Giftköder erwischt Kind? Fehlendes Datum und Parallelstellen mit anderer Darstellung

Autor: Andre Wolf

Leicht verzwickt: derzeit wird eine Meldung auf Facebook verteilt, die über einen Jungen informiert, der auf einem Spielplatz in Münster einen Giftköder verschluckt habe. Doch Vorsicht: der Teufel steckt hier in einem nicht vorhandenen Detail und in Parallelstellen, die den Inhalt anders wiedergeben.


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Kurz zu dem Inhalt: auf der Seite Rat-Hund-Tat findet sich ein Artikel [1], der über mit Schneckenkorn präparierte Wurststücke informiert, welche auf einem münsteraner Spielplatz nach Angaben einer Mutter auslagen. Gemäß Angaben der Mutter aß ihr Sohn davon.

Die Spitze der Grausamkeit ist jetzt erreicht. In Münster verschluckt ein Fünfjähriger einen Giftköder auf dem Spielplatz.

[…]

Mit Schneckenkorn präparierte Wurststücke färben sich blau. Für das Kind eindeutig eine Süßigkeit.

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Nach Angaben des Artikels hat die Mutter selbst Schlimmeres verhindern können, so heißt es:

Intuitiv, ohne lange nachzudenken, verabreichte sie ihm sofort Kohletabletten, die bei Felix erbrechen auslösten. Ein Glück für die Familie, denn Schneckenkorn kann für Kleinkinder tödlich enden.

Als Reaktion auf diesen Vorfall und auch aus Mangel an Ergebnissen einer genannten Polizeiermittlung hat sich die Mutter an RTL gewandt, wo nun Punkt-12-Reporter von RTL der Sache nachgehen wollen.

Artikel ist alt!

Das ist das pikante, fehlende Detail an dem Artikel: da die Seite Rat-Hund-Tat auf jegliche Datumsangabe verzichtet, ist es für viele Leser schwer, die Informationen in ihren zeitlichen Kontext zu ordnen. Wir holen das einmal nach und können sagen: alle gefundenen Parallelstellen weisen auf den Mai 2015 hin!

Gleichen Fall finden wir auf den Seiten News.de[2] und Frauenzimmer.de[3]. Letzterer Artikel beschreibt jedoch zusätzlich, dass nicht ermittelt werden konnte, um welches Gift es sich handelt, jedoch ist der Inhalt ansonsten identisch:

Felix‘ Mutter reagierte geistesgegenwärtig und verabreichte ihrem Sohn Kohletabletten und brachte ihn zum Erbrechen. Das Erbrechen rettete dem Kind wohl das Leben, allerdings konnte dadurch nicht nachgewiesen werden, um was für einen Stoff es sich bei dem Gift genau gehandelt hat.

Andere Quellen – andere Darstellung

Auf der Suche nach den Parallelstellen sind wir auch über zwei Artikel aus den Westfälischen Nachrichten gestoßen: hier gibt es zur gleichen Zeit einen ähnlichen Vorfall, der jedoch anders dargestellt ist. In einem Artikel vom 19.04.2015 findet man auf der Webseite der Westfälischen Nachrichten [4], sowie aber auch in einem offiziellen Polizeibericht[5] folgende Informationen:

48153 Münster (ots) – Am Samstagmorgen (18.4., 8:30 Uhr) spielte ein 4 jähriger Junge in Begleitung seiner Mutter auf einem Spielplatz an der Südstraße. Beim Buddeln im Sand zog er sich eine blutende Schnittverletzung am Arm zu, die von einer durchgebrochenen Rasierklinge stammt. Während sich die 28 jährige Mutter um ihren Sohn kümmerte, sackte das Kind zusammen. Der Junge hatte nach eigenen Angaben eine Tablette („weißes Bonbon“) auf der Rutsche gefunden und unbemerkt in den Mund gesteckt.

Das Kind musste im Clemenshospital ärztlich behandelt werden und kehrt heute zur Familie zurück.

Polizeibeamte sperrten den Spielplatz vorsorglich ab. Eine Freigabe des beliebten Spielplatzes erfolgt nach weiteren Untersuchungen der Stadt Münster frühestens am Montag.

Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen. Hinweise bitte an die Polizei Münster, Telefon 0251 275-0.

Hier gibt es also noch die Info, dass zusätzlich eine Rasierklinge im Spiel gewesen sein solle, sowie es sich um eine weiße Pille gehandelt haben solle. Nur vier Wochen später gibt es dazu einen Folgeartikel. Ebenso aus den Westfälischen Nachrichten erfährt man [6]:

Der HIV-Test nach der Spielplatz-Verletzung des fünfjährigen Felix ist bisher negativ.

[…]

„Es war wohl eine Beruhigungstablette“

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