Gefälschte Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin unterwegs

Autor: Tom Wannenmacher

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Unbekannte schreiben im Namen der Staatsanwaltschaft Berlin und fordern Tausende Euro. Auf die Briefe sollten Sie nicht reagieren. Das Wichtigste in Kürze: Es sind gefälschte Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin unterwegs, die vor allem ältere Verbraucher bekommen – in mehreren Bundesländern. Auch wenn mit einer Haftstrafe gedroht wird: Rufen Sie nicht die angegebene Telefonnummer an und die Würzburger Polizei ermittelt bereits wegen des Schreibens.
Zahlreiche, vornehmlich ältere Verbraucher haben in den letzten Tagen ein merkwürdiges, aber auch beunruhigendes Schreiben im Briefkasten gefunden.
Hierbei geht es um einen vermeintlichen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin. Der Adressat möge entweder eine offene Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro begleichen oder stattdessen eine Erzwingungshaftstrafe von 620 Tagen antreten.

„Dieses Schreiben ist eine – wenn auch relativ gut gemachte – Fälschung“, so Dr. Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, bei der die Masche aufgefallen ist. Bis auf wenige Details unterscheiden sich diese Fälschungen kaum von den echten Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Berlin.
http://www.polizei.bayern.de/content/2/6/5/3/3/4/haftbefehl_TSXGb.jpg
Die genauen Hintergründe, insbesondere welche Ziele die Täter mit diesen laut Polizei „täuschend echt gefälschten Haftbefehlen“ verfolgen, sind momentan Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen, die unter anderem auch die Würzburger Polizei führt. Entgegen der Erwartung finden sich in den Schriftstücken keine Überweisungsdaten und die angegebene Telefonnummer führt zu einem Faxgerät.
Auf keinen Fall sollten Sie diese Telefonnummer anrufen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dann durch einen technischen Trick hohe Kosten entstehen könnten.

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