GPS, Apps, Chips: Jetzt weiß ich endlich, wo mein Kind ist!

Autor: Kathrin Helmreich

GPS, APPS, CHIP: Jetzt weiß ich endlich, wo mein Kind ist!
GPS, APPS, CHIP: Jetzt weiß ich endlich, wo mein Kind ist!

Von GPS-Uhren, Apps am Smartphone, über Chips an der Schultasche oder an der Kette: Gerade bei Kindern im Volksschulalter nutzen Eltern Ortungssysteme, um den Aufenthaltsort der Kinder zu kennen.

Wie unser Kooperationspartner Safer Internet berichtet, sorgen sich viele Eltern, wenn das Kind alleine unterwegs ist. Sie geben Tipps, worauf unbedingt zu achten ist und welche Tücken die scheinbare Sicherheit durch GPS, APPS und Chips mit sich bringt.

Wenn das Kind seinen Schulweg zum ersten Mal alleine antritt, pendeln Eltern oft zwischen Aufregung und Nervosität. Was tun, wenn ein Kind sich verläuft? Wann besorgt sein, wenn ein Kind nicht pünktlich an einem Ort erscheint? Diese Sorgen sind verständlich, denn Eltern haben das Bedürfnis ihr Kind zu schützen.

Gerade wenn ein Kind alleine in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf der Straße unterwegs ist, wollen Eltern wissen, wo ihr Kind ist und es im Notfall auch erreichen können. Kinder im Volksschulalter erhalten dafür oft ihr erstes Handy, inzwischen üblich sind auch GPS-Tracker am Schulrucksack oder Armbanduhren mit Ortungsfunktion.

Selbst wenn die Absicht von Eltern dabei der Schutz ihrer Kinder ist: Die Grenze zu Überwachung ist fließend. Welche Auswirkungen hat diese Form der Kontrolle auf Kinder und was gilt es zu beachten? Wir geben Tipps zum Umgang mit Tracking von Kindern.

Wie werden Kinder geortet?

Es ist einfach, über ein Smartphone ein Kind zu tracken, also dessen Standort zu orten. Darüber hinaus werden auch GPS-Tracker genutzt, die in einem Armband, einer Uhr oder einem kleinen Anhänger angebracht sind.

Kinder GPS-Tracker werden in die Hosentasche gesteckt oder an den Rucksack angebracht. Sie enthalten einen Akku, eine SIM-Karte sowie einen Micro-Controller. Je nach Version können Eltern die aktuelle Position ihres Kindes bzw. des Geräts per SMS, App oder online abrufen. Manche der Geräte erlauben es dem Kind auch, anzurufen bzw. Kurznachrichten zu verfassen.

Die Funktionen von Kinder-Armbanduhren mit Ortungsfunktionen sind umfangreicher.

Sie ermöglichen zum Beispiel:

  • die Position der Uhr per App oder im Webbrowser zu verfolgen
  • Textnachrichten zu erhalten
  • Sprachnachrichten zu erhalten und senden
  • räumliche Sicherheitszonen festzulegen, innerhalb derer ein Kind sich bewegen darf
  • verschiedene gesundheitliche Parameter zu kontrollieren (von der Wegstrecke, dem Kalorienverbrauch hin zum Schlafrhythmus)

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?

Dass Eltern tracken, wo ihre Kinder sind und wohin sie gehen, ist durchaus erlaubt. Die Bedenken betreffen allerdings das unerlaubte Abhören von Kindern über solche Uhren und den Schutz der Privatsphäre von Kindern.

Im November 2017 verbot die Deutsche Bundesnetzagentur den Besitz von Armbanduhren mit Abhörfunktion. Eltern konnten über die App die Uhr anrufen und unbemerkt ihr Kind und seine Umgebung belauschen. Ähnlich wie im Falle der vernetzten Puppe “Cayla” wurde angeordnet diese “unerlaubten Sendeanlagen” zu zerstören. Eine vergleichbare Bestimmung ist dem österreichischen TKG nicht zu entnehmen. Das heimliche Abhören von Gesprächen könnte jedoch strafrechtliche Implikationen haben.

Dazu kommt: Teilweise werden durch Tracker sensible Daten, wie zum Gesundheitszustand des Kindes, gesammelt. Bei Fitness-Trackern gab es bereits Kritik von Datenschützern, dass manche diese Daten an Dritte weitergeben würden. Umso sensibler wird die Frage nach dem Umgang mit Daten, wenn es um Kinder geht. Nur, was unbedingt für die Funktion des Geräts notwendig ist, darf auch verarbeitet werden. Für alles Darüberhinausgehende, bräuchte es eine Einwilligung des Kindes bzw. seiner gesetzlichen Vertretung.

Saferinternet.at-Tipp:

Suchen Sie vor dem Kauf von Tracking-Geräten online nach Produkttests, um sicher zu sein, dass die Privatsphäre ihres Kindes bestmöglich geschützt wird. Kaufen Sie keine Armbanduhren mit Abhörfunktion!

Die Tücken des Trackings

Es kann bei Tracking schnell zu Missverständnissen kommen, wie der kurze Praxistest von Saferinternet.at zeigt. Tracking-Geräte sind vor technischen Mängeln nicht gefeit. Teilweise wird der Standort des Kindes falsch (ungenau bis gar nicht) angezeigt, was unnötige Sorgen bei den Eltern auslöst. Auch können Kinder recht einfach unerlaubte Aufenthaltsorte verschleiern, wenn sie die Funktionsweise des Systems kennen.

Möglicherweise wird durch Tracking auch unerwünschtes Verhalten gefördert: Im Glauben die Eltern seien ständige Begleiter, könnte ein Kind riskantere oder unerwünschte Verhaltensweisen an den Tag legen. Zum Beispiel, unabgesprochen nach der Schule zu einem/r Freund/in zu gehen, im Vertrauen, dass die Eltern schon im Browser bzw. der App nachsehen werden, wo es ist.

Klar ist: Tracking sollte nur im Mitwissen und mit Einwilligung eines Kindes genutzt werden. Es braucht ein Gespräch zum Umgang mit diesen neuen Geräten im Alltag von Familien. Wann soll es genutzt werden? Wo liegen die Grenzen der elterlichen Kontrolle? Ohne beidseitigem Einverständnis liegt es nahe, dass ein Kind sich gezwungen sieht, Strategien zu entwickeln, um der Überwachung zu entgehen: So wird die Uhr eben zu Hause vergessen, oft verlegt oder der Akku nicht aufgeladen.

Letztlich gilt jedoch: Ein Kind kann nicht abschätzen, was es bedeutet, getrackt zu werden. Ein Kind wird im Volksschulalter letztlich im Vertrauen auf die Eltern annehmen, was vorgeschlagen wird. Es liegt an den Eltern eine kompetente und sichere Entscheidung zu treffen.

Wir haben einige Tipps, auf die unbedingt geachtet werden muss

  • Vertrauen nicht aufs Spiel setzen.
    Das Verhältnis von einem Kind zu seinen Eltern sollte von Vertrauen geprägt sein. Teilen Sie Ihrem Kind mit, wenn Sie sich Sorgen um seine Sicherheit machen und deshalb einen GPS-Tracker verwenden wollen.
  • Gemeinsam entscheiden.
    Die Einwilligung eines Kindes ist wichtig. Wer Tracking umgehen will, findet Wege, das zu tun. Nur, wenn beide Parteien dem Tracking auch zustimmen, wird es im Alltag auch gut funktionieren.
  • Regeln besprechen.
    Um unerwünschte Effekte zu vermeiden, ist es wichtig, wie bei Smartphones auch, zu besprechen, wie mit GPS-Trackern umgegangen wird. Wann wird die Uhr getragen? Wann sollte ein Kind erreichbar sein? Was muss unbedingt persönlich besprochen werden? Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass sie nicht ständig online sind bzw. GPS-Sender teilweise ausfallen können.
  • Verhaltensweisen einüben.
    Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es im Krisenfall handeln soll. Was kann es tun, wenn es sich verirrt? Was tun, wenn der Akku des Smartphones einmal leer ist? Was tun, wenn etwas bedrohlich scheint?
  • Nicht voreilig sorgen.
    Auch GPS-Tracker sind fehleranfällig oder Akkus werden leer. Achten Sie darauf nicht allzu voreilig zu sorgen, nur weil Kind den Sicherheitsradius kurz verlässt oder von ihrem Bildschirm verschwindet.
  • Folgekosten bedenken.
    Viele der Tracker arbeiten mit freien SIM-Karten, die dafür eigens angeschafft werden müssen. Im Vorhinein ist es schwierig die Kosten abzuschätzen, die aufkommen werden. Achten Sie darauf, dass keine hohen Folgekosten durch z. B. Anrufe des Kindes aufkommen.
  • Freiräume lassen.
    Ein Kind braucht für seine Entwicklung auch Räume, in denen es selbstbestimmt und verantwortlich ist. Klar, dass Eltern ihr Kind schützen wollen, aber lassen Sie Ihr Kind auch Stück für Stück unabhängig werden.
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