Gericht verurteilt fünf Mädchen aus Tübingen nach gefilmter Prügelattacke! (Update)

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Autor: Tom Wannenmacher

Am 20.11.2014 haben wir über ein Video berichtet, indem ein Mädchen brutal zusammengeschlagen wurde.

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Bereits im November 2014 wurde gehetzt was das Zeug hält.

April 2015: Erneut macht das Video die Runde auf Facebook. Ausgelöst wurde dies, da erneut viele User das Video, das bereits im November 2014 hochgeladen wurde, erneut kommentieren! Durch das erneute kommentieren, nimmt der Beitrag  im Moment wieder an Fahrt auf und so wie auch damals wird wieder gehetzt.

Unter dem Titel “Hurentöchter, teilt das video um die täter zu finden-.-“ ist das Video NOCH IMMER auf Facebook zu finden und über 907.000 x wurde das Video bereits aufgerufen!

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Die Polizei selbst hatte nach dem Vorfall an die User sozialer Medien appelliert, das Video nicht weiterzuverbreiten.

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NOCHMALS DER HINWEIS!

Die Polizei verurteilt die Aufrufe zur Selbstjustiz scharf: „Das ist genau so wenig zu tolerieren wie die Tat selbst“, sagte Polizeisprecherin Kopp. Man werde gegebenenfalls wegen Bedrohung ermitteln. Staatsanwaltschafts-Sprecher Stengel geht davon aus, dass auch eine Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Aufruf zu Straftaten in Betracht kommt: „Wenn einer im Internet sagt, ,Die bring‘ ich um‘, da sehen wir den Anfangsverdacht einer Straftat.“ Darauf stehe Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

 


MÄRZ 2015: Gericht verurteilt fünf Mädchen nach gefilmter Prügelattacke!

Tübingen (dpa) – Mehrere Mädchen verprügeln eine Schülerin, filmen ihre Tat und stellen das Video ins Internet – dafür hat das Amtsgericht Tübingen fünf Teenager verurteilt.

Gegen zwei 14-jährige Mädchen verhängte der Richter unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung Haftstrafen von je einem halben Jahr auf Bewährung, einwöchigem Arrest sowie 80 Sozialstunden.

Drei weitere Mädchen müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Der Hintergrund der Tat auf einem Spielplatz im November ist weiterhin unklar.

Angeklagt waren sieben Jungen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Nicht alle hatten die 13-Jährige geschlagen: Drei Angeklagte hatten die Prügelattacke per Handy aufgenommen. Drei andere seien «Teil einer Drohkulisse» gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Ein Mädchen war zum Zeitpunkt der Attacke nicht strafmündig.

Neben den zwei verurteilten Schlägerinnen fielen Urteile gegen zwei weitere 14-Jährige und eine 15-Jährige wegen Beihilfe zur Körperverletzung. Den Mädchen wurden Sozialstunden auferlegt. Das Verfahren gegen die zwei Jungen wurde gegen die Auflage von jeweils 30 Arbeitsstunden eingestellt.

Die Clique hatte die 13-Jährige auf dem Spielplatz nahe einer Tübinger Schule umstellt. Dann schlugen drei Mädchen abwechselnd zu, während andere ihre Handys zückten. Das Video landete im Internet, wo es sich schnell verbreitete. Das brutale Vorgehen der Mädchen löste Entsetzen und Gewaltaufrufe gegen die Schlägerinnen aus.

Quelle: dpa

 


Der o.a. Statusbeitrag auf Facebook stellt ganz klar, einen PRIVATEN FAHNDUNGSAUFRUF dar!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln!

Wir warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

AUSZUG VON GGR-RECHTSANWÄLTE

Kann man solche privaten Fahndungsaufrufe bedenkenlos teilen, verlinken oder kopieren und selbst veröffentlichen?

Nein, man sollte davon die Finger lassen! Auch derjenige, der solche privaten Fahndungsaufrufe teilt, verlinkt oder kopiert und selbst veröffentlicht kann sich ebenfalls strafbar machen – hier kommt insbesondere der Tatbestand der Üblen Nachrede in Frage – und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzen. Auch in diesem Fall drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.

Auch diejenigen, die bspw. über Facebook solche Fahndungsaufrufe kommentieren, sollten sich in ihrer Wortwahl beherrschen, da solche Kommentare häufig nur vor Beleidigungen strotzen.

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