Irreführende Angebote zu Führungszeugnissen und Strafregisterauszügen
Diverse Online-Angebote bieten E-Books an, die allerdings nur Anleitungen sind und keine amtlichen Dokumente beinhalten.
So berichtet „Watchlist Internet„, dass auf leumundszeugnis.at, strafregisterauszug.at, fuehrungszeugnis.at und amtsweg.info Konsument/innen Online-Wegweiser bzw. E-Books erwerben können, die beschreiben, wie gewisse Anträge bei den zuständigen Ämtern online gestellt werden können. Für zahlreiche Interessent/innen ist aber nicht klar erkennbar, dass nur Anleitungen und nicht die amtlichen Dokumente selbst angeboten werden.
Leumundszeugnis.at, strafregisterauszug.at und amtsweg.info vertreiben Anleitungen zur Beantragung von Leumundszeugnis, Strafregisterauszug und Führungszeugnis. Die Websites, Produktbeschreibungen und der Checkout-Prozess sind allerdings teils konsument/innenfeindlich gestaltet.
Unklare Beschreibung
In den Produktbeschreibungen wird zwar erwähnt, dass es sich lediglich um eine Anleitung beziehungsweise einen Online-Wegweiser zur Beantragung der Zeugnisse und Auszüge handelt. Gleichzeitig sind aber auch Textstellen zu finden, die darauf hindeuten, dass die Dokumente selbst beantragt werden können oder zumindest gewissen Interpretationsspielraum offenlassen.
„Leumundszeugnis / Strafregisterbescheinigung online beantragen, ohne Wartezeit auf dem Amt – bequem von zu Hause online anfordern mit unserer Anleitung.“
Aus dieser Textstelle in Verbindung mit dem Bestellbutton geht beispielsweise nicht zwingend hervor, dass nur die Anleitung und nicht das Leumundszeugnis erworben wird. Klarer und konsument/innenfreundlicher wäre beispielsweise ein Button mit der Aufschrift „Anleitung jetzt online bestellen“ oder ähnlich.
Buttonlösung nicht korrekt umgesetzt
Für das Entstehen von Online-Verträgen gelten strenge Richtlinien. So ist insbesondere auf der letzten Seite im Bestellprozess die sogenannte Buttonlösung einzuhalten. Diese besagt unter anderem, wie der Bestellbutton beschriftet werden muss oder wo die Informationen zur Bestellung aufgelistet werden müssen. Die Buttonlösung ist hier nicht einwandfrei umgesetzt. Dies gilt insbesondere bei der Auswahl der Zahlungsarten Sofortüberweisung und PayPal.
Verträge womöglich ungültig
Aufgrund der genannten Tatsachen besteht unter Umständen die Möglichkeit zur Rückabwicklung von Verträgen. In den zivilrechtlichen Regeln zu Irrtum und List ist nämlich festgehalten, dass ein durch Anbieter/innen veranlasster Irrtum bei Kund/innen zu einer Vertragsanfechtung berechtigt.
Hilfe für Betroffene
Kund/innen der Websites können sich für Beratung in ihrem konkreten Fall an den Internet Ombudsmann wenden und unter www.ombudsmann.at eine kostenlose Beschwerde eingeben. Der Internet Ombudsmann ist eine nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz staatlich anerkannte Schlichtungsstelle für Streitigkeiten rund um online abgeschlossene Verträge.
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