Vorsicht vor Geldwäsche-Jobangeboten im Internet

Autor: Tom Wannenmacher

Werden Sie kein Finanzagent – Polizei und Europol informieren!

Im Internet kursieren unseriöse Jobangebote, welche einen schnellen und hohen Nebenverdienst bei einfacher Arbeit versprechen. Doch Vorsicht! Wer hier antwortet und den Job annimmt, kann schnell zum sogenannten Finanz- oder Warenagenten und somit für Geldwäsche missbraucht werden.
Hinzu kommt die Gefahr, dass die übermittelten Bewerbungsunterlagen für weitere Betrügereien im Netz benutzt werden. So können gescannte Personalausweise für Immobilien- oder Kfz-Betrug in entsprechenden Verkaufsbörsen als Beweis der Seriosität von den Tätern verwendet werden.
Die Strafverfolgungsbehörden haben Finanzagenten zunehmend im Fokus und verfolgen diese Straftaten auch grenzübergreifend europaweit. Neben der strafrechtlichen Verfolgung ist auch mit zivilrechtlichen Forderungen zu rechnen.
Eine typische Mail, die aktuell massenhaft im Umlauf ist, lautet:

„Sehr geehrte(r) XXXX XXXXXX,
unser Unternehmen ist eine neuartige und wachstumsstarke Firma, die einen hohen Lohn und viele Vorteile für die Mitarbeiter bietet. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Steueroptimierung und Trading mit Coins. Jedermann kann bei uns ohne Einarbeitung gleich anfangen Geld zu verdienen. Unser Unternehmen bietet Ihnen einen attraktiven Zusatzverdienst bis zu 3700 Euro im Monat an, bei nur wenigen Stunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit ist flexibel und kann Ihren Anforderungen angepasst werden. Der Arbeitnehmer hat keine Ausgaben und muss keine besonderen Fähigkeiten haben. Ihre Aufgabe ist es die Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür überweisen wir Ihnen im Voraus und Ihren Verdienst von 20 Prozent behalten Sie gleich ein. Wenn Sie Interesse haben, möchten wir Sie kennenlernen. Hierfür senden Sie uns eine Email an: j_stubb@xxxxx  Mit freundlichen Grüßen Meier GmbH Persönlich an: XXXXX“

Diese Mail dient nur als Beispiel. Es kursieren diverse Variationen, die sich nur in geringen Teilen unterscheiden. Damit sich die angeschriebene Person auch tatsächlich angesprochen fühlt, fügen die Täter die echten Namen und postalischen Anschriften mit telefonischer Erreichbarkeit der Empfänger in die Mail ein.

Über das Zahlungsmittel Bitcoin wird hier versucht, das Geld, welches von zuvor z.B. missbräuchlich verwendeten Onlinebanking-Accounts oder aus Fakeshops stammt, zu waschen. Die Täter geben als Empfängerkonto das Bankkonto der nun neu geworbenen „Mitarbeiter“ an. Dann soll dieser Mitarbeiter das Geld in Bitcoins umwandeln und diese an die „Firma“ übermitteln. Das Geld wurde somit durch den Jobsuchenden gewaschen! Die Spur bei den polizeilichen Ermittlungen führt dann auch genau zu dieser Person, die dadurch strafrechtlich belangt werden kann. Die Täter dagegen verbleiben nahezu anonym und das Geld ist weg.
Hinweis: Sollten Sie bereits ein solches Jobangebot angenommen haben, dann wenden Sie sich bitte sofort an Ihre örtliche Polizei! Sollte bereits auf diese Weise Geld bei Ihnen eingegangen sein, so informieren Sie auch unverzüglich Ihre Bank. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Bank Ihr Konto sperrt und übliche Zahlungen Ihrerseits nicht mehr durchgeführt werden können.
Gemäß § 261 Absatz 9 StGB wird wegen Geldwäsche unter anderem nicht bestraft, wer die Tat – zu einem Zeitpunkt, wo die Tat noch nicht entdeckt war – freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt, so dass das Geld noch gesichert werden kann.
Informationsmaterial finden Sie in den anliegenden Broschüren von Europol und in den Informationen hier im Ratgeber.

Video: Polizei Niedersachsen warnt vor unseriösen Jobangeboten


Quelle: Polizei-Prävention

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