Die Rechtskräftigkeit der „gelben Briefe“

Autor: Ralf Nowotny

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So manch einer hat ihn schon im Briefkasten gehabt: einen „gelben Brief“, also ein Schreiben in einem gelben Briefumschlag, der nichts Gutes verheißt. Eine Zahlung steht an, und dies mit Nachdruck. Doch angeblich sollen diese Briefe gar nicht rechtskräftig sein! Wir blicken auf die Rechtslage…

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Eine Seite namens „Verband deutscher Rechtssachverständiger“ leitet einen Artikel über jene Briefe folgendermaßen ein:

„Gelbe Briefe rechtskräftig? – Niemals!
Es gibt mal wieder was aus dem BRD-Kasperletheater. Fast Jeder weiß, daß das, was uns hier vorgespielt wird, ein einziges Kasperletheater ist und jeglichem Recht(s)verständnis, was auch noch dazu rechtlich belegt werden kann, widerspricht. Aber das ist ja nicht neu.“

Der Artikel ergießt sich weiter in polemischen Formulierungen wie „Abzockvolk“, „BRD-Sumpf“ und „Lumpenpack“, bevor es zum Eingemachten kommt, nämlich warum jene unangenehmen Schreiben denn nun nicht rechtskräftig sein sollen.

Bevor wir uns den Begründungen widmen, sollten wir aber erst einmal einen Blick auf die Quelle des Artikels werfen, um die weiteren Ausführungen verstehen zu können.

Verband deutscher Rechtssachverständiger – deutscher als deutsch?

Der Titel jener Seite klingt seriös. Augenscheinlich handelt es sich um einen Zusammenschluss von Anwälten und anderen Rechtssachverständigen, die sicherlich ihr Handwerk verstehen… sollte man meinen.
Fangen wir beim Titelbild an, welches scheinbar die sympathisch-lächelnden Mitarbeiter dieses Verbandes zeigt:
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Solchen Leuten muss man doch einfach vertrauen, oder?
Dem würden wir auch zustimmen… jedoch handelt es sich mitnichten um Mitarbeiter des „VdR3, sondern um ein Shutterstock-Photo:
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„Nun gut“, mag man sagen, „dann waren die Mitarbeiter einfach nicht fotogen genug oder für ein Gruppenfoto zu haben“. Macht ja auch nichts, ist auch nicht verwerflich. Wenden wir uns lieber mal dem Impressum zu, da wird es schon interessanter:
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Die Verbandsleitung hat ein Mensch (Überraschung!) namens Ralf Berthold Mauring.
Dieer Herr ist beileibe kein Unbekannter, zumindest nicht bei der Polizei. Die beschlagnahmte nämlich im November 2016 seinen Computer, was zu einem Aufschrei auf diversen Seiten führte:
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Wer den obigen Screenshot aufmerksam liest, wird wissen, wie der Hase läuft: Schlagwörter wie „BRD Personal“, „Weltgeldbetrug“ und „RuStAg Besatzung“ zeigen uns, in welcher Gedankenwelt Mauring und seine Genossen leben: Es sind „Reichsbürger“ (wobei Mauring dies auf seiner Seite umkehrt: alle mit einem deutschen Personalausweis sind für ihn Reichsbürger, er aber nicht).
Wenn wir weiter durchs Impressum scrollen, sehen wir, dass wir eigentlich gar nicht über diese Seite berichten dürften. Dort wird nämlich Personen, die dem „Betreiber des Internet- und Medienangebots nicht freundlich gesonnen sind“, virtuelles Hausverbot erteilt, die Auswertung der Texte des Blogs wird ebenfalls verboten. Zusätzlich werden die Schuldigen auch noch „privat haftbar gemacht“. Der Autor dieses Artikels zittert jetzt schon.

Eine Zwischenbilanz

Bei dem Betreiber der Seite handelt es sich um eine Person, die der sogenannten „Reichsbürgerszene“ angehört, welche die Bundesrepublik Deutschland für ein besetztes Land halten und hiesige Gesetze und Behörden nicht anerkennen.
Dies ist nun im Hinterkopf zu behalten, denn die Begründungen, warum denn nun die gelben Briefe nicht rechtskräftig sind, stützen sich einzig und allein auf genau diese Rechtswahrnehmung. Paradoxerweise werden diese Begründungen aber teilweise auch noch durch aktuelle Gesetze augenscheinlich gestützt, obwohl die ja angeblich gar nicht gültig sind.
Wir werden aber im Verlauf des Artikels noch aufzeigen, wie sehr diese Gesetze missverstanden oder gar nicht beachtet werden.

Begründung 1 – Die Zustellung

„Der gelbe Brief wird meist gleich in den Briefkasten geworfen, weil die Überbringer sich inzwischen der verbalen Kommunikation mit den Empfängern entziehen wollen. Die wissen inzwischen genau, daß sie nicht amtlich (hoheitlich) agieren dürfen, auch wenn ihnen vom Arbeitgeber bestimmt das Gegenteil eingeredet wird (Das System muß ja erhalten werden).”
Wenn eine amtliche Zustellung (von mir aus können die das auch Förmliche Zustellung nennen) aber, ohne persönliche Übergabe mit Unterschrift des Empfängers, gleich in den Briefkasten geworfen wird, dann ist das rechtswidrig. Keiner kann dann nachweisen, daß der gelbe Brief zugegangen ist (und wir unterscheiden hier auch grundsätzlich Zustellung und Zugang), weil nur die Unterschrift das beweisen kann.“

Die tl;dr Version: Ein gelber Brief muss persönlich übergeben werden, sonst sei er nicht rechtskräftig zugestellt.

Falsch!

Da haben die „Rechtssachverständigen“ anscheinend die Zivilprozessordnung (ZPO) nicht wirklich aufmerksam gelesen. So steht in § 177 ZPO:

„Das Schriftstück kann der Person, der zugestellt werden soll, an jedem Ort übergeben werden, an dem sie angetroffen wird.“

Achtung: kann, nicht muss! Genauer heißt es nämlich in § 180 ZPO:

„Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 [Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen] nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten (…) eingelegt werden. (…) Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.“

Es ist also rechtlich in Ordnung, wenn ein solcher Brief im Briefkasten landet.

Begründung 2 – Der Zusteller

„Weder die Deutsche Post, noch weitere, wie es in der ZPO heißt: beliehene Unternehmen, haben Hoheitsrecht, was sie haben müßten, um amtliche Zustellungen machen zu dürfen.“

Falsch!
So heißt es in § 168 (1) ZPO:

„[Die Geschäftsstelle] kann einen nach § 33 Abs. 1 des Postgesetzes beliehenen Unternehmer (Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen.“

Begründung 3 – Es gibt keine Beamten

„Niemand hat hier Hoheitsrecht und sowohl die Post, als auch die beliehenen Unternehmen sind eben nur Firmen, keine Behörden, und sie haben auch keine wirklichen Beamten. Es fehlt also das Hoheitsrecht.
Und wenn es heißt: Beamte/r i.S. (im Sinne) des Beamtengesetzes – alles Bullshit! – in welchem Sinne? Es gibt keine rechtskräftigen Beamten in diesem Land, Basta! Und deshalb gibt es auch keine amtliche Zustellung, denn die muß von einem rechtskräftigen Beamten gemacht werden.“

tl;dr Version: Da es Beamte nicht gibt, gibt es auch keine Zustellung.

Falsch!

Klang alles vorher noch nach einem halbherzigen Versuch, seriös zu klingen, taucht der Artikel nun endgültig in die kruden Begründungen der Reichsbürgerbewegung ein.
Nun ja, wollen wir den Sachverhalt mal weiter aufklären:
Reichsbürger berufen sich immer wieder auf ein Urteil des Verfassungsgerichtes vom 17. Dezember 1953, wonach sämtliche existierenden Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 erloschen sind. Nun wird aber weiter gesponnen, dass die Bundesrepublik ja nur eine Verwaltung nach Artikel 48 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) ist und bis zu einem Friedensvertrag könne es keine Beamten geben. So könne zwar ein Staat Beamte haben, eine Verwaltung aber nur Arbeitsverhältnisse.
Nun wurden zwar nach 1945 die Beamtenverhältnisse neu begründet, was Reichsbürger aber nicht gelten lassen. Auch wenn sie noch so sehr auf Artikel 48 HLKO pochen, es steht dort nichts davon, dass ein besetztes Land keine Beamte haben dürfe (mal ganz abgesehen davon, dass Deutschland gar nicht mehr besetzt ist).

Fazit

Ein „Verband deutscher Rechtssachverständiger“ entpuppt sich als ein Haufen „Reichsbürger“, die mit Polemik und Halbwissen versuchen, rechtlich zu begründen, warum die „Gelben Briefe“ nicht rechtskräftig seien… und scheitern damit kläglich. Keines ihrer Argumente ist auch nur im Entferntesten haltbar. Klar, Zustellung muss natürlich auch zwingend über eine ladungsfähige Adresse erfolgen.
Rechtsanwalt Jun von JunIT | Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht sieht in dieser Thesenführung ebenfalls wenig Sinn:

„Wer das Rechtssystem der BRD grundsätzlich in Frage stellt, muss sich auch nicht anstrengen, juristisch stringent zu argumentieren. Daher ist es den Autoren sicherlich egal, dass die Argumente Unsinn sind.“

Dem können wir uns nur anschließen.

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