Gericht fordert Löschung von erfundenem Schulz-Zitat

Autor: Kathrin Helmreich

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Sieh mal einer an – das war ja fast schon wie vorausgesagt!

Laut “Spiegel” und “RP-Online” droht der Jungen Union Bayern ein hohes Ordnungsgeld, sollte sie die erfundene Nachricht des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz nicht löschen.

Zur Erinnerung, worum es ging: Am 10. Juli veröffentlichte die Junge Union Bayern auf ihrer Facebookseite einen Beitrag über Martin Schulz.

Zu sehen waren zwei Twitter-Nachrichten. Zum einen eine echte von Schulz, zum anderen eine erfundene, gleich darunter.

Nur bei genauem Hinschauen bemerkte man, dass der zweite Tweet nicht von Martin Schulz selbst stammte, da diese Nachricht unter dem Kontonamen “@therealMartinSchulz” erschien, jedoch mit einem identischen Profilbild.

Die JU Bayern hatte diese zweite Nachricht offenbar selbst gestaltet mit dem Hinweis, dass sich der SPD-Kanzlerkandidat zwar öffentlich von Linksextremen distanziere, in Wirklichkeit aber mit ihren politischen Vertretern zusammenarbeiten wolle.

Den Vorwurf, die JU Bayern würde Fake-News veröffentlichen, wies man seinerzeit zurück, da laut JU-Sprecher „der Account ausreichend gekennzeichnet war“.

“Ausreichend gekennzeichnet” als was?

Man könne jetzt sagen: Ha! Wir haben es euch doch gesagt! Und wisst ihr was, das sagen wir auch!

Wir haben es doch gesagt!

Bereits in dem Artikel “Wenn das der Wahlkampf wird, na dann gute Nacht.” haben wir deutlich angemerkt, dass die vermeintliche “Satire” bei weitem nicht für alle zweifelsfrei zu erkennen sei.

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Quelle: Facebook / Screenshot Mimikama

Von der Optik her lässt sich wirklich schwer erkennen, dass die zweite Nachricht Satire sein soll. Auch dass der Tweet mehr als 140 Zeichen hat (Twitter-Nutzer wissen, dass es eine Maximallänge von 140 Zeichen gibt), ist ein sehr subtiler Hinweis, dass dieses Zitat nicht echt ist.

Noch die Anmerkung: Wir haben dieses Verhalten nicht allein der JU zur Last gelegt, sondern auch den Grünen, die mit #lindnersprueche eine recht ähnliche Suggestivaktion mit Hilfe von gefälschten Wahlplakaten durchführten.

Zu dieser Einschätzung ist wohl auch das Landesgericht Hamburg gekommen.

Löschung oder Ordnungsgeld

Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen die CSU als Mutterorganisation der bayerischen JU.

Die JU Bayern muss den erfundenen Tweet löschen, ansonsten drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Laut Medienberichten hat sich die JU Bayern dazu entschlossen, Dienstagabend den Beitrag auf Facebook kommentarlos zu löschen.

Fazit:

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil erklärte gegenüber dem SPIEGEL:

“ … Gleichzeitig ist die einstweilige Verfügung ein Zeichen dafür, dass wir uns intensiver mit dem Komplex der Fake News auseinandersetzen müssen.“

Und wir denken auch, dass wir völlig richtig liegen, wenn wir sagen:

“Wählerinnen und Wähler sind schon irritiert genug von der Vielfalt an Fakemeldungen, der Angst vor manipulativen Fälschungen und nicht zuletzt der Frage, was denn nun auf dem Informationsmarkt der sozialen Netzwerke glaubwürdig ist.”

“Wenn dann nun Parteien sich als zynische Satireportale darstellen, ohne dass die deutlich wird, halte ich das Chaos für komplett. Was sich hier als Vorzeichen für einen Wahlkampf präsentiert halte ich für beängstigend. Beängstigend und dumm.”

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