Gesundheitsbestätigung fehlt: Entzug der Kinder möglich? Stimmt das?

Autor: Andre Wolf

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Gesundheitsbestätigung
Gesundheitsbestätigung

Ein Brief aus Sachsen, bzw. eine mögliche Interpretation des Briefes erschüttert viele Menschen auf Social Media: Ohne Gesundheitsbestätigung können Kinder entzogen werden?

In Sachsen sollen Eltern ab dem 25. Mai 2020 schulpflichtigen Kindern tagesaktuell eine unterschriebene Gesundheitsbestätigung zur Schule mitgeben.

Die Informationen dazu, bzw. der Brief sind kein Fake. In Sachsen gibt es tatsächlich einen Maßnahmenkatalog zur vorsorglichen Eindämmung des Coronavirus, der Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern betrifft.

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Ein Punkt darin ist die unterschriebene Gesundheitsbestätigung, die bereits vor Inkrafttreten auf Social Media und einzelnen Blogs für Unruhe gesorgt hat. Speziell geht es da um eine Formulierung in einem Brief, diese lautet:

Ab dem 25. Mai 2020 darf die Schule kein Kind ohne eine tagesaktuell unterschriebene Gesundheitsbestätigung aufnehmen. Sie als Eltern sind verpflichtet, ihr Kind umgehend von der Schule abzuholen, wenn ihre Unterschrift für den konkreten Tag fehlt. Sofern Sie dem nicht nachkommen, ist die Schule in letzter Konsequenz verpflichtet, das Ordnungsamt einzuschalten – bis hin zu einer Inobhutnahme Ihres Kindes.

Gesundheitsbestätigung
Gesundheitsbestätigung

Es ist dieser letzte Satz, der (da in Sachsen verfasst) von vielen Menschen auf Social Media in Kindesentführungen und Zwangsadoptionen in der DDR interpretiert wird.

Zwangsadoptionen in der DDR

Über Zwangsadoptionen in der DDR gibt es eine Vielzahl von Medienberichten, so dass wir an dieser Stelle lediglich auf einzelne Inhalte zur weiterführenden Information verweisen. Auf der Webseite des Deutschlandfunks liest man dazu:

Mehreren hundert Frauen und Männern wurden in der DDR die Kinder weggenommen: weil sie als „Staatsfeinde“ galten, als arbeitsscheu oder weil ihre Lebensweise dem SED-Regime nicht passte.

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Weitere Quellen:

Gesundheitsbestätigung: Zwangsadoption

Eine der auf Social Media findbaren Interpretation zur Gesundheitsbestätigung liegt nun darin, dass eine mögliche Zwangsentführung mit anschließender Adoption des Kindes als eine Willkürmaßnahme des Staates in der Beschreibung gesehen wird. Speziell der Teilsatz „bis hin zu einer Inobhutnahme Ihres Kindes“ dient dazu als Interpretationsbasis.

Dieser Satz in Bezug auf der Interpretationsmöglichkeit zur Zwangsadoption hat an mehreren Stellen Kritik hervorgerufen, zu denen es auch Medienberichte gibt (siehe hier oder hier). Man liest darin beispielsweise:

Eltern von Kita-Kindern und Grundschülern müssen seit diesem Montag Auskunft über den Gesundheitszustand des Haushaltes machen. Wer das vergisst, muss mit drastischen Folgen rechnen.

Gesundheitsbestätigung entschärft

Die Kritik an der Gesundheitsbestätigung, bzw. an der Formulierung der Inobhutnahme ist tatsächlich vor Inkrafttreten der Maßnahmen angekommen.

Nach Angaben von Medienberichten sei der Begriff „Inobhutnahme“ eine unglückliche Wortwahl gewesen. So liest man:

Auf Nachfrage von RTL bestätigt das Kultusministerium, dass die Formulierung in „Inobhutnahme“ unglücklich gewählt gewesen und zu Irritation geführt habe. Gemeint sei damit zeitweises Separieren in etwa anderen Kita-Räumlichkeiten gemeint.

Tatsächlich wurde der Text am 20. Mai 2020 geändert, auf der FAQ-Webseite über die Gesundheitsbestätigung des Bundeslandes Sachsen findet man entsprechende Anmerkungen „Aktualisiert am 20. Mai 2020″. Eine Inobhutnahme ist darin nicht mehr festgehalten, eine mögliche Einschaltung des Jugendamtes als letzte Konsequenz vermerkt. Der MDR beschreibt diese Änderung in seinem Corona-Ticker:

Das sächsische Kultusministerium hat das Formular korrigiert, auf dem Eltern von Grundschülern die Gesundheit ihrer Kinder bescheinigen sollten. Demnach müssen Eltern nur noch bestätigen, dass niemand in der Familie Corona-Symptome wie Husten, Schnupfen und Fieber hat. Und das nach bestem Wissen und Gewissen, sagte Ministeriumssprecher Dirk Reelfs. Eine Haftung sei damit nicht verbunden.

In den alten Formulare (sic) sollten die Eltern zusätzlich unterschreiben, dass kein Familienmitglied in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte. Das hätten Eltern, die in medizinischen Berufen arbeiten, darunter Krankenschwestern und Rettungssanitäter, nicht bestätigen können, so der Sprecher. Vor allem der Landeselternrat hatte das alte Formular als rechtlich fragwürdig kritisiert.

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