Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ) von Brüdern durchgewunken?

Autor: Ralf Nowotny

Vor Kurzem wurde wieder einmal über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags entschieden.

Dabei fiel wohl jetzt erst auf, dass zwei der Beteiligten rund um die Beschlüsse miteinander verwandt sind. Sie sind Brüder.

Konkret geht es um Folgendes:

Der Rundfunkbeitrag exisitiert seit 2013 und beruht auf einem Gutachten von Paul Kirchhof aus dem Jahre 2010. Das Gutachten begründet, warum und wie die bis zum damaligen Zeitpunkt gültige GEZ reformiert werden kann.

Zur Erinnerung: Die GEZ-Gebühr wurde pro Empfangsgerät erhoben, der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt gezahlt.

Nun gab es schon damals Klagen gegen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, da zwar die meisten, aber eben nicht alle Haushalte einen Fernseher, ein Radio oder ein Smartphone haben, mit denen man die Programme der Öffentlich-Rechtlichen empfangen kann. Umgangssprachlich wird deswegen oft von einer „Zwangsabgabe“ gesprochen. Dieser Begriff wird allerdings sogar vom Bundesfinanzministerium verwendet (Seite 10, linke Spalte, letzter Satz).

Nun kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu: Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in seiner grundsätzlichen Rechtmäßigkeit gehen an das Bundesverfassungsgericht. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist Ferdinand Kirchhof, und der urteilt mit, wenn es um die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags geht.

Die Schlussfolgerung mancher Seiten:

Paul Kirchhof gilt als „Erfinder“ des Rundfunkbeitrags. Sein Bruder Ferdinand ist Vizepräsident und Richter beim Bundesverfassungsgericht. Ergo wird da „Vetternwirtschaft“ betrieben, und der eine Bruder „winkt“ den Beitrag, der auf dem Gutachten des anderen Bruders beruht, bei jeder Klage durch.

So einfach ist es jedoch nicht!

Liest man die Memes, die in kürzester Zeit aufgrund eines Artikels von „Journalistenwatch“ entstanden sind, könnte man meinen, dass das komplette Bundesverfassungsgericht nur aus den beiden Brüdern besteht. Hier mal zwei Beispiele:

Screenshots: Facebook
Screenshots: Facebook

Es gab bereits mehrere Anträge, den Vizepräsidenten und Richter des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof aus den Verfahren auszuschließen. Die Begründung liegt auf der Hand: „Besorgnis der Befangenheit“. Oberflächlich betrachtet will ja der „Richter-Bruder“ dem „Gutachter-Bruder“ einen Gefallen tun, indem er den Rundfunkbeitrag immer abnickt.
Das Problem: Diese Verfahren bestehen nicht nur aus zwei Personen!
Wir verdeutlichen Euch das an einem aktuellen Beispiel:

Screenshot: Bundesverfassungsgericht
Screenshot: Bundesverfassungsgericht

Hierbei ging es um das Urteil, welches besagt, dass ein Teil des Rundfunkbeitrags nicht rechtmäßig ist, nämlich der Teil, in dem es heißt, dass der Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnungen zu entrichten ist.

Und wer hat nun jenen Teil des Rundfunkbeitrags als nicht rechtmäßig anerkannt? War das der Richter Ferdinand, der da jenem Teil des Gutachtens seines Bruder Paul widersprach?
Nein, es war der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Und jener Senat besteht nicht nur aus Ferdinand Kirchhof, sondern aus insgesamt acht Richtern und Richterinnen.

Screenshot: Bundesverfassungsgericht
Screenshot: Bundesverfassungsgericht

Wie man sieht, wird so ein Urteil zu einem Achtel von Ferdinand Kirchhof beschlossen. Er kann auch als Vizepräsident keinen „Alleingang“ machen, wie es die obigen Memes implizieren.

Vielleicht stecken aber alle unter einer Decke?

So mag sich nun mancher an dieser Stelle denken. Vielleicht hat ja Ferdinand den anderen Richtern gesagt: „Hört mal! Wir reden hier von etwas, was mein Bruder gemacht hat! Da seid ihr gefälligst alle dafür, habt ihr verstanden? Sonst gibt es keinen Weihnachtsbonus!“
So oder so ähnlich könnte man sich das überspitzt vorstellen.
Aber welchen Vorteil hätte denn der Gutachter-Bruder Paul davon, wenn der Rundfunkbeitrag so bleibt, wie er ist?

Vorteil: Keiner!

Wie schon gesagt, gab es bereits mehrere Beschwerden darüber, dass Ferdinand Kirchhof als Vizepräsident im Ersten Senat sitzt und somit über den Rundfunkbeitrag mitentscheiden darf. Und solche Beschwerden wurden nicht etwa müde abgewunken, es wurde tatsächlich  darüber verhandelt. Es gibt sogar einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes.

In jenem aktuellen Beschluss vom 24. April 2018 geht es darum, ob Ferdinand Kirchhof aus den Beschlüssen über den Rundfunkbeitrag ausgeschlossen werden sollte. Auch dieses Urteil wurde vor dem Ersten Senat verhandelt – natürlich ohne den direkt Betroffenen Ferdinand Kirchhof.

Aus jenem Beschluss geht folgendes hervor:
Paul Kirchhof ist zwar mit Ferdinand Kirchhof im zweiten Grad verwandt, hat jedoch keinen direkten Bezug zum Gegenstand des Verfahrens (dem Rundfunkbeitrag). Sein Gutachten galt als Grundlage des jetzigen Rundfunkbeitrags, er formulierte diese Regelung aber nicht in ihrer jetzigen Form. Wenn sich irgendwas am Rundfunkbeitrag ändert, hat das für Paul Kirchhof weder Vor- noch Nachteile. Er bekommt ja keine „Tantiemen“ oder Ähnliches für jeden gezahlten Rundfunkbeitrag. Er bekommt auch keine Gehaltskürzung, wenn der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden würde.

Es ergäbe also im Endeffekt überhaupt keinen Sinn, wenn Ferdinand Kirchhof allen anderen Richtern befehlen würde, einer Regelung zuzustimmen, die aufgrund eines Gutachtens seines Bruders entstand. Paul Kirchhof hätte nichts davon. Mal abgesehen davon, dass das aktuelle Urteil ein gutes Beispiel ist: Schließlich wurde jene Regelung ja nun geändert, und das, obwohl Ferdinand Kirchhof beteiligt war.

Fazit

Ja, Paul und Ferdinand Kirchhof sind Brüder. Paul erstellte ein Gutachten, das die Grundlage für den Rundfunkbeitrag darstellt. Ferdinand ist Richter am Bundesverfassungsgericht und Mitentscheider bei Urteilen über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.
Das war es aber auch schon. Der Richter-Bruder entscheidet nicht alleine, und der Gutachter-Bruder hat keinerlei Vor- oder Nachteile davon, wie über den Rundfunkbeitrag entschieden wird.

 

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