Faktencheck: Das „GEZ-Urteil“ und die Brüder Kirchhof

Autor: Ralf Nowotny

Der Anteil der Menschen, die den Rundfunkbeitrag als zu hoch und ungerecht empfinden, liegt bei gefühlten 100 Prozent, wenn man nach Facebook-Beiträgen geht.

Und wie es so ist, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt: Man sucht sich einen Schuldigen, denn irgend etwas scheint ja nicht mit rechten Dingen zuzugehen!
Scheinbar sind diese Schuldigen nun gefunden, wenn man einem Sharepic auf Facebook glauben möchte. Es soll sich um die Brüder Kirchhof handeln, die angeblich bei dem Urteil von Mitte 2018 „gemeinsame Sache machten“.

MIMIKAMA
Screenshot, mimikama.org, Anfrage aus unserer Facebook-Community

Der Text auf dem Sharepic:

„Skandal-Urteil in Karlsruhe:
Richter ist der Bruder vom Rundfunkbeitrag-Erfinder!
Die Abweisung der Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat ein übles Geschmäckle. Das von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht.“

Bevor dieses Sharepic herumging, vermuteten bereits andere Seiten eine Zusammenarbeit der Brüder und sprachen von „Vetternwirtschaft & Korruption“.

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Der Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag existiert seit 2013 und beruht auf einem Gutachten von Paul Kirchhof aus dem Jahre 2010. Jenes Gutachten begründet, warum und wie die bis zum damaligen Zeitpunkt gültige GEZ reformiert werden kann.

Zur Erinnerung: Die GEZ-Gebühr wurde pro Empfangsgerät erhoben, der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt gezahlt.

Nun gab es schon damals Klagen gegen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, da zwar die meisten, aber eben nicht alle Haushalte einen Fernseher, ein Radio, einen PC oder ein Smartphone u.a. haben, mit denen man die Programme der Öffentlich-Rechtlichen empfangen kann. Umgangssprachlich wird deswegen oft von einer „Zwangsabgabe“ gesprochen, allerdings wird jener Begriff sogar vom Bundesfinanzministerium verwendet (Seite 10, linke Spalte, letzter Satz).

Nun kommt freilich noch ein weiterer Punkt hinzu, der bereits zu Klagen führte: Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in seiner grundsätzlichen Rechtmäßigkeit gehen an das Bundesverfassungsgericht. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist Ferdinand Kirchhof, und jener urteilte auch mit, wenn es um die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags geht.

Die Schlussfolgerung des Sharepics:

Paul Kirchhof gilt als „Erfinder“ des Rundfunkbeitrags. Sein Bruder Ferdinand ist Vizepräsident und Richter beim Bundesverfassungsgericht. Ergo wird da „Vetternwirtschaft“ betrieben und der eine Bruder „winkt“ den Beitrag, der auf dem Gutachten des anderen Bruders beruht, bei jeder Klage durch.

So einfach ist es jedoch nicht!

Es gab bereits mehrere Anträge, den Vizepräsidenten und Richter des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof aus den Verfahren auszuschließen. Die Begründung liegt auf der Hand: „Besorgnis der Befangenheit“. Oberflächlich betrachtet will ja der „Richter-Bruder“ dem „Gutachter-Bruder“ einen Gefallen tun, indem er den Rundfunkbeitrag immer abnickt.
Das Problem: Diese Verfahren bestehen nicht nur aus zwei Leuten!
Wir verdeutlichen euch das an einem Beispiel:

Screenshot: Bundesverfassungsgericht
Screenshot: Bundesverfassungsgericht

Hierbei ging es um das Urteil, welches besagt, dass ein Teil des Rundfunkbeitrags nicht rechtmäßig ist, nämlich jener Teil, der besagt, dass auch für Zweitwohnungen der Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.

Und wer hat nun jenen Teil des Rundfunkbeitrags als nicht rechtmäßig anerkannt? War das der Richter Ferdinand, der da jenen Teil des Gutachtens seines Bruder Paul widersprach?
Nein, es war der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Und jener Senat besteht nicht nur aus Ferdinand Kirchhof, sondern aus insgesamt acht Richtern und Richterinnen.

Screenshot: Bundesverfassungsgericht
Screenshot: Bundesverfassungsgericht

Wie man also sieht, wird so ein Urteil zu einem Achtel also auch von Ferdinand Kirchhof beschlossen, allerdings kann er da, auch wenn er Vizepräsident ist, keinen „Alleingang“ machen, wie es das Sharepic impliziert.

Vielleicht stecken aber alle unter einer Decke?

So mag sich nun mancher an dieser Stelle denken. Vielleicht hat ja Ferdinand den anderen Richtern gesagt: „Hört mal! Wir reden hier von was, was mein Bruder gemacht hat! Da seid ihr gefälligst alle dafür, habt ihr verstanden? Sonst gibt es keinen Weihnachtsbonus!
So oder so ähnlich kann man sich das überspitzt vorstellen.
Aber welchen Vorteil hätte denn der Bruder Paul, der Gutachter, davon, wenn der Rundfunkbeitrag so bleibt, wie er ist?

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Vorteil: Keiner!

Wie schon oben geschrieben, gab es bereits mehrere Beschwerden darüber, dass Ferdinand Kirchhof als Vizepräsident im Ersten Senat sitzt und somit über den Rundfunkbeitrag mitentscheiden darf. Und solche Beschwerden wurden nicht etwa müde abgewunken, sondern tatsächlich wurde auch darüber verhandelt. Es gibt darüber sogar einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes.

In jenem Beschluss vom 24. April 2018 geht es darum, ob Ferdinand Kirchhof aus den Beschlüssen über den Rundfunkbeitrag ausgeschlossen werden sollte. Auch dieses Urteil wurde vor dem Ersten Senat verhandelt, natürlich ohne den direkt Betroffenen Ferdinand Kirchhof.

Aus jenem Beschluss geht folgendes hervor:
Paul Kirchhof ist zwar mit Ferdinand Kirchhof im zweiten Grad verwandt, hat jedoch keinen direkten Bezug zum Gegenstand des Verfahrens (dem Rundfunkbeitrag). Sein Gutachten galt als Grundlage des jetzigen Rundfunkbeitrags, er formulierte diese Regelung aber nicht in seiner jetzigen Form. Wenn sich irgendwas an jenem Rundfunkbeitrag ändert, hat das für Paul Kirchhof weder Vor- noch Nachteile. Er bekommt ja keine „Tantiemen“ oder Ähnliches für jeden gezahlten Rundfunkbeitrag. Er bekommt auch keine Gehaltskürzung, wenn der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden würde.

Es macht also im Endeffekt überhaupt keinen Sinn, wenn Ferdinand Kirchhof allen anderen Richtern befiehlt, einer Regelung zuzustimmen, die aufgrund eines Gutachtens seines Bruders entstand. Paul Kirchhof gewinnt daran nichts. Mal abgesehen davon, dass das Urteil von Mitte 2018  ein gutes Beispiel ist: Schließlich wurde ja jene Regelung nun geändert, und das, obwohl Ferdinand Kirchhof beteiligt war.

Fazit

Ja, Paul und Ferdinand Kirchhof sind Brüder. Paul erstellte ein Gutachten, welches die Grundlage für den Rundfunkbeitrag darstellt, Ferdinand ist Richter am Bundesverfassungsgericht und Mitentscheider bei Urteilen über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.
Das war es aber auch schon. Der Richter-Bruder entscheidet nicht alleine, der Gutachter-Bruder hat keinerlei Vor- oder Nachteile davon, wie über den Rundfunkbeitrag entschieden wird.

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