Braucht man hierzulande weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis?

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Autor: Tom Wannenmacher

Und wieder erreichen uns Anfragen zu dem Thema: Führerschein- und Fahrerlaubnis.

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In einem Statusbeitrag steht: “Äußerst wissenswert: Man braucht hierzulande weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis”

Stimmt das?

Vorweg: Heisse Luft. Deren „kalte Fakten“ zerschmelzen also in der wärmenden Sonne der Ernüchterung.

Es wird immer noch jeder einen Führerschein machen müssen, der ein Fahrzeug führen möchte, und die Straßen bleiben sicherer, weil sich nun kein 8jähriger einfach so an’s Steuer setzen darf, um in die Schule zu brettern.

Ist dem wirklich so? Oder wird da mal wieder Unsinn verbreitet?

Gehen wir der Sache mal auf den Grund! Wir klicken den Artikel an und werden schon einmal richtig angeheizt:

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„Was wir mit diesem Artikel mitzuteilen haben, wird die meisten Leserinnen und Leser wohl mal wieder völlig umhauen, dennoch sind ´s (wie immer) die kalten Fakten.“

Hui, Fakten. Wir lieben Fakten!

Auch kalte Fakten. Und wenn es dann auch noch korrekte Fakten sind, freuen wir uns umso mehr. Dann gehen wir doch mal über zum Faktencheck:

Wenn man die neueste StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) betrachtet, also nicht die von 1937, sondern vom 26.04.2012, dann stellt man fest, dass die Paragrafen 1 bis 15 weggefallen sind. Durch die Aufhebung der Paragrafen 1 bis 15 der StVZO ist die ganze Zulassungspflicht: Führerscheine, Fahrerlaubnis (man kann es gern selbst nachlesen) einfach weggefallen“

Unser Faktometer sagt: Stimmt… ehm… nicht so ganz.

Ja, tatsächlich gibt es die § 1-15 der StVZO nicht mehr, wobei insbesondere in § 2 StVZO definiert war, wer alles einen Führerschein erwerben und besitzen darf.

Fällt dadurch also die Zulassungspflicht weg, wie dort so kühn behauptet wird? Haben die tapferen Herren eine Gesetzeslücke gefunden?

Nein, da müssen wir alle Lappenlosen gleich mal enttäuschen. Am 1. Januar 1999 wurden diese Paragraphen nämlich durch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgehoben und ersetzt. Wir gehen auch gleich darauf ein, versprochen!

Auch § 69 StVZO ist weggefallen. In Jenem war geregelt, dass die StvZO für den „gesamten Straßenverkehr“ gelte.

Bedeutet das nun also, dass nicht mal feststand, auf welchen Straßen jene Vorschriften gelten? So zumindest möchte der Artikel es suggerieren, mit „harten Fakten“.

Also ein weiterer Faktencheck nötig:

Ja, der Paragraph fiel einfach so weg. Doch heißt das bei Weitem nicht, dass wir nun auch in den USA, den Niederlanden und Timbuktu ohne Führerschein rumdüsen dürfen.

Genau genommen ist die StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung) ein Unterteil der StVO (Straßenverkehrsordnung). Während die StVZO die Beschaffenheit der Fahrzeuge regelt, steht in der StVO das notwenige Verhalten im Straßenverkehr.

Die StVO ist ein Bundesgesetz und gilt somit per Definitionem für die Bundesrepublik Deutschland. Nur Deutschland. Nicht die USA. Nicht Niederlande. Nicht Timbutku. Eine extra Definiton ist also überhaupt gar nicht vonnöten!

Kommen wir zum letzten Punkt…

…und wir versprechen, dass das ganze Kartenhäuschen nun zusammenbricht:

„Nun hören wir schon wieder das Störer- und Propagandalügnergesindel “mit den Hufen scharren”, die uns jetzt sicher gern mitgeteilt hätten, dass das ja alles durch die Fahrerlaubnis Verordnung abgelöst worden ist.
Das stimmt. Eine Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) gibt es tatsächlich, doch wurde durch die nichts abgelöst,  da es vollkommen irrelevant ist, was in dieser steht, denn die Sache ist nämlich die:
Die vollständig irrelevante Fahrerlaubnis Verordnung wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet“

Scharren wir mit den Hufen und machen einen letzten Faktencheck:

Der Inhalt der FeV, in der alles steht, was so schmerzlich vermisst wurde, ist also ungültig. Deren Begründung: Das “Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung” ist nämlich lt. der UPIK-Datenbank (Unique Partner Identification Key) eine Firma, hat also somit keine staatsorganischen Hoheitsrechte. Somit ist alles, was da steht, irrelevant.

Veto!

Tatsächlich hat die Seite in einem Punkt recht: es ist eine Firma. Genauso wie der Bundestag eine Firma ist. Und jeder Landtag eine Firma ist. Sogar die ganze Bundesrepublik ist eine Firma.
Wie kommt diese Seite nun allerdings darauf, dass durch die Bezeichnung „Firma“ keine staatliche Legislative möglich sei?

Wir wissen es nicht!

Eine Firma ist der Name für eine Person oder ein Verbund von Personen, die unter jenem Namen Geschäfte betreiben, Unterschriften leisten sowie klagen und verklagt werden können.

Der Bundestag erzielt z.B. Einnahmen durch Geschäfte wie die Bundestagskantinen, welche umsatzsteuerpflichtig sind und dementsprechend an das Finanzamt abgeführt werden müssen.

Genauso verhält es sich mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, welche z.B. Einnahmen durch die Eisenbahnen des Bundes sowie Ausgaben durch Straßenbau haben. Auch sie müssen ihre Ein- und Ausgaben penibel vorlegen und unterliegen einer Umsatzsteuerpflicht, weswegen sie vor dem Finanzamt eine „Firma“ sind.

Was bleibt nun also übrig?

Heisse Luft. Deren „kalte Fakten“ zerschmelzen also in der wärmenden Sonne der Ernüchterung.

Es wird immer noch jeder einen Führerschein machen müssen, der ein Fahrzeug führen möchte, und die Straßen bleiben sicherer, weil sich nun kein 8jähriger einfach so an’s Steuer setzen darf, um in die Schule zu brettern.

„Der Führer war ein armes Schwein, er hatte keinen Führerschein“
Brösel (Comiczeichner)

Würde er auch heute noch brauchen ;-)

Autor: Ralf, mimikama.org

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