Selbstverständnis, völlig zurecht.

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Strafbare Inhalte

Nicht alles, was man von sich gibt oder geben möchte, ist unter dem Mantel der Meinungsfreiheit abgedeckt und legitimiert. Unsere Partner von GGR-Law haben die Top 10 der Kommentar-Straftatbestände aufgelistet, welche in Kommentaren oder in Statusmeldungen zu finden sind:

  • § 185 Beleidigung
  • § 241 Bedrohung
  • § 240 Nötigung
  • § 186 Üble Nachrede
  • § 187 Verleumdung
  • § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 130 Volksverhetzung
  • § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
  • § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

Erste Reaktionen

Auch wenn sich viele hinter dem heimischen Rechner sicher fühlen und in ihrer scheinbaren virtuellen Omnipotenz der Ansicht sind, sie dürfen alles schreiben, was sie meinen und glauben, so wiegen sie sich doch in einer falschen Sicherheit. Behörden überwachen sehr wohl Kommentare, speziell wenn es um extreme Posts geht. So schreibt die BZ in einem Artikel:

Der Staatsschutz ermittelt regelmäßig gegen Personen, die mit volksverhetzenden, beleidigenden oder bedrohenden Kommentaren gegen Flüchtlinge, Asylbewerberheime oder Menschen, die sich für Flüchtlinge engagieren, im Internet agitieren. Verfassern derartiger Hetztiraden drohen empfindliche Strafen.

In Wickede im Kreis Soest (NRW) ist es mittlerweile zu Verurteilungen gegenüber Kommentarschreibern/Betreibern der Facebookgruppe „Nein zum Asylbewerberheim in Wimbern“ gekommen. Das Werler gericht verhängte Strafen  gegen mehrere Personen, die in der Gruppe aktiv waren aufgrund der Inhalte, die sie posteten.

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(Screenshot: Soester-Anzeiger)

Aber nicht nur politische Inhalte laufen Gefahr, verfolgt zu werden. Auch Hater-Kommentare sind durchaus strafrechtlich zu belangen. So schreiben GGR in ihrem Blog unter konkreter Bezugnahme auf den Kommentar „…Du hast Glück dass ich keinen Verwandten in der Maschine hatte. Deshalb. Und nur deshalb darfst Du weiterleben…“:

Viele Kommentatoren sind sich scheinbar gar nicht bewusst, dass man nur durch die Abgabe eines Kommentars im Internet plötzlich eine Strafanzeige am Hals haben kann.

Man muss nicht alles hinnehmen

Als Opfer hat man tatsächlich die Möglichkeit, sich gegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder übler Nachrede in Kommentaren juristisch zur Wehr zu setzen.  So beschreibt GGR auch

Ein Einfaches „dich Penner werde ich bekommen. Ich stech dich ab!“ (Bedrohung)
oder „wenn du deinen Artikel nicht löschst, polier ich die die Fresse!“ (Nötigung)
reicht aus, dass man sich plötzlich in einem Strafverfahren befindet.

Wie schon geschrieben, nicht jede “Meinung” wird durch die Meinungsfreiheit legitimiert.

So weisen wir zum Abschluss des Berichtes noch auf das Video “Hass Kommentare – Fäkal Deutschland”  aus dem Youtube-Kanal “#NETZ(UN)RECHT” von GGR hin:

 

Autor: Andre, Mimikama.at

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